Die Staatsbank befaßt sich mit allen Operationen, die die Entwicklung
der Industrie und des Warenverkehrs erfordert: Gewährung
von wirtschaftlich gerechtfertigten Krediten gegen Sicherheit an die
Unternehmungen und Betriebe der Großindustrie, an Genossenschaften,
Privatunternehmungen, Landwirtschaft und Heimindustrie. Im einzelnen
ist ihre Aufgabe: 1, Gewährung von Industriekrediten zu bestimmten
Zwecken, auf Grund besonderer von der Bank geprüfter Voranschläge
und Pläne des Antragstellers, ohne oder mit Sicherstellung in Form
von Kontokorrentgutschriften, on call; 2, Kredite gegen Sicherung
durch Waren, Inkassoindossament aus Warendokumenten, Wechseln
und anderen Schuldverpflichtungen, deren Zahlungsfrist höchstens sechs
Monate beträgt; 3. Gewährung von Krediten gegen ausländische Wertpapiere,
Devisen, Edelmetalle, Tratten, Aktien, Anteilscheine, Obligationen
und andere Wertpapiere von Gesellschaften usw., deren Statuten
vorschriftsmäßig genehmigt sind, in einer von der Direktion festgesetzten
und vom Finanzkommissariat bestätigten Höhe und Form;
4. Gewährung von befristeten Darlehen bis zu 3 Monaten; 5. Diskontierung
von Wechseln und anderen Schuldverschreibungen bis 6 Monate
Laufzeit; 6. An- und Verkauf für fremde und eigene Rechnung von
Waren, die für den Verkehr freigegeben sind, gegen Bar- oder Anzahlung
und Kreditierung des Restes (unter den in p. p. 2. und 3. angegebenen
Bedingungen); 7. An- und Verkauf für eigene Rechnung von ausländischen
Wertpapieren, Tratten, Devisen und Edelmetallen im Rahmen der bestehenden
Gesetze nach Instruktionen des Finanzkommissariats,
von Aktien, Anteilscheinen, Obligationen und anderen Wertpapieren
der verschiedenen Gesellschaften usw., deren Statuten
vorschriftsmäßig genehmigt sind, nach Bestimmungen, die
von der Direktion festgesetzt und vom Finanzkommissariat
bestätigt werden; 8. Ausstellung von Kreditbriefen gegen Warenversandpapiere
oder völlige oder teilweise Sicherstellung mit Kreditierung
des Restes und Einlösungspflicht sofort nach Erhalt der Dokumente;
9, Überweisungen und Akkreditive nach allen Orten Rußlands und des
Auslandes; 10. Übernahme von Kommissionsgeschäften; Unterbringung
von Aktien, Anteilscheinen, Obligationen und anderen Wertpapieren verschiedener
Gesellschaften usw., Inkasso von Wechseln, Schuldverpflichtungen,
Auslandstratten, Waren- und anderen Wertpapieren sowie Übernahme
von Zahlungen aller Art für Rechnung der Kommittenten nach
Eingang der Beträge; 11. Annahme und Auszahlung von Depositen auf
laufende Rechnung befristet und unbefristet in unbegrenzter Höhe; auf
'aufende Rechnung eingezahlte Beträge können nur auf Gerichtsbeschluß
gesperrt oder sequestiert werden und genießen alle durch Dekret des
Rates der Volkskommissare vom 30, Juni 1921 zugesicherten Garantien;
12. Annahme vorm Gegenständen zur Aufbewahrung bis zu 5 Jahren von
Regierungsbehörden, Privatunternehmungen und -personen,
Die Bank besorgt unentgeltlich die Annahme und Auszahlung von
Depositen auf Anweisung staatlicher Behörden und Unternehmungen.
Zur gegenseitigen Ausführung von Überweisungs., Kommissionsund
anderen Aulfträgen tritt die Bank auf Grund besonderer Verträge mit
ıusländischen Banken und Kreditanstalten in Korrespondenzbeziehungen.
JA