Object: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die liberale Schule 
Der grundlegende Gedanke der Trennung von Wissen 
schaft und Kunstlehre verdient Anerkennung. Inhaltlich greift 
jedoch die Kunstlehre im zweiten Teile über das Gebiet der 
Nationalökonomie hinaus und wird zur Privatwirtschaftslehre. 
Es ist aber im Grunde nur folgerichtig, wenn die individua 
listische Auffassung die Privatwirtschaftslehre als zum Gebiete 
der „Wissenschaft vom Reichtum“ gehörig betrachtet. Prak 
tisch bedeutet Courcelle-Seneuils Systematik kaum mehr 
als eine deologische Spielerei. Wie ungeeignet sie ist, geht 
schon allein daraus hervor, daß er seine Auswanderung^ und 
Kolonialpolitik, auf die er nicht verzichten will, einfach nicht 
logisch unterzubringen weiß und als unvorhergesehenes und 
unbegründetes Glied einem fertigen Schema beiflickt. 
Courcelle-Seneuil bezeichnet selbst als bedeutsame 
Neuerungen, die er gebracht, einmal die Trennung von Wissen 
schaft und Kunst in der Nationalökonomie; zweitens seine For 
mulierung des Bevölkerungsgesetzes und drittens Analyse und 
Vergleich der beiden elementaren Formen der Aneignung der 
Reichtümer (ob unter der Herrschaft der freien Konkurrenz 
oder unter derjenigen von Autorität und Herkommen) l ). 
Wir fügen als vierte seine Begriffsbestimmung der wirt 
schaftlichen Arbeit noch bei. Die erste dieser Neuerungen, die 
Trennung von Wissenschaft und Kunst, wurde bereits gewür 
digt. Über den Wert seines Bevölkerungsgesetzes gibt sich 
Courcelle-Seneuil einer Täuschung hin. Dieses lautet: 
„Die notwendige Bevölkerungsziffer ist gleich einem Bruch, 
dessen Zähler aus der Summe des Einkommens der Gesellschaft 
abzüglich der Summe des überdurchschnittlichen Konsums be 
steht, während das Existenzminimum den Nenner ausmacht“ 2 ). 
„C’est une vérité de La Palice“ würde der Franzose sagen. Und 
neu ist sie überdies nicht. 
Die Tatsache der Aneignung erscheint Courcelle- 
Seneuil als grundlegend für alle wirtschaftliche Tätigkeit. 
Produzieren, Austauschen, Konsumieren können die Menschen 
erst, wenn eine Aneignung, sei es nun eine individuelle oder 
eine kollektive, derjenigen Stoffe und Kräfte vorausging, mit 
b Loc. eit., Bd. I, p. 492. 
2 ) ibid., p. 125.
	        
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