gestellten sowie den Agenturen gegenüber ‚auf alleinige Gefahr der
Fluggäste”).
{insbesondere ist auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Aus-
schlusses vom Fluge, Verspätung oder Unterbrechung eines Fluges nicht
gegeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Flugpreises
besteht nicht, wenn ein angemeldeter Fluggast zu dem betreffenden
Fluge nicht oder zu spät eintrifft,
Im übrigen wird auf die bei den Flugplätzen und bei den Agen-
turen aushängenden „Allgemeinen Beförderungsbedingungen‘ der deut,
schen Luftverkehrsgesellschaften für den Passagier-Luftverkehr ver-
wiesen.
Pässeund Visa
Bei Flugreisen ist wie zu jeder Auslandsreise ein Auslandspass er-
forderlich. Außer der deutschen Ausreiseerlaubnis ist auch noch der
Sichtvermerk des Bestimmungslandes erforderlich.
Die „Deruluft' behält sich vor, auf den auf litauischem, lettlän-
lischem und russischem Territorium liegenden Flugplätzen Zwischen
landungen zu. machen. Die Flugpassagiere müssen daher im Paß ord-
aungsmäßige Durch- und Einreisevisa für die in Betracht kommenden
Länder besitzen.
Auf den in das Ausland führenden Strecken finden die Zollrevisionen
and Paßkontrolle‘ gewöhnlich im letzten Inlands- und im ersten Aus-
landshafen statt.
Es müssen die jeweiligen Bestimmungen über Ein- und Ausfuhr be-
achtet werden.
VII. Post und Telegraphie.
I. Postverkehr mit dem Auslande.
Briefe, Postkarten, Drucksachen usw. Die Adresse
auf Postsendungen nach dem Auslande muß in französischer Sprache
„der der Sprache des Bestimmungslandes iu lateinischer (nach Deutsch-
*) In dem Passagier-Flugpreise ist für den regelmäßigen Passagier-Dienst
auf der Strecke Königsberg—Moskau oder zurück eine Unfallversicherung für
sämtliche Passagiere eingeschlossen, und zwar sind die Passagiere eines jeden
planmäßigen Flugzeuges jedesmal zusammen mit Doll. 7500 für den Todesfall
und Doll, 15000 für den Fall dauernder voller Invalidität gemäß den verein-
parten Versicherungsbedingungen in der Weise versichert, daß sich die an-
gegebenen Summen auf die Zahl der im Flugzeug mitfliegenden Passagiere ver-
teilen. Sind also z. B. drei Passagiere im Flugzeug, so gilt jeder Passagier mit
Doll. 2500 bzw. 5000 versichert, ist nur ein Passagier im Flugzeug, so ist
dieser mit Doll. 7500 bzw. Doll. 15000 versichert, Bei Einsetzen von mehr
als zwei Flugzeugen an einem Tage auf der Strecke sind die Passagiere des
dritten und vierten Flugzeuges ein jeder mit Doll, 2500 für den Todesfall
und Doll. 5000 für den Fall dauernder voller Invalidität gleichfalls gemäß
den vereinbarten Versicherungsbedingungen versichert, Die Versicherungs-
bedingungen können in den Agenturen bzw. bei den Flughäfen der „Deruluft”
eingesehen werden, Es besteht außerdem Gelegenheit. in den Flughäfen Zu-
satzversicherungen abzuschließen.