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große Fabrikantenorganisation der Webwarenindustrie für die
Sache zn interessieren und mit ihr folgendes Uebereinkommen zu
treffen. Die Weber wurden, zunächst in Lengefeld i. E. in Genos
senschaften zusammengeschlossen, und zwar wurden zunächst etwa
20 Weber versuchsweise mit mechanischen Stühlen ausgerüstet.
Sie erhielten sodann von der Fabrikantenvereinigung Aufträge über
wiesen. Diese lieferte auch das erforderliche Rohmaterial und
zahlte für die Anfertigung der Waren feststehende Lohnsätze. Wenn
die Handweber den Nachweis erbracht hatten, daß sie sich für den
mechanischen Betrieb eigneten und sich in diese für sie neuartige Pro
duktionsweise eingearbeitet hatten, sollten allmählich mehr Hand-
weber zur Fabrikation herangezogen und mit mechanischen Stühlen
ausgestattet werden.
Die Webergenossenschaft in Lengefeld besteht noch heute; sie ar
beitet vorzugsweise für den Staat. Die Verdienste der mit mecha
nischen Stühlen ausgestatteten Weber waren besser als die der Hand-
weber, auch konnten manche festgeschlagenen Waren für das Heer
übernommen werden, die der Handwebstuhl nicht leistet; ein schwerer
Nachteil gegenüber den Fabrikwebern ergab sich aber bei jedem Rück
gang der Beschäftigung: das Risiko, die Verzinsung der teuren Ma
schine auch in schlechten Zeiten, lastete auf dem Arbeiter und nicht
dem Unternehmer, und so sah sich die Stadtverwaltung während
der Textilkrise des letzten Jahres genötigt, sehr erhebliche Sunrmen
an die Hausweber zur Zahlung ihrer Zinsen zu gewähren.
Diese Abwälzung des Risikos auf den Arbeiter läßt den ganzen
Versuch in einem sehr ztveifelhaften Lichte erscheinen. Sie bedeutet,
selbst wenn man die mechanische Haus- und Fäbrikweberei als tech
nisch gleichwertig ansieht, stets einen sehr schwer zu ertragenden
Nachteil des Hauswebers gegenüber dem Fabrikarbeiter. Denn es
darf nie übersehen werden, daß jede Produktionsstockung stets zuerst
zu einer Stillegung der Heimarbeitsbetriebe führt; wird doch von
Unternehmerseite gerade der Umstand, daß man den Umfang der
Heimarbeit bequem nach Bedarf ausdehnen und einengen kann, als
besonderer Vorzug dieser Betriebsform angesehen, sie häufig sogar
lediglich zu diesem Zwecke beibehalten. Ich habe auf diesen Punkt