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bei diesen Betrieben noch zugekauft werden müssen. Die Betriebe
mit 4—5 ha haben rechnungsmässig wohl einen Ueberschuss, auf dem
Kornboden wird er jedoch selten zu finden sein; auch für die Grössenklassen
von 5—10 ha dürfte dies theilweise noch zutreffen: denn
gerade in diesen Betrieben schmälert die hier sehr stark betriebene
Viehzucht das verkäufliche Quantum Getreide recht erheblich. Im
allgemeinen wird also in Wirthschaften unter 10 ha wohl
nur wenig Brotgetreide zum Verkaufe produzirt werden.
Auch die Wirthschaften von 10—20 ha werden wohl nur in den
seltensten Fällen den rechnungsmässig vorhandenen Ueberschuss von
24 dz Weizen bezw. Roggen zu Markte führen.
Dagegen sind zweifellos für die Betriebe von 100 ha aufwärts
die verkäuflichen Mengen grösser als in unserer Uebersicht aufgeführt.
Wenn der letzteren auch natürlich nur ein relativer Werth zukommt,
so ist sie doch jedenfalls einigermassen geeignet, die Frage
nach den Interessenten der Roggen- und Weizenzölle in bessere Beleuchtung
zu rücken. Da der Hafer- und Gerstenbau im ganzen eben
dort ist, wo der Roggen- und Weizenbau zu finden ist, so können wir
den hieraus zu ziehenden Schluss verallgemeinern und sagen: Es
ist eine im Verhältniss zum grossen deutschen Volkskörper
geradezu verschwindende Anzahl von Landwirthen,
welche den Nutzen der Getreidezölle abschöpfen.
Die inter- Die Interessenten der Vieh- und Fleischzölle haben wir auf
essenten der . . .
Vieh- und anderer Seite zu suchen, nämlich in den bäuerlichen Betrieben.
Fieischzoiie. j en Betriebszählungen von 1895 treffen auf 100 ha landwirthschaftlich
benützter Fläche in Betrieben
unter 2 ha
2—20 ha
20 ha und darüber
Rindvieh .
78
69
37
Schweine .
192
50
20
Es ist also die Viehzucht fast vollständig (80% und 92%) auf
den bäuerlichen Kleinbetrieb beschränkt und zwar die Schweinhaltung
zu % (73%), die Rindviehzucht fast zur Hälfte (45°/o) auf den
Parzellenbetrieb unter 2 ha!
Leider kommt nun der Nutzen der deutschen Viehzölle nicht
dem Bauer zu Gute, sondern wird ebenfalls vom Grossgrundbesitzer