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Er hat das Recht, Vorschläge zu machen und Auskünfte zu fordern.
Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Reichseisenbahndirektoriums
oder feine Vertreter. Er beruft alljährlich mindestens zwei Sitzungen.
Diese Regelung würde die Hauptforderung erfüllen, die jetzt allen
anderen vorgeht: nach Einheit im deutschen Verkehrswesen. Sie würde
die recht bedenklichen Unklarheiten vermeiden, die in dem Entwurf
der Reichsverfassung zutage treten. Nach dem Artikel 94 der
Reichsverfassung sollen die Behörden und Ämter der Neichseisenbahn-
verwaltung die Bezeichnung des Gliedstaates führen, in dessen Gebiet
sie ihren Sitz haben, und die örtlichen Dienststellen nach den Gliedstaaten
benannt werden, in dessen Gebiet sie gelegen sind. Die Reichseisenbahn-
verwaltung würde also preußische, bayerische, oldenvurgische, braun
schweigische, schwarzburg-sondershausensche Ämter und Beamte haben.
Welche wirtschaftlichen und staatsrechtlichen Folgeerscheinungen die
Durchführung einer solchen Bestimmung haben würde, ist nicht abzu
sehen. Fast möchte man fürchten, daß hier die deutsche Kleinstaaterei
eine Eingangstür finden könnte, um in das deutsche Eisenbahn
wesen wieder einzuziehen, das sie doch nach dem Wunsche und Willen
der überwiegenden Gesamtheit unseres Volkes gerade verlassen soll.
Wenn irgendwo, so ist Schildbürgerei im Verkehrs
wesen unerträglich.
Demgegenüber würde die vorgeschlagene Regelung einerseits die
notwendige Einheit und Zusammenfassung sichern, anderer
seits die Möglichkeit geben, die Betriebsverwaltung nach gesunden
Grundsätzen der Dezentralisation u n d >S e lb st v e r w al-
tun g einzurichten. Sie würde den Reichshaushalt von den ungeheuren
Einnahme- und Ausgabeposten der Betriebsverwaltung entlasten, die
mit den Aufgaben des Reiches auf dem Gebiete der Staatsverwaltung
im engeren Sinne nichts zu tun haben. Sie würde die Reichsbahnverwal
tung zwar nicht vor der Gefahr der Bureaukratisierung schützen können,
die jedem Unternehmen, das einen gewissen äußeren Umfang über
schreitet, an sich droht, wohl aber ein Höchstmaß an Beweglichkeit und
Anpassungsfähigkeit und somit die Möglichkeit geben, die Verwaltung
frei zu halten von den spezifischen Schäden des Staatsbeamtentums im
engeren Sinne und einer zu engen Verkoppelung mit der politischen
Reichsverwaltung. Sie würde sich letzten Endes auch in der Richtung
bewegen, die bei den neuesten Vorschlägen der Reichsregierung zur
Sozialisierung privater Unternehmungen, z. B. des Kohlensyndikats, er
kennbar sind, mutet also den zur Zeit maßgebenden Parteien kein Opfer
an politischer Überzeugung zu.