Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

bisherigen dreiklassigen Bürgerschule auf Grund einer 
besonderen Aufnahmsprüfung Aufnahme. Diese höheren 
Handelsschulen haben im Jahre 1921 einen neuen Normal- 
Jehrplan erhalten, der sich von dem früheren Lehrplan, 
abgesehen von der Anpassung an die Anforderungen der 
neueren Zeit, im wesentlichen durch Ausgestaltung der 
systematischen Gliederung und des methodischen Auf- 
baues in den eigentlich kaufmännischen Gegenständen 
and durch eine größere Berücksichtigung des deutschen, 
mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichtes 
unterscheidet; diese eben angeführten allgemein bilden- 
den Fächer werden seither in einem Ausmaße gelehrt, 
das jenem der allgemeinbildenden Mittelschulen hierzu- 
lande nicht mehr erheblich nachsteht. Vom Schuljahre 
1919/20 an wird an den Handelsakademien eine fakul- 
sative Reifeprüfung abgehalten, deren Einführung mehr- 
fachen Zwecken (Konzentration des gesamten Lehr- 
stoffes am Ende des vierjährigen Studienganges und 
damit Besserung der Unterrichtserfolge, Hebung des 
Ansehens der Handelsakademien durch möglichste Gleich- 
stellung mit den Mittelschulen) dienen sollte und nicht 
zuletzt deshalb erfolgte, um den Abgängern der Handels- 
akademie den Zutritt zu den Hochschulen zu eröffnen. 
In der Tat berechtigt das Reifezeugnis einer Handels- 
akademie nunmehr zur unmittelbaren Immatrikulierung 
als ordentlicher Hörer an der Hochschule für Welthandel 
sowie unter gewissen Bedingungen auch zum ordent- 
lichen Studium an der Hochschule für Bodenkultur und 
zu den rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an 
den österreichischen Universitäten. 
Durch die beiden vorerwähnten Maßnahmen haben 
die österreichischen Handelsakademien, deren Abgänger 
seitens der kaufmännischen Praxis wegen ihrer gediege- 
nen allgemeinen und fachlichen Vorbildung als Arbeits- 
kräfte sehr geschätzt sind, eine derartige Ausgestaltung 
erfahren, daß sie in ihrem Range der Oberstufe einer 
österreichischen Mittelschule im allgemeinen gleichzuhalten 
sind. Von den acht höheren Handelsschulen, von denen sich 
vier inWien befinden und die anderen auf Klagenfurt, Inns- 
bruck, Graz und Linz sich verteilen, werden die drei letztge- 
nannten aus Bundesmitteln erhalten; die Verstaatlichung 
der Linzer Handelsakademie erfolgte im Jahre 1921, die 
der Innsbrucker Handelsakademie mit Rechtswirksamkeit 
vom I. September 1928. 
Die zweiklassigen Handelsschulen, die die Ent- 
Jassung aus der Volksschulpflicht, das ist die Vollendung 
des 14. Lebensjahres voraussetzen, bauen im wesent- 
lichen auf der Grundlage einer Vorbildung auf, wie sie 
durch eine österreichische Volks- bzw. Bürgerschule ver- 
mittelt wird. Diese Schulen haben sich im Laufe der 
Zeit zu einem sehr bedeutungsvollen Glied im Organis- 
mus des österreichischen kaufmännischen Bildungswesens 
entwickelt. Das starke Bedürfnis nach ihnen erhellt wohl 
am besten daraus, daß solche Schulen im letzten Jahr- 
zehnt an mehreren Orten neu entstanden sind, so in 
Baden (1024), Horn (1923), Retz (1925), Stockerau (1926), 
Waidhofen a. d. Ybbs (1924), Wr.-Neustadt (1020) und 
in Eisenstadt (1924). 
