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euerpflichtigen und kann also in dieser Hinsicht vielleicht
'cmögenssteuer bezeichnet werden, aber durch die Art der
% sie, wie oben dargelegt, doch in die Klasse der E-n-
: gerechnet werden.
weiterer Einwand wäre vielleicht der der Ungerechtigkeit
zenshaststeuer. Es muß hier zur Widerlegung dessen
.obige Beispiel von dem Manne herangezogen werden,
u Kapitalwert von 100 000 M., den seine Fünf-Zimmer-
darstellt, ein Zimmer im Werte von 20 000 M. ver
um in den Stand gesetzt zu werden, die jährliche Ver-
euer zu entrichten, die er sonst, ohne diesen Verkauf,
n konnte. Manchen Beurteilern scheint hierin vielleicht
Mäßigkeit, eine Härte zu liegen, das ist es aber keines-
wenn ein Vermögensgegenstand, z. B. eine kostspielige
nrichtung oder ein Diamant keine Erträgnisse bringt,
betreffende Besitzer die Vermögenshaftsteuer eben aus
igen Einkommen entrichten. Ist er hierzu außerstande,
en wirtschaftlich und moralisch kein Recht, die kostbaren
zu behalten; er muß einen Teil davon verkaufen und
insbringend anlegen, um auf diese Weise für den Rest
mshaststeuer zahlen zu können. Eine unbillige Härte ist
o nicht, im Gegenteil: Es liegt auf der Hand, daß sich
olcheu Zwang sowohl in wirtschaftlicher Beziehung wie
.biete der Volkspädagogik die größten und segensreichsten
eben. Ebensowenig ist es unbillig, zu verlangen, daß
esitzer eines Brillantringes im Werte von 100 000 M.
jährliche Vermögenshaststeuer von 600 M. entrichtet,
iebenen Luxus der Gegenwart würde hier eine sehr
cte und wirksame Schranke gesetzt werden.
't die zur Hauptsache möglichen Einwände und ihre
*)• Was im besonderen noch deu Haupteinwand, die
leicht wird man auch sagen, daß die vorgeschlagene Selbst-
ir Vermögenshaftsteuer zur Bekanntgabe außerordentlich hoher
führt, und daß hierdurch die Entente sich veranlaßt sehen
neuen Druck auf Deutschland auszuüben. Dieser Einwand ist
i es handelt sich um Jnflationswertangaben, welche im Grunde
Inland Bedeutung haben. Außerdem können die Hauptwerte
ke, Häuser usw. kein Objekt für die Begehrlichkeit der Gegner
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