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die Bestrebungen auf Bildung von Bezirkskonsumvereinen,") die eine
Etappe auf dem Wege zur Gemeinwirtschaft sein sollen, sowie den
Ausschluß der Konkurrenz beim Wareneinkauf für unvereinbar mit
I Dem wirtschaftlichen und sozialen Grundgedanken des deutschen Ge-
j nossenschaftswesens." Der erste Teil der Resolution wird aber schein
bar von den größeren Vereinen des Verbandes wenig beachtet. Die
im Allgemeinen Verbände organisierten Konsumgenossenschaften Gör
litz und Breslau haben z. B. auch auswärtige Berteiluugsstellen, die
z. T. sogar recht weit von den Zentralen entfernt sind.
In den beiden anderen Verbänden kennt man dagegen nur eine
wirtschaftliche Grenze bei der Ausdehnung der Konsumvereine.
Mau sucht nicht die Entwicklung der Vereine zu hemmen auf Grund
eines falsch verstandenen Demokratismus, denn es handelt sich hier
um nichts anderes als einen unökonomischen Partikularismus.
IV. Der Internationale Genossenschaftsbund.
Die Intensität der Konsumgenossenschaftsbewegnng in den ver
schiedenen Ländern ist sehr verschieden. England, das konsumgenossen-
schaftlichc Ursprungsland, steht auch heute noch an der Spitze der Be
wegung. Es folgen Deutschland und die Schweiz. Die konsumge
nossenschaftlichen Institutionen dieser Länder dienen den anderen
Ländern, wo das Konsumgenossenschaftswesen vielleicht wenig oder
noch gar nicht entwickelt ist, zuin Vorbild. Zu dem Zwecke, Erfahrungen
in dem einen Lande auch den anderen Ländern nutzbar zu machen,
wurde eine internationale genossenschaftliche Organisation, der Inter
nationale Genossenschaftsbnnd, 1895 in London gegründet. Im ein
zelnen hat dieser Bund sich folgende Aufgaben gestelltU)
a) Feststellung und Propaganda der genossenschaftlichen Grundsätze und
Methoden.
b) Ausbreitung des Genossenschaftswesens in allen Ländern.
o) Pflege der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Bundesgliedern.
d) Ausbildung und Vereinheitlichung der genossenschaftlichen Statistik.
sl Erteilung von Auskünften und Förderung von Studien über alle das
Genossenschaftswesen betreffenden Fragen.
f) Förderung von Handelsbeziehungen zwischen den genossenschaftlichen
Organisationen der verschiedenen Länder.
Als Mittel, die gesteckten Ziele zu erreichen, nenne ich nach den
Bundesstatuten: Kongresse, Herausgabe eines Bundesorgans, Samm
lung von Druckschriften, Enqueten, Erteilung von Auskunft bezüglich
") Vereine, die sich aus mehrere Orte erstrecken.
Nach Z 3 der Bundesstatuten.