Diese Doppelwährung mit freier Ausprägung für
das Publikum empfehlen die Bimetal listen Deutschland
jetzt als das Radical mittel für die Verkehrsstockung!
Sie lassen sowohl die oben erwähnten beiden Gesetze des Weltverkehrs
wie die von Frankreich und Belgien zu ihrem Schaden gemachten
Erfahrungen vollkommen unberücksichtigt, als hätte man niemals
von etwas dergleichen gehört!
VIT. Verhandlungen im Reichstage und Landtage.
Am 6. März 1885 kam im Reichstage der Antrag der Abge
ordneten von Schorlemer, von Kardorff, Frege und Leuschner zur
Verhandlung :
„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Initiative
„zu einer Wiedereinberufung der im Jahre 1881 abge
brochenen Münzkonferenzen zu ergreifen, um eine Wieder
aufnahme der Ausprägung vollwichtiger Silbermünzen seitens
„der Vereinigten Staaten, der lateinischen Münz-Union, des
„deutschen Reiches und aller derjenigen Staaten herbeizu-
„führen, welche sich diesen Ländern anschliessen wollen.“
Betreffs Englands wusste man, dass es auf derartige Vorschläge
nicht eingehen würde. Bei den Vereinigten Staaten und der latei
nischen Münz-Union rechnete man auf freundliches Entgegenkommen
in Folge der Verlegenheiten, welche ihnen der Uebertiuss an Silber
bereitete. In der zur Begründung dieses Antrages von einem der
Antragssteller gehaltenen ungemein wortreichen Rede haben die Bi-
metallisten ihr Programm ausführlich entwickelt. Die späteren Ver
handlungen im Abgeordneten-Hause (Debatte v. 21-22. Januar d. J.
bei Berathung des Etats der Zölle und Verbrauchssteuern) und im
Reichstage am 11-12. Februar,— Antrag Huene, von Schalscha, von
Kardorff und Genossen :
„Die Regierungen zu ersuchen, der Währungsfrage er-
„neut die eingehendste Prüfung zu Theil werden zu lassen
„und dem Reichstage von dem Resultate dieser Prüfung
„Mittheilung zu machen“, —
sind mehr oder weniger Wiederholungen der in der ersten Rede
vorgebrachten Gründe. Was denselben an Qualität abgeht,
haben die bimetallistischen Redner durch ihre Quantität zu ersetzen
gesucht; denn im Grunde sind dieselben äusserst arm an Gehalt.