fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

282 DEUTSCHIiAND. — Schleswig-Holstein und Lauenburg Finanzen). 
2) Schleswig-Holstein 
Domäne-Einnahmen u. Kammergefälle . l'2ü5,UUU llbankthir. 
directe Steuern l’Ül8,000 
indirecte Steuern 1’500,150 
verschiedene Einnahmen 215,740 
4’058,800 Kbankthlr. 
3) Ueberschuss aus d. Herzogth. Lauenburg . 210,000 
4j Ueberschuss der Colonicn, des Oeresund- u. 
Stromzolls, des Schleswig-Holsteinischen Ca 
nals, des Fostwesens u. Zinsen der Activen 3’0S5,S50 
Zusammen 15’455,000 Kbankthlr. 
Nach dem Jahre 1852 wurden nun gemeinsame Finanzcassen für 
die ganze Monarchie gebildet und specielle für die einzelnen Landes- 
theile eingerichtet, jedoch so, dass der im Herzogthum Lauenburg "nach 
Abhaltung der localen Verwaltungsausgaben verbleibende Ueberschuss 
lediglich in die gemeinsame Finanzeasse abgeliefert wurde. In diese 
flössen überdies der Ueberschuss der Domäne - Intraden , der Colonien, 
des Eider-Canals, des Zolls, des Kartenstempels, der Schifffahrtsabga- 
ben, der Brennsteuer, der Post- und Telegraphenintraden, der Classen- 
lotterie, die Zinsen von den Staatsactiven und vom üeresundfond, sowie 
einzelne andere Einnahmen, und es wurden daraus bestritten die Civil- 
liste, die Apanagen, die Zinsen für die Staatsschuld, die Mehrzahl der 
Pensionen, die Kosten für das Heer, die Flotte, die auswärtige Vertre 
tung und die gemeinsamen Ministerien. Da die Einnahmen der gemein 
samen Finanzeasse aber zur Bestreitung dieser Ausgaben nicht ausreich 
ten, so mussten die einzelnen Landestheile einen Zuschuss leisten, der 
in einem für Schleswig-Holstein ungünstigen Verhältniss zuletzt zu 
37,35 7o Ihr dieses bestimmt wurde. Viel bedeutender wurde das Land 
dadurch prägravirt, dass die Kammergefälle, welche in Dänemark durch 
frühere Steuerregulirungen weggefallen sind, fast ohne Ausnahme als 
Domäneintraden betrachtet und in die gemeinsame Casse gezogen wur 
den, obgleich bei den Abmachungen von 1S51 und 52 bestimmt war, 
dass die Domäneverwaltung zu den spcciellen Angelegenheiten der ein 
zelnen Landestheile gerechnet werden sollte. Nach der nunmehr er 
folgten Trennung von Dänemark ist wieder eine besondere Finanz 
verwaltung t,ür jedes der Herzogthümer eingetreten, die aber bei den 
noch nicht definitiv geordneten Verhältnissen kein Bild der wirklichen 
finanziellen Lage gibt. Nach den pro IS"*«5 aufgestellten Budgets be 
tragen ; 
A. die Einnahmen'’') in Holstein in Schleswig 
1) von den Domänen P07(i,(»70 Mrk. ti2t),870 Mrk. — Sch. 
2) aus den Landesabgaben u. Steuern 7’2t)5,0SO - 5’(i(»'J,5!)s - 4 - 
*) Das von den Bundescommissaren veröffentlichte Budget für Holstein 
(ohne Schleswig) enthält u. a. tolgende Specialangaben. Einnahmen: 1 von 
den Domänen 310,(H)0 Mark, horsten 4(i2,t)7((, Pachtungen (Erbpachtungen 
und Zeitj)achtabgahen) 302,700. 2) Stehende Gefälle 703,000, verschiedene han- 
künfte, namentlich aus den Regalien 203,530. 3) Directe Steuern : Contribution 
747.000, l.andst. 801,000, Hausst. 324,000, Magazinkorn und Fouragegelder 
77.000, Rangst. 15,000, Ständest. 00,000, Chausseest. 50,250, Einquartierungsst. 
40.000, Beiträge für das Taubstummeninstitut in Schleswig 00,000. 4) Indirecte 
Steuern : Zolleinkünftc 3’200,000, Hälfte der Einkünfte vom Eidercanal 43,500, 
Recognition von Handelsreisenden 24,000, Stempelabgabe 7500, Branntweinst.
	        
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