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ÍK'iiu Zentralkomite Antrag in Bezug auf die Größe der dem
Schuldigen aufzuerlegenden Buße, die im Maximum im ein-
zelueu und ersten Falle Fr. 300 betragen kann."
_ Das Gericht wurde sofort konstituirt unb aus 5 Richtern,
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mir 3 /Stille anhängig gemacht wurden. Hier ist die Zahl der
Gerichtsfälle, im Gegensatz jener beim Schiedsgerichte über
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waren derart, daß den Musterkopifteu die Lust am
Handwerke füglich vergehen konnte, sprach es doch Schadeu-
ersatzsummeu bis auf Fr. 5000 im einzelnen Falle zu. Seit
seinem Erscheinen sind die ständigen Klagen früherer Jahre
über Muster-kopien nahezu verstummt.
. "De sehr Regulativ und Gericht die von ihnen erwarteten Wirkungen.
Dienste leisteten, dafür spricht lauter als die längsten Ans-
chimibci#i,ngeii bio 31)1111(101)0, bnf; iiinn n^t burnii bnol^',
bna 3iiititiit mifgiií)obon, nía 1888 bua otbgc^l^fft)o^o ŞntcnN
nub Mnsterschntzgesetz in Kraft trat, und daß auch seither
nicht einmal eine leise Anregung hiefür gemacht wurde. Wohl
hatten die Initianten 1886 nur ein Provisorium bis zum
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lettere aber zu Stande gekommen war, gaben sie dann der
Verbandsinstitntion bei Weitem den Vorzug. In der That
gestatteten die Redaktion des Regulativs und die Komposition
des Gerichtes Erkenntnisse aus Musterkopie in Füllen, in
welchen die staatliche Gesetzgebung und ein ordentliches Gericht
aris Freisprechung erkannt hätten, trotzdem Nachahmung vor
lag, wozu die Gebüßten sich später selbst bekannten. Wenn