Full text: Das landwirtschaftliche Notprogramm

Der Reichsminister der Finanzen. 
III a 400. 
Berlin, den 10. Februar 1928. 
Sofort! 
Betrifft: Steuerliche Berücksichtigung der schwierigen Lage 
der Landwirtschaft auf dem Gebiete der Reichssteuern. 
Bei den jüngsten Verhandlungen im Reichstag über die schwierige wirt— 
schaftliche Lage der Landwirtschaft ist auch die steuerliche Überlastung geltend 
gemacht worden. Wenngleich die Steuern und insbesondere die Reichs— 
steuern bei der Beurteilung des ganzen Problems keineswegs an erster 
Stelle stehen und der besonderen Lage der Landwirtschaft seit Jahren durch 
meine wiederholten Anweisungen und durch deren Ausführung in der 
Praxis auch weitgehend Rechnung getragen ist, so will ich doch die für die 
Behandlung der Landwirtschaft auf reichssteuerlichem Gebiete in der 
nächsten Zeit maßgebenden Gesichtspunkte noch einmal kurz zusammenfassen. 
Allgemein schicke ich voran, daß entsprechend den schon wiederholt heraus— 
gegebenen Anweisungen der Landwirtschaft bei der Bearbeitung ihrer Stun— 
dungs- und Erlaßanträge mit Wohlwollen entgegengekommen werden soll. 
Andererseits setze ich es als selbstverständlich voraus, daß auch die Landwirt— 
schaft das richtige Verständnis für die Belange des Staats hat, und daß 
nicht Erlaß- und Stundungsanträge auch dort gestellt werden, wo die wirt— 
schaftliche Not es nicht wirklich gebietet. Es bleibt Pflicht der Finanzämter, 
zu verhüten, daß die Erleichterungen Steuerpflichtigen zugute kommen, die 
zur Zahlung durchaus in der Lage sind. Nur dann, wenn so verfahren wird, 
kann eine Gewähr dafür gegeben werden, daß den wirklich Notleidenden auf 
steuerlichem Gebiet geholfen wird. 
J. Einkommensteuer. 
1. Abschlußzahlung für 1926/27. 
Die Herbstveranlagung für das Wirtschaftsjahr 1926/27 ist im wesent— 
lichen abgeschlossen; für die nichtbuchführenden Landwirte ist fie auf Grund 
der Durchschnitissätze, die im Herbst vorigen Jahres aufgestellt worden sind, 
erfolgt. Es wird nun vielfach geltend gemacht, daß die Durchschnittssätze zu 
hoch und vor allem höher seien als für das Wirtschaftsjahr 1925/26, obwohl 
das Wirtschaftsjahr 1926/27 keineswegs besser gewesen sei als das voran— 
zegangene; es müßten daher die Durchschnittssätze allgemein gesenkt werden. 
Hierzu ist folgendes zu bemerken: 
Es ist richtig, daß die Durchschnittssätze für 1926/27 zwar nicht überall. 
aber doch vielfach höher festgesetzt sind als für 1925/26. Diese Erhöhung ist 
nicht deshalb erfolgt, weil unterstellt worden ist, daß das Ergebnis 192627 
mengenmäßig allgemein besser gewesen sei als das für 1025/26. Wohl aber 
sind vielfach die Preise höher gewesen, vor allem hat sich herausgestellt, daß 
in etlichen Bezirken die Durchschnittssätze für 1925/26 sowohl absolut als 
auch relativ (gemessen an den Durchschnittssäßen benachbarter Landes—
	        
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