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Erklärung an Eidesstatt.
Hierdurch gebe ich die eidesstattliche Versicherung ab, daß die vorliegende
Arbeit von mir selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe verfaßt wurde.
Die Abhandlung wurde bisher weder als Prüfungsarbeit bei einer Staats
oder Diplomprüfung benutzt, noch diente die Arbeit gegenüber einer anderen
Fakultät als Doktordissertation.
Die aus anderen Schriftwerken stammenden Stellen wurden in der gefor
derten Weise kenntlich gemacht.
Tübingen, 14. Februar 1910.
Paul Neumann-Martell.