Full text: Reichsmanteltarifvertrag für die Gemeindearbeiter 1926 (R.M.T.-G 1926) für die Gebiete des Deutschen Reiches ... und Bayerischer Bezirksmanteltarif für die Gemeindearbeiter 1926 (Bayer. B.M.T. 1926) ..., Münchener Zusatz-Tarifvertrag 1926 (Mü.T. 1926) zu den vorstehend genannten Verträgen ...

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c) der Zentralausschuß für Arbeitertarifsachen der Gemeinden 
und Kommunalverbände. 
Für sie gelten die Bestimmungen der anliegenden Schie ds- 
tel enordnundg, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertra— 
ges ist. 
822. 
Durchführung des Tarifvertrages. 
1. Die Bestimmungen des Tarifvertrages müssen von allen R.M.T. 
Beteiligten auerkannt und durchgeführt werden. 
2. Arbeitseinstellungen und Aussperrungen dürsen vor Ableh— 
nung eines Schiedsspruches des zur Schlichtung berufenen Ver⸗ 
tragsorganes letzter Instanz nicht stattfinden. Bestimmungen 
über die Sicherstellung der Notarbeiten bei Arbeitseinstellungen 
in lebenswichtigen Betrieben sind unter Ausschluß des Schieds⸗ 
weges bezirklich zu vereinbaren (Notarbeitsverträge). 
3. Für die Anerkennung und Durchführung der Beschlüsse der 
von allen Streitparteien angenommenen oder für verbindlich 
erklärten Schiedssprüche sowie der nicht oder nicht mehr be⸗— 
rufunasfähigen Entscheidungen gilt Ziffer 1. 
4. Die Vertragschließenden und ihre Unterorganisationen sind 
verpflichtet, sich für unbedingte Durchführung vorstehender Ve—⸗ 
stimmungen durch ihre Mitglieder mit allen ihnen zu Gebote 
stehenden Mitteln einzusetzen. 
Zu Ziffer 2: 
Die Bestimmungen sind örtlich zu vereinbaren. 
—48. 
B.M.T. 
8 23. 
Vertragsdauer. 
Dieser Vertrag tritt am 1. April 1926 in Kraft und läuft am 
31. Dezember 1927 ab. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf 
schriftlich von Verband zu Verband gekündigt, so verlängert er 
sich jeweils um zwei Jahre. 
R.M.T. 
Zu 8 23: 
49. Diese Bestimmungen gelten auch für diese bezirklichen B.M.T. 
Zusatzbestimmungen zum B. M.T. 
Zu 8 23 R. M.J. 
137. Der Münchener Zusatztarifvertrag 1926 gilt ab 1. April Mü.T. 
1926 bis 31. Dezember 1927. 
Er läuft jeweils ein Jahr weiter, falls er nicht ein Monat vor 
Ablauf gekündigt wird.
	        
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