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Unternehmer den Mut aufbringen und offen zugestehen würden, 
daß ihre Interessen durch die oben erwähnte Einflußnahme der 
Betriebsräte keine Schädigung erlitten haben. Die Weisungen des 
Unternehmerverbandes in dem früher besagten Rundschreiben 
standen mit dieser an sich ganz vernünftigen Rechtsanschauung im 
Widerspruch, denn: „Ebenso sind abzulehnen Forderungen auf 
Einflußnahme der Betriebsräte oder der Gewerkschaft bei Ein— 
stellung oder Entlassung von Arbeitern oder Angestellten.“ 
In der Praxis wirkten diese Dinge ganz anders. So zum 
Beispiel wenn es sich darum handelte, Beschäftigte in Schutz zu 
nehmen, ihre Entlassung anzufechten, wenn sie aus politischen 
Gründen erfolgte. In manchen Fällen ist das Eingreifen des Be— 
triebsrates vielleicht zu Unrecht deshalb unterblieben, weil es sich 
um politische Gegner handelte. Entscheidend hätte nur, wie bereits 
früher in einem Falle aufgezeigt wurde, sein dürfen, ob das Ver— 
halten des Betreffenden die Ordnung und Disziplin im Betrieb 
gefährdete. Uns ist nur ein einziger Fall bekannt, in dem der Ent— 
lassung eines Arbeiters aus politischen Gründen vom Einigungsamt 
nicht stattgegeben wurde, trotzdem die Entlassung von der Mehrzahl 
der Arbeiter verlangt wurde. Aufklärung aller beteiligten Faktoren 
müßte gewiß zu einer durch das Gesetz bedingten Erweiterung der 
Rechte des Betriebsrates führen, aber nicht zu einer Einschränkung 
desselben. 
Uberall waren natürlich die Voraussetzungen für die Be— 
tätigung der Betriebsräte nicht in gleichem Maße vorhanden. Ein 
Grund, der in manchen Fällen den Betriebsräten die Erfüllung 
ihrer vielseitigen Aufgaben erschwerte, ist in der mangelhaften 
Bildung der Betriebsräte selbst wie auch der Arbeitnehmer zu 
suchen. Die Gewerkschaften und die Arbeiterkammern haben viel 
zur Behebung dieses Mangels beigetragen. 
Die Betriebsräte standen — wie dies auch dem Gesetz ent— 
spricht — mit ihren Gewerkschaften in steter Verbindung, die sich 
durch Einberufung zahlreicher Betriebsrätekonferenzen nech inniger 
gestaltete. Nicht zuletzt wurde dadurch einem planmäßigen Arbeiten 
der Weg geebnet. 
T7rotz der durch mancherlei Vorkehrungen bewirkten Hebung 
des geistigen Niveaus der Betriebsräte, die sicherlich auch dem wirt— 
schaftlichen Interesse der Unternehmer zum Vorteil gereichte, hat 
sich an dem Widerstand der letzteren wenig geändert. Derselbe hat 
vielmehr durch die Wirtschaftskrise eine beträchtliche Stärkung er— 
fahren, die in dem Bestreben Ausdruck fand, bei Personalabbau 
vor allem die Betriebsräte in die erste Reihe zu stellen, beziehungs— 
weise dieselben unter irgendeinem Vorwand an andere Betriebs— 
stätten zu versetzen. Nach kurzem Schwanken der Einigungsämter 
in diesen beiden im Gesek offengebliebenen Fragen hat hierüber —
	        
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