Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

Geschichtlicher  Überblick

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denen  produziert  wird  und  die  ausgetauscht  oder  verbraucht
werden  sollen.
Jedwede  Aneignung  setzt  aber  ihrerseits  wieder  eine  vorhergegangene ­
  Arbeit  voraus,  sollte  es  auch  nur  die  Arbeit  der
Okkupation  sein.  Alle  Güter,  auch  die  freien,  unterliegen  der
Aneignung.  „Wenn  der  Boden  angeeignet  wurde,  sind  Luft,
Wasser  und  Licht,  welche  denselben  bedecken,  es  ebenfalls.
Der  Souverän  hat  das  unbestrittene  Recht,  den  Eintritt  auf  das
Territorium  eines  Volkes  Fremden  zu  untersagen.  Desgleichen
der  Besitzer  einer  Domäne  bezüglich  dieser“  ').
Die  Aneignung  ist  also  eine  fundamentale,  notwendige
Tatsache  des  Wirtschaftslebens,  unabweisbar  wie  die  ewigen
Gesetze  der  Produktion  und  des  Verbrauchs  der  Güter.  Von
diesen  unterscheidet  sie'  sich  jedoch  dadurch,  daß  die  Form,
welche  sie  jeweils  annimmt,  menschlicher  Willensbestimmung
unterliegt l  2 ).  „Die  Regeln  der  Aneignung  der  Reichtümer
machen  immer,  welche  sie  auch  seien,  eine  Organisation  der
Arbeit  aus,  oder,  in  andern  Worten,  ein  Eigentumssystem“ 3 ).  Alle
Eigentums  Ordnungen,  welche  je  bestanden  haben  oder  überhaupt ­
  denkbar  sind,  lassen  sich  auf  zwei  elementare  Modi  der
Aneignung  zurückführen:  Aneignung  durch  Freiheit  und  Aneignung ­
  durch  Autorität.  „Diese  beiden  Arten  sind  regelmäßig
in  sehr  verschiedenen  Proportionen  miteinander  verbunden  und
haben  nur  ganz  ausnahmsweise  getrennt  bestanden“ 4 ).  In  der
Menschheitsgeschichte  begegnen  wir  der  Bestimmung  der  Aneignung ­
  durch  Autorität  und  Herkommen  in  ziemlicher  Reinheit
bei  der  patriarchalischen  Familie.  Wo  der  Tausch  beginnt  und
in  dem  Maße  als  er  sich  entwickelt,  tritt  die  Freiheit  an  die
Stelle  der  Autorität.  In  unsern  heutigen  Gesellschaften  bestehen
die  beiden  Aneignungsmodi  nebeneinander.  Ja  der  Vertrag,  die
Grundlage  des  Freiheitsregimes,  ist  durch  die  Autorität  garantiert. ­
  Der  Verfasser  untersucht  nun  im  weitern  die  beiden  Systeme ­
  eingehend,  zunächst  theoretisch  in  Wesen  und  Inhalt,
dann  in  ihrer  historischen  Entwicklung  und  gegenseitigen
Durchdringung.  Dabei  wendet  er  ein  besonderes  Augenmerk
l )  ibid.,  p.  35.
*)  ibid.,  p.  199.
3 )  ibid.,  p.  201.
4 )  ibid.,  p.  202—203.
            
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