Full text: Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

einem Streich konnten wir uns natürlich nicht hergeben. Ent— 
sprechend dem in der Tschechoslowakei eingebrachten Versiche— 
rungsgesetz haben wir das Verhältnis derart übernommen, 
daß der Vorstand zu vier Fünfteln aus Vertretern der Ar— 
beiter und Angestellten, zu einem Fünftel aus Vertretern der 
Unternehmer, die Kontrolle zu vier Fünfteln aus Unter— 
nehmervertretern bestehen soll. Mittlerweile kamen die Wahlen 
für die Kammern der Arbeiter und Angestellten. Christlich— 
sogiale, Deutschnationale und Kommunisten haben es nirgends 
über 12 Prozent der Stimmen gebracht. Da hat der Refe— 
rent, Dr. Resch, erklärt, es sei mit den Christlichsozialen über 
die Einheitskasse und die Altersversicherung nicht zu reden. 
Sie haben nämlich gesehen, daß sie, wenn die Einheitskasse 
geschaffen wird, in deren Vertretung nichts zu tun hätten. 
Die Einheitskasse ist also kein sachliches Problem, sondern ein 
Politikum geworden. Daher konnte weder sie noch die Alters— 
versicherung geschaffen werden. Im Jahre 1904 hat Koerber 
einen Entwurf über die Alters- und Invaliditätsversicherung 
eingebracht, dem in den Jahren 1908 und 1911 neue Vor— 
lagen folgten. Es sollten für die Altersversicherung eigene Be— 
zirksstellen geschaffen werden, die die Verwaltung zu führen 
hatten. Aber die Sozialversicherung ist nicht dazu da, um einen 
möglichst großen bürokratischen Apparat einzusetzen (Beifall), 
sondern dazu, um mit den billigsten Mitteln verwaltet zu 
werden. Das kann sie nur, wenn die ganze Versicherung pyra— 
midenartig aufgebaut ist, als Unterlage die Einheitskasse be— 
sitzt, die Alters- und Invaliditätsversicherung, in diese Ver— 
sicherung eingebaut die Unfallversicherung, angegliedert die 
Pensionsversicherung der Angestellten und durch Überein— 
kommen auch die Angestelltenkasse. Dieser große Bau der 
Sozialversicherung war aber nicht möglich, weil die Grundlage, 
die Einheitskasse, gefehlt hat. Ein Gesetz über Einheitskasse 
und Altersversicherung wurde aber ausgearbeitet und im 
August 1920 der Offentlichkeit übergeben. Später wurden die 
Entwürfe als sozialdemokratische Initiativanträge eingebracht. 
Im Jahre 1921 hat der damalige Minister Pauer einen Re— 
gierungsentwurf vorgelegt, aber alles ist bis heute unerledigt, 
und so oft wir den vom Ausschuß bestellten Referenten gestoßen 
haben, er möge referieren, antwortete er: „In meinem Klub 
ist heute über diese Dinge nicht zu reden!“ 
Es wird die Frage gestellt, ob der Staat heute die 
Altersversicherung durchführen, ob er die Opfer dafür
	        
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