Full text: Die Abschliessung und Trockenlegung der Zuiderzee

IV. Gesetzentwurf 1925 zur beschleunigten 
Ausführung der Werke. 
Beschreibung des näher ausgearbeiteten Entwurfs 
mit Angaben bezüglich der Kosten und Nutzen 
des ganzen Unternehmens. 
Im Jahre 1925, dem letzten Jahr der genannten vierjährigen 
Periode, als die für diese Periode vorgenommenen Werke fast 
vollendet waren, war also für die Regierung der Augenblick 
gekommen, einen Vorschlag zu machen hinsichtlich des weiteren 
Ganges der Arbeit, Dieser Vorschlag wurde aufgenommen in ein 
paar Gesetzentwürfen, welche bei Kabinettsorder vom 27. Mai 
1925 der Zweiten Kammer der Generalstaaten unterbreitet 
wurden. Der erste Entwurf gibt eine Aenderung des Gesetzes 
vom 14. Juni 1918 bezüglich der Abschliessung und teilweise 
Trockenlegung der Zuiderzee, während der zweite sich bezieht 
auf die Finanzierung des Unternehmens. 
Der Hauptgedanke dieser Gesetzenwürfe ist, die Zuiderzee- 
werke jetzt so bald wie möglich anzufangen und so schnell zur 
Ausführung zu bringen als mit einer ökonomischen Arbeitsweise 
vereinbar ist. Die Landesfinanzen gestatten dies jetzt. Obschon 
für zu grossen Optimismus, so lautet ungefähr die Motivierung 
dieser Gesetzentwürfe, bezüglich der finanziellen Verhältnisse, 
noch kein Grund vorliegt, so muss andererseits doch anerkannt 
werden, dass, wenn irgendwo Anlass vorliegt, sobald wie möglich 
die Arbeit zur Hand zu nehmen, dann gewiss hier, und zwar nicht 
nur zum Erzielen der neuen Erwerbsquellen, welche infolge der 
Trockenlegung dieser ausgedehnten Gebiete entstehen werden, 
sondern auch zur Vermeidung der sehr drückenden Zinsenlasten, 
welche bei einem allzu langsamen Tempo bei der Ausführung
	        
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