Full text : Die Rohstoffversorgung der deutschen eisenerzeugenden Industrie

Beschluß des Reichskabinetts vom 8. Mai 1926.
l. Auf Vorschlag des Reichskanzlers stimmt das Kabinett einer
Subventionierung des Erzbergbaues des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes sowie
in Öberhessen grundsätzlich zu, vorbehaltlich einer Einigung der
Ressorts über die einzuschlagenden. Formen.
Das Preußische Staatsministerium hat unter dem 29. Mai 1926 zur
Sehebung der Notlage des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes folgenden Beschluß
zefaßt:

„Preußen gewährt vom 1. Juni d. J. ab bis auf weiteres dem
Erzbergbau des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes eine Absatzprämie bis
zu einer Höhe von 1 RM, je Tonne abgesetzten Erzes, durch deren
Zahlung in Verbindung mit den gleichhohen Beträgen durch das
Reich die Vorkriegsvergünstigungen für diese Gebiete wieder hergestellt
 werden sollen.
Das Ministerium für Handel und Gewerbe und das Finanzministerium
 werden mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.‘“


Der Minister
für Handel und Gewerbe.
I. 5987/26.

Berlin W 9, den 3. Juli 1926.
Leinzigerstr. 2.

Betrifft: Hilfemaßnahmen für das Sieg-, Lahn- und Dill-Gebiet.

Als Hilfsmaßnahme für die vorstehend genannten Notstandsgebiete
haben das Reich und Preußen die Gewährung einer Absatzprämie von
je 1 RM. die Tonne des ab 1. Juni d. J. abgesetzten Eisenerzesi zwecks
Wiederherstellung der diesen Gebieten in der Vorkriegszeit gewährten
Vergünstigungen, und zwar zunächst auf 6 Monate beschlossen.
DP- Im Auftrage:
zez. Schantz. Beglaubigt gez. Pfeiffer.
Ministerialkanzleisekretär.

An das Preußische Oberbergamt in Bonn

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