Sollten die Waren der Firma bis zu einer bestimmten Frist nicht zurück-
gegeben sein, so werden sie von der Handelsvertretung zu den mit der
Firma vereinbarten Preisen gekauft. Der Konsignationsvertrag kann
mit einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden. Meinungsverschieden-
heiten und Streitigkeiten werden vor einem Schiedsgericht ausgetragen,
dessen Zusammensetzung und Zuständigkeit durch den Vertrag fest-
festgesetzt wird, .
Um die weitere Entwicklung dieser Form der Versorgung der ein-
zelnen Bundesrepubliken mit ausländischen Waren zu sichern, wurde
in dem Wirtschaftsvertrag zwischen der UdSSR, und Deutschland {fol-
gender Artikel 39 aufgenommen: .
„Zur Festigung der Beziehungen der vertragschließenden „Teile
auf dem Gebiete des Warenaustausches und im Interesse des weiteren
Ausbaues der Kreditgeschäfte zwischen den beiden Ländern, wird das
System der Konsignationslagerverträge zwischen deutschen Wirt-
schaftsorganen einerseits und den Wirtschaftsorganen der UdSSR, an-
dererseits gefördert werden.” Fr
Bis jetzt sind Konsignationsverträge vorwiegend mit deutschen
Firmen abgeschlossen worden; in der letzten Zeit jedoch dringt das
Interesse für diese Art von Verträgen auch über die Grenzen Deutsch-
lands hinaus; so sind ein Reihe von Verträgen mit schwedischen, eng-
lischen, holländischen, tschechischen und anderen Firmen zum Abschluß
gelangt,
2. Organe des Außenhandels,
A) Das Volskommissariat für Handel,
a) Die zentralen Organe.
An der Spitze des Volkskommissariats für Handel steht der Volks-
kommissar mit zwei Stellvertretern und einem Kollegium aus neun Mit-
gliedern, Der eine der beiden Stellvertreter ist mit der Leitung des
Außenhandels, der andere mit der Leitung des Innenhandels beauftragt,
Wir behandeln hier nur diejenigen zentralen Organe des Handels-
kommissariats, die sich mit den Fragen des Außenhandels befassen. Zur
Kompetenz dieser Organe gehören: allgemeine Maßnahmen zur Ent-
wicklung der Handelsbeziehungen der UdSSR, mit den anderen Staaten;
Regelung der Außenhandelstätigkeit der Behörden, Organisationen und
Einzelpersonen: Durchführung von Ein- und Ausfuhroperationen einer-
seits unmittelbar durch eigene Organisationen, andererseits durch Be-
teiligung an den Aktiengeselischaften für Außenhandel und ähnlichen
Gesellschaften.
Die leitenden Organe bestehen aus dem Sekretariat, der Ge-
schäftsleitung, Verwaltung der Handelsunternehmungen und Handels-
behörden, Regulierungsverwaltung, Wirtschafts- und Rechtsverwaltung,
Finanz- und Rechnungsverwaltung.
Die Funktionen der Verwaltung der Handelsunter-
nehmungen und -Institutionen bestehen in der allgemeinen
Leitung und Zusammenfassung der Operationspläne sämtlicher Ämter
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