Der zweite Nationalrat lebte seine Tage nicht zu
nde, da er seine vorzeitige Auflösung beschloß.
Am I. April 10927 war die letzte, die 187. Sitzung.
Am 24. April ging die Neuwahl vor sich.
Nationalrat, Ill. Gesetzgebungsperiode.
(Seit 18. Mai 1027.)
Der Wahlkampf war mit großer Leidenschaft geführt
worden. Es erhielt die Einheitsliste 85 Abgeordnetensitze,
und zwar die Christlichsoziale Partei 73,
die Großdeutsche Volkspartei 12; die Sozialdemokratische
. Partei erhielt 71, der Landbund Oo Sitze,
13 Mandate davon waren erst im zweiten Ermittlungsverfahren
zugeteilt worden. Unter den Gewählten
befanden sich 6 Frauen. Das politische System der
Regierungskoalition, das durch das Wahlbündnis bestätigt
und neu gekräftigt war, wurde auf breiteste
Grundlage gestellt dadurch, daß jetzt auch der Landbund
in der Regierung einen Vertreter erhielt. Präsident
wurde wieder Miklas, zweiter und dritter
Präsident Eldersch und Waber.
Infolge der Kürze der Zeit hat der dritte Nationalrat
erst eine bescheidene Zahl von Gesetzen erledigen
können, und zwar hat er sich besonders in Wirtschaftsfragen
als Gesetzgeber betätigt. Außer einigen
Handelsabkommen und einem internationalen Übereinkommen
über den Fisenbahnverkehr wurden drei
Zolltarifnovellen angenommen, die der österreichischen
Produktion erhöhten Schutz angedeihen lassen. Für
die Landwirtschaft wurden ein neuerliches Gesetz
zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und Gesetze
über die Beendigung der Wi iederbesiedlung und
Luftkeuschenablösung beschlossen. Die Flektrizitätswirtschaft
zu fördern und sonstige Investitionen
zu. erleichtern, wurden neuerdings Steuer- und Gebührenbegünstigungen
genehmigt. Das Handelsgesetz,
das Patent- und das Markenschutzgesetz, die Gewerbeordnung
und das Goldbilanzengesetz wurden
novelliert, endlich eine umfassende Eisenbahnverkehrsordnung
angenommen.
Auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge beschloß
der Nationalrat unter anderem zwei Novellen
zum Angestelltenversicherungsgesetz und einige Novellen.
die die Kinderarbeit beschränken. Besonders
hervorgehoben aber sei das bedeutsame und umfangreiche
Gesetz über die Versicherung der Landarbeiter.
Für alte arbeitslose Hausgehilfen wurde eine Altersfürsorge
geschaffen, für jugendliche Rechtsbrecher eine
zweckmäßigere Behandlung eingeführt. Den Staatsangestellten
wurde eine. neuerliche Gehaltsregelung
zugebilligt. Verfassungsrechtlicher Natur sind einige
Aenderungen, die der Nationalrat am Geschäftsordıungsgesetz
vorgenommen hat. (Gesetz vom I. Februar
028, BGBl. Nr. 62.) Der geheime Charakter der
Verhandlungen des Hauptausschusses wird wesentlich
ängeschränkt und für eine Reihe in einem besonderen
Gesetz. aufgezählter Verhandlungsgegenstände die
Sffentliche Beratung zur Regel gemacht.
Trotz der Kürze der Zeit war es dem dritten Na-:jonalrat
schon vergönnt, auch an zwei bedeutsamen
zesetzgeberischen Aufgaben kultureller Art mitzuwirken.
Die eine ist die teilweise: Neuordnung des
österreichischen Schulwesens, die durch die beiden viel
aımstrittenen Gesetze, das Mittelschul- und das Hauptschulgesetz,
getroffen wurde. Die zweite ist die einschneidende
Reform des Strafrechtes, ein großes
Werk, das im engsten Finvernehmen mit dem
Deutschen Reiche geschaffen wird, eine Riesenarbeit,
lie schon weit vorgeschritten ist und, wie zu erwarten
steht, in nicht zu ferner Zeit zu einem glücklichen
Abschluß gebracht werden dürfte.
Aber auch die innere und äußere Politik im allgemeinen
hat der dritte Nationalrat einige Male zum
Gegenstande sehr beachtenswerter, freilich bisweilen
auch bewegter Debatten gemacht, unter denen einerseits
jene über die Katastrophe des 15. Juli 1027,
ındrerseits die große einmütige Kundgebung in der
Südtiroler Frage (Februar 1928) an erster Stelle zu
aennen sind. Und als im Oktober 1928 die inneroolitischen
Spannungen wieder einen gewissen Höhepunkt
erreicht hatten, entsprangen einer Initiative des
Parlamentes die Verhandlungen, die die Regierung
mit den: parlamentarischen Parteien einleitete, um die
innere Abrüstung in die Wege zu leiten.
So steht am Ende des von reicher friedlicher Aufbauarbeit
erfüllten, aber auch von Kampf und Streit
aicht verschonten ersten Jahrzehnts österreichischer
Parlamentsherrschaft der von allen Parteien bekundete
ernste Wille zum Frieden, ein glückverheißendes
Omen für die Zukunft unserer Republik.