bisherigen dreiklassigen Bürgerschule auf Grund einer
besonderen Aufnahmsprüfung Aufnahme. Diese höheren
Handelsschulen haben im Jahre 1921 einen neuen Normal-
Jehrplan erhalten, der sich von dem früheren Lehrplan,
abgesehen von der Anpassung an die Anforderungen der
neueren Zeit, im wesentlichen durch Ausgestaltung der
systematischen Gliederung und des methodischen Auf-
baues in den eigentlich kaufmännischen Gegenständen
and durch eine größere Berücksichtigung des deutschen,
mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichtes
unterscheidet; diese eben angeführten allgemein bilden-
den Fächer werden seither in einem Ausmaße gelehrt,
das jenem der allgemeinbildenden Mittelschulen hierzu-
lande nicht mehr erheblich nachsteht. Vom Schuljahre
1919/20 an wird an den Handelsakademien eine fakul-
sative Reifeprüfung abgehalten, deren Einführung mehr-
fachen Zwecken (Konzentration des gesamten Lehr-
stoffes am Ende des vierjährigen Studienganges und
damit Besserung der Unterrichtserfolge, Hebung des
Ansehens der Handelsakademien durch möglichste Gleich-
stellung mit den Mittelschulen) dienen sollte und nicht
zuletzt deshalb erfolgte, um den Abgängern der Handels-
akademie den Zutritt zu den Hochschulen zu eröffnen.
In der Tat berechtigt das Reifezeugnis einer Handels-
akademie nunmehr zur unmittelbaren Immatrikulierung
als ordentlicher Hörer an der Hochschule für Welthandel
sowie unter gewissen Bedingungen auch zum ordent-
lichen Studium an der Hochschule für Bodenkultur und
zu den rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an
den österreichischen Universitäten.
Durch die beiden vorerwähnten Maßnahmen haben
die österreichischen Handelsakademien, deren Abgänger
seitens der kaufmännischen Praxis wegen ihrer gediege-
nen allgemeinen und fachlichen Vorbildung als Arbeits-
kräfte sehr geschätzt sind, eine derartige Ausgestaltung
erfahren, daß sie in ihrem Range der Oberstufe einer
österreichischen Mittelschule im allgemeinen gleichzuhalten
sind. Von den acht höheren Handelsschulen, von denen sich
vier inWien befinden und die anderen auf Klagenfurt, Inns-
bruck, Graz und Linz sich verteilen, werden die drei letztge-
nannten aus Bundesmitteln erhalten; die Verstaatlichung
der Linzer Handelsakademie erfolgte im Jahre 1921, die
der Innsbrucker Handelsakademie mit Rechtswirksamkeit
vom I. September 1928.
Die zweiklassigen Handelsschulen, die die Ent-
Jassung aus der Volksschulpflicht, das ist die Vollendung
des 14. Lebensjahres voraussetzen, bauen im wesent-
lichen auf der Grundlage einer Vorbildung auf, wie sie
durch eine österreichische Volks- bzw. Bürgerschule ver-
mittelt wird. Diese Schulen haben sich im Laufe der
Zeit zu einem sehr bedeutungsvollen Glied im Organis-
mus des österreichischen kaufmännischen Bildungswesens
entwickelt. Das starke Bedürfnis nach ihnen erhellt wohl
am besten daraus, daß solche Schulen im letzten Jahr-
zehnt an mehreren Orten neu entstanden sind, so in
Baden (1024), Horn (1923), Retz (1925), Stockerau (1926),
Waidhofen a. d. Ybbs (1924), Wr.-Neustadt (1020) und
in Eisenstadt (1924).
