282 DEUTSCHIiAND. — Schleswig-Holstein und Lauenburg Finanzen).
2) Schleswig-Holstein
Domäne-Einnahmen u. Kammergefälle . l'2ü5,UUU llbankthir.
directe Steuern l’Ül8,000
indirecte Steuern 1’500,150
verschiedene Einnahmen 215,740
4’058,800 Kbankthlr.
3) Ueberschuss aus d. Herzogth. Lauenburg . 210,000
4j Ueberschuss der Colonicn, des Oeresund- u.
Stromzolls, des Schleswig-Holsteinischen Ca
nals, des Fostwesens u. Zinsen der Activen 3’0S5,S50
Zusammen 15’455,000 Kbankthlr.
Nach dem Jahre 1852 wurden nun gemeinsame Finanzcassen für
die ganze Monarchie gebildet und specielle für die einzelnen Landes-
theile eingerichtet, jedoch so, dass der im Herzogthum Lauenburg "nach
Abhaltung der localen Verwaltungsausgaben verbleibende Ueberschuss
lediglich in die gemeinsame Finanzeasse abgeliefert wurde. In diese
flössen überdies der Ueberschuss der Domäne - Intraden , der Colonien,
des Eider-Canals, des Zolls, des Kartenstempels, der Schifffahrtsabga-
ben, der Brennsteuer, der Post- und Telegraphenintraden, der Classen-
lotterie, die Zinsen von den Staatsactiven und vom üeresundfond, sowie
einzelne andere Einnahmen, und es wurden daraus bestritten die Civil-
liste, die Apanagen, die Zinsen für die Staatsschuld, die Mehrzahl der
Pensionen, die Kosten für das Heer, die Flotte, die auswärtige Vertre
tung und die gemeinsamen Ministerien. Da die Einnahmen der gemein
samen Finanzeasse aber zur Bestreitung dieser Ausgaben nicht ausreich
ten, so mussten die einzelnen Landestheile einen Zuschuss leisten, der
in einem für Schleswig-Holstein ungünstigen Verhältniss zuletzt zu
37,35 7o Ihr dieses bestimmt wurde. Viel bedeutender wurde das Land
dadurch prägravirt, dass die Kammergefälle, welche in Dänemark durch
frühere Steuerregulirungen weggefallen sind, fast ohne Ausnahme als
Domäneintraden betrachtet und in die gemeinsame Casse gezogen wur
den, obgleich bei den Abmachungen von 1S51 und 52 bestimmt war,
dass die Domäneverwaltung zu den spcciellen Angelegenheiten der ein
zelnen Landestheile gerechnet werden sollte. Nach der nunmehr er
folgten Trennung von Dänemark ist wieder eine besondere Finanz
verwaltung t,ür jedes der Herzogthümer eingetreten, die aber bei den
noch nicht definitiv geordneten Verhältnissen kein Bild der wirklichen
finanziellen Lage gibt. Nach den pro IS"*«5 aufgestellten Budgets be
tragen ;
A. die Einnahmen'’') in Holstein in Schleswig
1) von den Domänen P07(i,(»70 Mrk. ti2t),870 Mrk. — Sch.
2) aus den Landesabgaben u. Steuern 7’2t)5,0SO - 5’(i(»'J,5!)s - 4 -
*) Das von den Bundescommissaren veröffentlichte Budget für Holstein
(ohne Schleswig) enthält u. a. tolgende Specialangaben. Einnahmen: 1 von
den Domänen 310,(H)0 Mark, horsten 4(i2,t)7((, Pachtungen (Erbpachtungen
und Zeitj)achtabgahen) 302,700. 2) Stehende Gefälle 703,000, verschiedene han-
künfte, namentlich aus den Regalien 203,530. 3) Directe Steuern : Contribution
747.000, l.andst. 801,000, Hausst. 324,000, Magazinkorn und Fouragegelder
77.000, Rangst. 15,000, Ständest. 00,000, Chausseest. 50,250, Einquartierungsst.
40.000, Beiträge für das Taubstummeninstitut in Schleswig 00,000. 4) Indirecte
Steuern : Zolleinkünftc 3’200,000, Hälfte der Einkünfte vom Eidercanal 43,500,
Recognition von Handelsreisenden 24,000, Stempelabgabe 7500, Branntweinst.