Uebersicht
über die bestehende Spezialliteratur
Angesichts der zahlreichen Literatur, die es über den
R3 gibt, bedarf die Wahl dieses Themas einer be—
sonderen Rechtfertigung. Diese Rechtfertigung gelingt
wohl am ehesten, wenn wir zunächst die bisherigen
einschlägigen Doktorarbeiten ins Auge fassen.
Nach meinen Erkundigungen existieren neun juristi—
sche Dissertationen über die Auslegung des 83.
Die Ueberschriften. dieser Arbeiten sind zum Teil
wörtlich, sonst dein Sinn nach die Gleichen.
Die Methode ist die Gleiche und insofern sind sie im
Wesentlichen nur ein vergrößerndes Spiegelbild der
übrigen Literatur und einschlägigen Rechtsprechung.
Sehr gründlich und in gewisser Weise grundlegend ist
die Dissertation von Maederi. Gedankenreich ist auch
die Arbeit von Brandstetter?, sie verliert jedoch dadurch
an Wert, daß der Verfasser seine vier Porgaänger im
Thema nicht kennt. Rönnbergs, der 1910 den 83
bearbeitete, führt seine fünf Vorgänger gar nicht an.
Auch Fröbel erwähnt drei seiner Vorgänger nicht und
Leller⸗ tut seiner fünf Porgänger mit keinem Wort
Trwahnung. So ist es verständlich, daß im Großen
und Ganzen die Gedanken dieser Arbeiten neben—
einanderherlaufen, statt aufeinander aufzubauen.
Ueber die Lehrbücher und Rommentare brauche ich
n adirser Stelle nicht zu sprechen; sie sind bekannt.
Erwãhnen möchte ich diese Arbeiten in meinen Aus«
Rostock 1903
Würzburg 1909
heidelberg
Heidelberg 1910
Leipzig 1952
das Nahere siehe Literaturverzeichnis.