} das Verfahren der Verteilung der Dividenden und die Schaffung
des Reservekapitals;
k) das Rechenschaftsablegungsverfahren;
) das Verfahren bei Auflösung der Gesellschaft,
{m die Satzung der Gesellschaft können seitens der Gründer auch
andere Bestimmungen aufgenommen werden, die dem Gesetze nicht zu-
widerlaufen.
Anmerkung: (hinzugefügt durch Nov. v. 20. 2, 1924 in der Fassung der
Nov. v. 16. 10. 1924). Das Grundkapital darf nicht weniger
als 100 000 Rubel betragen, Der Preis der Aktien darf nicht
weniger als 100 Rubel betragen. Bei der Gründung von
Lombardunternehmungen kommunalen oder gemischten Typs
unter Zuziehung genossenschaftlichen oder privaten Kapi-
tals wird der Betrag des Grundkapitals auf mindestens
25000 Rubel festgesetzt mit der Maßgabe, daß der Wert
seiner einzelnen Aktie mindestens 100 Rubel betragen muß.
Anmeldung zum Register,
Stellt die Gründungsgeneralversammlung der Aktionäre die Gesell-
schaft als zustandegekommen dest, so muß der Vorstand unverzüglich je
Anmeldung beim Volkskommissariat für Außen- und Binnenhandel der
UdSSR. und gegebenenfalls auch beim Volkskommissariat für Finan-
zen vornehmen, Die erfolgte Registrierung der Gesellschaft wird in der
Zeitung „Wirtschaftsleben” veröffentlicht,
E. Wechsel,
Der einfache Wechsel muß enthalten: a) Angabe des Ausstellungs-
örtes und der Zeit (Jahr, Monat, Datum); b) Bezeichnung der Verpflich-
‘ung als Wechsel in der Sprache des Textes; c) die durch keinerlei Be-
lingungen und. Klauseln eingeschränkte Verpflichtung des Ausstellers
zur Zahlung des ausgeschriebenen Betrages; d} Benennung der Person,
an die oder auf deren Order die Zahlung erfolgen soll; e} Angabe des
Fälligkeitstages; {Unterschrift des Ausstellers.
Die Tratte hat neben den unter a), b), d), e] und 1) angeführten
Angaben noch zu enthalten: 1. Benennung des Trassaten: 2. eine Aulf-
iorderung an den Trassaten, die Zahlung vorzunehmen; 3, den zu zahlen-
den Betrag in Buchstaben; 4, Bezeichnung des Zahlungsortes oder des
Wohnortes des Trassaten; 5, die Unterschrift des Trassanten.
Die Weitergabe des Wechsels erfolgt auf Grund eines Indossaments
auf der Rückseite des Wechsels, Dieses muß den Namen des Indossan-
ten tragen und kann ein Namens- oder Blankoindossament sein.
Im Falle der Nichtzahlung muß der Wechsel vom Inhaber zu Protest
gegeben werden.
F, Patentrecht,
Das Zentral-Exekutivkomitee der UdSSR. hat durch Dekret vom 15, Sep-
‚ember 1924 die Frage des Schutzes von Patenten und gewerblichen Mustern
n der UdSSR. geregelt. .
Das Patentgesetz umfaßt die Erteilung von Erfindungspatenten sowie von
Zeugnissen über das Recht zum ausschließlichen Gebrauch von Mustern und
Warenzeichen für die gesamte UdSSR, beim Patentamt des Obersten Volks-