Auch die Normallehrpläne dieser Schulen erfuhren 
1922) einige Änderungen; die wichtigste davon ist, daß 
der Lehrplan für die zweiklassigen Mädchen-Handels- 
schulen (der bishin um 7 wöchentliche Unterrichtsstunden 
veniger umfaßte), dem Lehrplan für die Knaben- 
Iandelsschulen im wesentlichen angeglichen wurde. Der 
nit dieser Reform beabsichtigte Zweck, die fachliche Schulung 
ler Mädchen in den notwendigen Einklang zu ihrer Ver- 
wendung in der kaufmännischen Praxis zu bringen, ist 
vohl auch erreicht worden. Durch die besondexc fachliche 
\usbildung, die die zweiklassigen Handelsschulen ihren 
Abgängern vermitteln, haben sich auch diese Lehranstal- 
‚en in den Kreisen der kaufmännischen Praxis allgemeine 
Anerkennung errungen; ihre Absolventen werden viel- 
ach auch von öffentlichen Faktoren in Dienst genommer 
ınd bewähren sich auch in diesen Stellen. 
Nach dem Stande des Schuljahres 1927/28 gibt es in 
5sterreich 33 selbständige, öffentliche oder mit dem Öffent- 
ichkeitsrecht beliehene zweiklassige Handelsschulen; 
lavon sind 15 für Knaben und Mädchen, 7 nur für 
<naben und HI nur für Mädchen bestimmt; weiters sind 
ıuch noch fast allen Handelsakademien zweiklassige 
Handelsschulen angegliedert. Von den zweiklassigen 
Jandelsschulen sind 3 staatlich, nämlich die Handels- 
‚hule an der Bundeserziehungsanstalt in Wien, XVII 
ınd die beiden Knaben-Handelsschulen in Krems und 
st. Pölten. Die Erhalter der kaufmännischen Lehranstal- 
'en - von den Bundesanstalten und den privaten Schulen 
lieser Art ohne Öffentlichkeitsrecht abgesehen -— sind 
Gemeinden, Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie; 
Genossenschaften von Kaufleuten und Vereine, doch trägt 
der Bund auch zu dem Kostenaufwande für die vop 
liesen Faktoren erhaltenen Schulen in einem bedeuten- 
den und stetig steigenden Ausmaße bei. 
Zu den vorbesprochenen Schulen kommen verschieden- 
ırtig organisierte kaufmännische Kurse mit besonderen 
Aufnahmsbedingungen; die Lehrpläne für solche Kurse 
ind nach ihrer — einjährigen oder kürzeren — Dauer 
ınd nach dem Umfange des Lehrgebietes verschieden: 
?ine besondere Art von einjährigen kaufmännischen 
Xursen sind die einzelnen Handelsakademien angeglie” 
lerten Abiturientenkurse, an denen die Aufnahme an 
las Reifezeugnis einer Mittelschule, einer Lehrer(innnen)- 
»ildungsanstalt oder von höheren Abteilungen der ge“ 
werblichen Lehranstalten gebunden ist. 
Schließlich gibt es in Österreich auch kaufmänni- 
sche Pflichtschulen, nämlich die kaufmänni 
schen Fortbildungsschulen, die von den Lehr” 
ingen des Handelsstandes (vorwiegend des Kleinhan“ 
Jels) während ihrer Lehrzeit besucht werden müssen. Die 
saufmännischen Fortbildungsschulen sind in der Regel 
Jlreiklassig; in die erste Klasse, deren Aufgabe haupt 
;ächlich vorbereitender Art ist, werden diejenigen Lehr- 
inge aufgenommen, die nicht mindestens die Bürgerschule 
ıbsolviert haben. Der Normallehrplan für die kauf“ 
nännischen Fortbildungsschulen (aus 1910) sieht für dic 
3 Klassen je 8 also zusammen 24 verbindliche Lehrstunde? 
‚or, von denen mehr als !/; auf den in der zweiten Klass“ 
seginnenden Fachunterricht entfallen. Der Gesamtunte!” 
:icht an diesen Schulen wird seit Jahren in den Tage® 
stunden (nicht mehr am Abend und auch nicht wie frühe! 
ın Sonntagen) erteilt. Die Erhaltung der kaufmännische” 
Tortbildungsschulen ist grundsätzlich Sache der örtliche” 
"aktoren (Land, Gemeinde, Gewerbetreibende), doch 8“ 
vährt der Bund auch diesen Schulen nach Maßgabe de" 
‚udesetären Mittel Subventionen.
	        
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