Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

beziehungen gestanden hat, evtl. Angabe der betreffenden Firmen oder 
Behörden; fi) Angabe, ob die Firma nach 1917 mit der UdSSR. oder 
deren Vertretungen im Auslande in Handelsbeziehungen gestanden hat. 
evtl. nähere Angaben; g) Art der Handelstätigkeit (Export, Import 
Binnenhandel), die die Firma in der UdSSR. auszuüben beabsichtigt 
Tätigkeitsbereich, Art der Waren, zu gründender Handelsapparat, Um- 
fang der Tätigkeit, im Geschäft investiertes Kapital, Art der Handels- 
geschäfte (für eigene Rechnung oder auf Kommission); h) ob und 
zu welchen Bedingungen die Firma den Vertrieb ihrer Waren einem 
der staatlichen Organe übertragen oder ob sie dazu Privatpersonen her- 
anziehen will; in letzterem Falle ist Vor- und Zuname sowie Wohnsitz 
der betreffenden Person anzugeben. 
Die Genehmigung solcher Vertretungen wird für die Dauer von ein 
bis drei Jahren erteilt. Falls die Firma beabsichtigt, diese Frist ver- 
längern zu lassen, hat sie zwei Monate vor Ablauf des Vertrages eine 
entsprechende Eingabe bei dem Volkskommissariat für Handel zu 
machen. Wenn die Firma nach Ablauf von drei Monaten vom Tage der 
Erlaubniserteilung ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat, verliert 
der Vertrag seine Gültigkeit. Der Vertreter der Firma muß mit einer 
unbeschränkten Vollmacht sowohl der Regierung der UdSSR, als auch 
Privatpersonen gegenüber für alle aus der Tätigkeit der Firma sich er- 
gebenden gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten aus- 
gestattet sein. Für ihre Tätigkeit in der UdSSR. haftet die Firma nach 
;}en Gesetzen der UdSSR. mit ihrem gesamten beweglichen und unbe- 
‘veglichen Vermögen, gleichviel wo sich dasselbe befindet. 
Die. Erlaubnis, Handelsoperationen auf dem Gebiete der UdSSR 
auszuüben, erlischt: a) nach Ablauf der vereinbarten Frist, b) falls die 
Firma im Auslande aufgelöst wird, c) falls die Firma die Bedingungen 
unter denen sie zur Handelstätiskeit zugelassen wurde, verletzt. 
c) Verträge über Beschaffungs- und Exportorganisationen. 
Der Abschluß von Verträgen über einzelne Beschaffungs- und Ex- 
Dortorganisationen erfolgt unter nachstehenden Bedingungen: Als 
Kontrahent seitens der UdSSR. können entweder die Handelsvertretung 
der UdSSR, oder ein Bundesvolkskommissariat oder eine der staatlichen 
Unternehmungen sowie deren Vereinigungen auftreten. Die Hauptpunkte 
Tieses Vertrages lassen sich in folgendem zusammenfassen: a) Bestim- 
mung der zu beschaffenden Waren; b) Höhe des für die Beschaffung vor- 
gesehenen Betrages; c) Termin und Modalitäten der Finanzierung der 
beschaffenden Behörde seitens der betreffenden Firma; d) Verein- 
barungen mit der Firma betreifs Beschaffungsbedingungen und Preise 
e) Festsetzung der Höchstbeträge der Spesen (Frachten, Ver 
Packung, Verwaltungskosten des Beschaffungsapparates, Reisespesen 
u. dergl.) sowie der Ausgaben für den Zentralapparat; {f) Ver- 
teilung des Reingewinns aus dem Verkauf der Waren unter die 
ausländische Firma und den russischen Kontrahenten; g) Berechti- 
gung der Firma den Gang der Beschaffungsarbeiten zu kon 
trollieren; h} Dauer des Vertrages; i} Schiedsgericht in Streitfällen: 
seine Zusammensetzung und Zuständiskeit,
	        
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