Unternehmer den Mut aufbringen und offen zugestehen würden,
daß ihre Interessen durch die oben erwähnte Einflußnahme der
Betriebsräte keine Schädigung erlitten haben. Die Weisungen des
Unternehmerverbandes in dem früher besagten Rundschreiben
standen mit dieser an sich ganz vernünftigen Rechtsanschauung im
Widerspruch, denn: „Ebenso sind abzulehnen Forderungen auf
Einflußnahme der Betriebsräte oder der Gewerkschaft bei Ein—
stellung oder Entlassung von Arbeitern oder Angestellten.“
In der Praxis wirkten diese Dinge ganz anders. So zum
Beispiel wenn es sich darum handelte, Beschäftigte in Schutz zu
nehmen, ihre Entlassung anzufechten, wenn sie aus politischen
Gründen erfolgte. In manchen Fällen ist das Eingreifen des Be—
triebsrates vielleicht zu Unrecht deshalb unterblieben, weil es sich
um politische Gegner handelte. Entscheidend hätte nur, wie bereits
früher in einem Falle aufgezeigt wurde, sein dürfen, ob das Ver—
halten des Betreffenden die Ordnung und Disziplin im Betrieb
gefährdete. Uns ist nur ein einziger Fall bekannt, in dem der Ent—
lassung eines Arbeiters aus politischen Gründen vom Einigungsamt
nicht stattgegeben wurde, trotzdem die Entlassung von der Mehrzahl
der Arbeiter verlangt wurde. Aufklärung aller beteiligten Faktoren
müßte gewiß zu einer durch das Gesetz bedingten Erweiterung der
Rechte des Betriebsrates führen, aber nicht zu einer Einschränkung
desselben.
Uberall waren natürlich die Voraussetzungen für die Be—
tätigung der Betriebsräte nicht in gleichem Maße vorhanden. Ein
Grund, der in manchen Fällen den Betriebsräten die Erfüllung
ihrer vielseitigen Aufgaben erschwerte, ist in der mangelhaften
Bildung der Betriebsräte selbst wie auch der Arbeitnehmer zu
suchen. Die Gewerkschaften und die Arbeiterkammern haben viel
zur Behebung dieses Mangels beigetragen.
Die Betriebsräte standen — wie dies auch dem Gesetz ent—
spricht — mit ihren Gewerkschaften in steter Verbindung, die sich
durch Einberufung zahlreicher Betriebsrätekonferenzen nech inniger
gestaltete. Nicht zuletzt wurde dadurch einem planmäßigen Arbeiten
der Weg geebnet.
T7rotz der durch mancherlei Vorkehrungen bewirkten Hebung
des geistigen Niveaus der Betriebsräte, die sicherlich auch dem wirt—
schaftlichen Interesse der Unternehmer zum Vorteil gereichte, hat
sich an dem Widerstand der letzteren wenig geändert. Derselbe hat
vielmehr durch die Wirtschaftskrise eine beträchtliche Stärkung er—
fahren, die in dem Bestreben Ausdruck fand, bei Personalabbau
vor allem die Betriebsräte in die erste Reihe zu stellen, beziehungs—
weise dieselben unter irgendeinem Vorwand an andere Betriebs—
stätten zu versetzen. Nach kurzem Schwanken der Einigungsämter
in diesen beiden im Gesek offengebliebenen Fragen hat hierüber —