Full text: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

} das Verfahren der Verteilung der Dividenden und die Schaffung 
des Reservekapitals; 
k) das Rechenschaftsablegungsverfahren; 
) das Verfahren bei Auflösung der Gesellschaft, 
{m die Satzung der Gesellschaft können seitens der Gründer auch 
andere Bestimmungen aufgenommen werden, die dem Gesetze nicht zu- 
widerlaufen. 
Anmerkung: (hinzugefügt durch Nov. v. 20. 2, 1924 in der Fassung der 
Nov. v. 16. 10. 1924). Das Grundkapital darf nicht weniger 
als 100 000 Rubel betragen, Der Preis der Aktien darf nicht 
weniger als 100 Rubel betragen. Bei der Gründung von 
Lombardunternehmungen kommunalen oder gemischten Typs 
unter Zuziehung genossenschaftlichen oder privaten Kapi- 
tals wird der Betrag des Grundkapitals auf mindestens 
25000 Rubel festgesetzt mit der Maßgabe, daß der Wert 
seiner einzelnen Aktie mindestens 100 Rubel betragen muß. 
Anmeldung zum Register, 
Stellt die Gründungsgeneralversammlung der Aktionäre die Gesell- 
schaft als zustandegekommen dest, so muß der Vorstand unverzüglich je 
Anmeldung beim Volkskommissariat für Außen- und Binnenhandel der 
UdSSR. und gegebenenfalls auch beim Volkskommissariat für Finan- 
zen vornehmen, Die erfolgte Registrierung der Gesellschaft wird in der 
Zeitung „Wirtschaftsleben” veröffentlicht, 
E. Wechsel, 
Der einfache Wechsel muß enthalten: a) Angabe des Ausstellungs- 
örtes und der Zeit (Jahr, Monat, Datum); b) Bezeichnung der Verpflich- 
‘ung als Wechsel in der Sprache des Textes; c) die durch keinerlei Be- 
lingungen und. Klauseln eingeschränkte Verpflichtung des Ausstellers 
zur Zahlung des ausgeschriebenen Betrages; d} Benennung der Person, 
an die oder auf deren Order die Zahlung erfolgen soll; e} Angabe des 
Fälligkeitstages; {Unterschrift des Ausstellers. 
Die Tratte hat neben den unter a), b), d), e] und 1) angeführten 
Angaben noch zu enthalten: 1. Benennung des Trassaten: 2. eine Aulf- 
iorderung an den Trassaten, die Zahlung vorzunehmen; 3, den zu zahlen- 
den Betrag in Buchstaben; 4, Bezeichnung des Zahlungsortes oder des 
Wohnortes des Trassaten; 5, die Unterschrift des Trassanten. 
Die Weitergabe des Wechsels erfolgt auf Grund eines Indossaments 
auf der Rückseite des Wechsels, Dieses muß den Namen des Indossan- 
ten tragen und kann ein Namens- oder Blankoindossament sein. 
Im Falle der Nichtzahlung muß der Wechsel vom Inhaber zu Protest 
gegeben werden. 
F, Patentrecht, 
Das Zentral-Exekutivkomitee der UdSSR. hat durch Dekret vom 15, Sep- 
‚ember 1924 die Frage des Schutzes von Patenten und gewerblichen Mustern 
n der UdSSR. geregelt. . 
Das Patentgesetz umfaßt die Erteilung von Erfindungspatenten sowie von 
Zeugnissen über das Recht zum ausschließlichen Gebrauch von Mustern und 
Warenzeichen für die gesamte UdSSR, beim Patentamt des Obersten Volks-
	        
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