Zum Teil für
andere Prozeduren und deshalb auch unter
anderen Bedingungen ist die Nachtarbeit zu gestatten. Die
Einschränkungen sollten. hier aus hygienischen und moralischen
Gründen unseres Erachtens noch schärfer sein:
Nachtarbeit
schen abends 8 Uhr. und
Werktagen Zzwi-
an. Vor-
gewöhnlichen
morgens..d:; Uhr,
(an
abenden von Sonn- und gesetzlichen Festtagen zwi-
schen abends 5 Uhr und morgens 5 Uhr des darauf
folgenden Sonn- oder gesetzlichen Festtages) kann
gestattet werden:
1. für eine bestimmt anzugebende Zahl von Ar-
beitern:
a) wenn die Herstellung des Arbeitsproduktes
b)
an Stunden gebunden ist, welche auf die
Nachtzeit. entfallen;
wenn es sich um eine
wachende, körperlich. wenig
Arbeit handelt;
wenn eine Unterbrechung des Betriebes
Gefahr für Personen oder Schaden an Fabri-
katen, Materialien oder Anlagen zur Folge
vorwiegend über-
anstrengende
hätte;
wenn Dauerproben angestellt werden
müssen;
wenn durch Hilfsarbeiten bei Nacht Gesund-
heit und Sicherheit der Arbeiter am Tage
gefördert werden;
2. für eine beliebige Zahl von Arbeitern: in Not-
fällen.
Wir stellen also hier die Forderung auf, dass ausser in Not-
tällen, Wo die gleichen Bestimmungen zur Anwendung kämen,
wie bei Ueberzeit- und Sonntagsarbeit, beim Einschichtenbetrieb
Nachtarbeit zwischen abends 8 Uhr und morgens 5 Uhr (an Vor-
abenden von Sonn- und Festtagen von abends 5 Uhr an) für eine
bestimmt anzugebende Zahl von Arbeitern nur unter fünf ganz
Senau umschriebenen Voraussetzungen bewilligt werden dürfen.
Die fünf Ausnahmen : sind das Wenigste, das die Industrie ihrer
Ss : . .
lbsterhaltung wegen verlangen muss; sie gehen weniger weit
Art. 12