Auch die Normallehrpläne dieser Schulen erfuhren
1922) einige Änderungen; die wichtigste davon ist, daß
der Lehrplan für die zweiklassigen Mädchen-Handels-
schulen (der bishin um 7 wöchentliche Unterrichtsstunden
veniger umfaßte), dem Lehrplan für die Knaben-
Iandelsschulen im wesentlichen angeglichen wurde. Der
nit dieser Reform beabsichtigte Zweck, die fachliche Schulung
ler Mädchen in den notwendigen Einklang zu ihrer Ver-
wendung in der kaufmännischen Praxis zu bringen, ist
vohl auch erreicht worden. Durch die besondexc fachliche
\usbildung, die die zweiklassigen Handelsschulen ihren
Abgängern vermitteln, haben sich auch diese Lehranstal-
‚en in den Kreisen der kaufmännischen Praxis allgemeine
Anerkennung errungen; ihre Absolventen werden viel-
ach auch von öffentlichen Faktoren in Dienst genommer
ınd bewähren sich auch in diesen Stellen.
Nach dem Stande des Schuljahres 1927/28 gibt es in
5sterreich 33 selbständige, öffentliche oder mit dem Öffent-
ichkeitsrecht beliehene zweiklassige Handelsschulen;
lavon sind 15 für Knaben und Mädchen, 7 nur für
<naben und HI nur für Mädchen bestimmt; weiters sind
ıuch noch fast allen Handelsakademien zweiklassige
Handelsschulen angegliedert. Von den zweiklassigen
Jandelsschulen sind 3 staatlich, nämlich die Handels-
‚hule an der Bundeserziehungsanstalt in Wien, XVII
ınd die beiden Knaben-Handelsschulen in Krems und
st. Pölten. Die Erhalter der kaufmännischen Lehranstal-
'en - von den Bundesanstalten und den privaten Schulen
lieser Art ohne Öffentlichkeitsrecht abgesehen -— sind
Gemeinden, Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie;
Genossenschaften von Kaufleuten und Vereine, doch trägt
der Bund auch zu dem Kostenaufwande für die vop
liesen Faktoren erhaltenen Schulen in einem bedeuten-
den und stetig steigenden Ausmaße bei.
Zu den vorbesprochenen Schulen kommen verschieden-
ırtig organisierte kaufmännische Kurse mit besonderen
Aufnahmsbedingungen; die Lehrpläne für solche Kurse
ind nach ihrer — einjährigen oder kürzeren — Dauer
ınd nach dem Umfange des Lehrgebietes verschieden:
?ine besondere Art von einjährigen kaufmännischen
Xursen sind die einzelnen Handelsakademien angeglie”
lerten Abiturientenkurse, an denen die Aufnahme an
las Reifezeugnis einer Mittelschule, einer Lehrer(innnen)-
»ildungsanstalt oder von höheren Abteilungen der ge“
werblichen Lehranstalten gebunden ist.
Schließlich gibt es in Österreich auch kaufmänni-
sche Pflichtschulen, nämlich die kaufmänni
schen Fortbildungsschulen, die von den Lehr”
ingen des Handelsstandes (vorwiegend des Kleinhan“
Jels) während ihrer Lehrzeit besucht werden müssen. Die
saufmännischen Fortbildungsschulen sind in der Regel
Jlreiklassig; in die erste Klasse, deren Aufgabe haupt
;ächlich vorbereitender Art ist, werden diejenigen Lehr-
inge aufgenommen, die nicht mindestens die Bürgerschule
ıbsolviert haben. Der Normallehrplan für die kauf“
nännischen Fortbildungsschulen (aus 1910) sieht für dic
3 Klassen je 8 also zusammen 24 verbindliche Lehrstunde?
‚or, von denen mehr als !/; auf den in der zweiten Klass“
seginnenden Fachunterricht entfallen. Der Gesamtunte!”
:icht an diesen Schulen wird seit Jahren in den Tage®
stunden (nicht mehr am Abend und auch nicht wie frühe!
ın Sonntagen) erteilt. Die Erhaltung der kaufmännische”
Tortbildungsschulen ist grundsätzlich Sache der örtliche”
"aktoren (Land, Gemeinde, Gewerbetreibende), doch 8“
vährt der Bund auch diesen Schulen nach Maßgabe de"
‚udesetären Mittel Subventionen.