Badener Hof”. Haus der Apotheker Österreichs, Ansicht Franz-Josefs-Ring 26
DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DER „‚VERSICHERUNGSAN-
STALT FÜR PHARMAZEUTEN” MIT DER „PHARMAZEUTISCHEN
GEHALTSKASSE FÜR ÖSTERREICH”
Seit dem Jahre 1000 bestand in den im Reichsrate
vertretenen Königreichen und Ländern als fakultative
Finrichtung die „Allgemeine Gehaltskasse der Apo-
theker Oesterreichs”. Da hauptsächlich. jene Betriebe,
welche innerhalb des heutigen Bundesgebietes liegen,
Sich der neuen Einrichtung angeschlossen hatten, war
es verhältnismäßig leicht, durch eine gesetzliche Ver-
fügung im Jahre 1919 die „Pharmazeutische Ge-
haltskasse für Oesterreich” als obligatorische
Einrichtung zu schaffen. Sie ist seit dem Jahre 1021
mn Wirksamkeit.
Während der angestellte Apotheker vor dem Ins-
Leben-treten der Gehaltskasse in jüngeren Jahren
einen verhältnismäßig hohen Gehalt bezog, wurde
mit zunehmendem Alter naturgemäß seine Arbeits-
kraft weniger hoch eingeschätzt, denn neben der
wissenschäftlichen Vorbildung und neben reicher Er-
fahrung ist für die Ausübung des Berufes eines an-
gestellten Apothekers auch ein hoher Grad von
physischer Widerstandsfähigkeit erforderlich. So kam
as, daß in früheren Zeiten die an Jahren älteren Mit-
glieder des Standes‘ nur schwer ihre Anstellung be-
naupten oder eine Neuanstellung erlangen konnten.
Die „Pharmazeutische Gehaltskasse für Oesterreich”
hebt nun von den Dienstgebern ohne Rücksicht auf
las Dienstalter der Angestellten eine Durchschnitts-
umlage ein und leistet den Dienstnehmern eine nach
Dienstalter, Familienstand und Ortsklasse abgestufte
Besoldung. Die Gehalte steigen mit der Anzahl der
Dienstjahre. So ist es ohne weiters möglich, daß ein
ıngestellter Apotheker, ‚der den physischen Anfor-
Jerungen eines Betriebes mit stärkerem Verkehr nicht
nehr gewachsen ist, ohne Einbuße an seinen Bezügen
zu erleiden, in einen verkehrsschwächeren Betrieb
antreten kann, in dem es in der Regel weniger auf
eine allzu starke Anspannung ankommt, als auf die