3. Kap. Der Zins.
319
. " Wie sie am Ende desselben im Westen der Vereinigten Staaten noch
""^reffen ist. Natürlich muß aber auch in solchen Fällen der Zins
as niedriger sein als der Gewinn, welchen die Unternehmer mittelst der
"en überlassenen Vermögenstheile zu machen hoffen. Sonst würden ja die
pern darauf verzichten, Anlehen zu machen.
ņ 2. Der Wunsch, lieber in der Zukunft ein Einkommen zu beziehen, als
Und ģ/^nwärtig gewisse Genüsse zu verschaffen. Wo dieser Wunsch sehr stark
sehr allgemein verbreitet ist, und wo also eine große Menge von Sach-
sel/ŗņ âUr Production bestimmt wird und insbesondere auch sehr viele der-
ş en den Unternehmern zur Benutzung gegen Zins angeboten werden, kann man
2 • e Ģûter leicht verschaffen und ist der dafür zu entrichtende Zins ein
hund'ģ^' Şo erklärt es sich, daß sich derselbe z. B. in Holland im 18. Jahr-
Ģŗ şo wenig hoch stellte und daß er gegenwärtig in den westeuropäischen
"osta a ten sowie in Deutschland ein verhältnißmäßig sehr niediger ist.
3. Die Neigung, lieber vom Zinsbezuge als von Löhnen oder Unter-
ļ^'ergewinnen zu leben. Je früher sich die Unternehmer und Geschäfts-
t e u b ° n 'ören beruflichen Beschäftigungen zurückzuziehen trachten und je zahl-
i; 1 demnach die Klasse der Rentner im Vergleich zu der Anzahl derjenigen
2; ^ ihr Kapital vermittelst ihrer eigenen Thätigkeit fructificiren, um so
liberé blstUCÍ)en bic f c Ie £ tern ün Zins zu zahlen, um sich die Verfügung
Zins ^ * U ii)ren Unternehmungen nöthigen Güter zu verschaffen. Die niedrigen
welche während des 18. Jahrhunderts in Spanien gezahlt wurden
^ gegenwärtig in England, Frankreich und Deutschland üblich sind, lassen
2?""' Theil wohl auf die aus der soeben erwähnten Ursache sich ergebende
e Nachfrage nach Zinsbezügen zurückführen.
to ob A Coiffe Verhältnisse, welche die Aufnahme von Anlehen zu nicht
Ars j '2' nothwendig machen. So können z. B. die landesübliche
glicht ņ Ņ^eise der Pachtverträge und die aus denselben erwachsenden Ver
ekle (u^ tn şo^i^ die Gesetze zur Regelung der Erbfolge und der Besteuerung
^rundeigenthümer zur Aufnahme von Anlehen nöthigen.
Qiij^, UC ^ b * c Häufigkeit und der Umfang der zur Bestreitung von Luxus-
gerjņo ^ ^"wchten Schulden üben auf die Höhe des Zinsfußes größern oder
ŅchubllH ouë. So war z. B. in dem Rom der dahinsterbenden
fliß b * e Nachfrage nach solchen Darlehen derart bedeutend, daß der Zins-
^elchx^ Ulcb ernstlich beeinflußt wurde. Dagegen blieb die Nachfrage nach Geld,
i>n alt â" Ļuxuszwecken verwendet werden sollte, im alten Schottland und
» Cn Rolland so unbedeutend, daß sie wegen ihrer Geringfügigkeit gar
t- îìPchaftliche Beachtung verdiente.
9ieti ln Gestaltung der politischen Verhältnisse. Dieselbe treibt die Re-
gE" nur zu oft zllr Aufnahme von Anleihen und insbesondere von solchen