Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

der Geldentwertung angepaßt werden!). Die große Krise 
auf dem Arbeitsmarkte — in Oesterreich sind seit 1023 
im Jahresdurchschnitte stets 15-20% der Arbeiterschaft 
arbeitslos gewesen — erforderte eine Arbeitslosenfürsorge, 
die über die eigentliche Versicherung mit ihren zeitlich 
begrenzten Unterstützungsleistungen hinausging. Aehnlich 
wie England den „extended benefit“, Deutschland die 
„Krisenfürsorge“ einführte, wurden in Oesterreich „außer- 
ordentliche Maßnahmen der Arbeitslosenfürsorge“ ein- 
gerichtet. Nachdem der Arbeitslose die Unterstützung 
durch die zulässige Höchstdauer bezogen hat, nachdem 
er „ausgesteuert“ worden ist, wird ihm noch eine „Not- 
standsaushilfe“ zugestanden. Diese außerordentlichen 
Maßnahmen werden in Oesterreich jeweils nur für eine 
begrenzte Zeit (zum erstenmale mit der VI. Novelle vom 
15. Dezember 1922) eingeführt, in der Annahme, daß 
aine Besserung der Wirtschaftslage sie wieder entbehrlich 
machen wird. 
Vielleicht die weitestgehende Aenderung betrifft das 
Ananzielle System. Die Beteiligung des Staates wurde, 
soweit die ordentliche Versicherung in Frage kommt, mehr 
und mehr zurückgezogen, bis endlich mit der Novelle 
vom 28. Juli 1926 in dieser Hinsicht ein System der 
zeinen Versicherung eingeführt wurde, indem die 
Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den ganzen 
Aufwand zu decken haben. Mit der oben erwähnten 
Novelle wurde dabei noch ein weiteres volkswirtschaftlich 
wichtiges Prinzip, wenn auch zunächst nur für begrenzte 
Zeit, in das Beitragssystem eingeführt, nämlich die 
Stabilisierung der Beiträge. Bis dahin wurden die 
Beiträge, je nach Bedarf, — zeitweise sogar mehrmals in 
ainem Jahre — geändert. In Hinkunft soll vermieden 
werden, daß die Beiträge im Zusammenhange mit der 
schwankenden Zahl der Arbeitslosen und dem daraus ent- 
stehenden schwankenden Geldbedarf sich unaufhörlich 
ändern und gerade in Zeiten der Verschlechterung erhöht 
werden müssen. Dabei ist zum Schutze der Volkswirt- 
schaft bestimmt worden, daß die Beiträge der Arbeit- 
geber und Arbeitnehmer eine feste Obergrenze 
(80% des Krankenversicherungsbeitrages) nicht über- 
schreiten dürfen. Diese Begrenzung hat allerdings mit 
sich gebracht, daß der Staat in der Arbeitsmarktkrise 
der letzten Jahre einspringen mußte; Ende 1027 war 
es ‚bereits ein Betrag von etwa 28 Millionen Schilling, 
der ungedeckt geblieben war und vom Staate zunächst 
vorgeschossen werden mußte. Der Bund kann mit einer 
Rückzahlung erst rechnen, wenn die Verhältnisse sich 
wesentlich gebessert haben, so daß aus den Höchst- 
beiträgen auch diese Rückstände abgezahlt werden; Auf 
diese Weise ist es aber nunmehr gelungen, die Beiträge 
für eine längere Zeit von Jahren zu stabilisieren. 
1) Derzeit beträgt die Arbeitslosenunterstützung in der höch- 
sten Lohnklasse, täglicher Arbeitsverdienst von über S 4.20, in 
welche weit mehr als die Hälfte der Arbeiter und Angestellten 
eingereiht ist: 
Für Arbeitslose im Familienverband . . . S 2.— täglidı 
Für alleinstehende Arbeitslose, auch verhei- 
ratete Arbeitslose ohne Kind . . . . „250 
Für Arbeitslose mit einem Kind . . 0.0. 270 » 
Mit 2 Kindern © 020 2.900 
Mit 3 und mehr Kindern .. 0.0.0... „310 
Die Arbeitslosenunterstützung wird auch für den Sonntag 
‚usgezahlt. 
Das gleiche Beitragssystem ist jedoch nicht anwendbar 
wfdie außerordentlichenMaßnahmen der Arbeits- 
‚osenfürsorge. Hier haben wir es schon mit einem Ueber- 
zang zum Armenwesen zu tun. Infolgedessen müssen 
lie öffentlichen Körperschaften und müssen die lokalen 
Faktoren mehr herangezogen werden. Die Deckung 
lieser Lasten erfolgt also zur Hälfte von den öflent- 
lichen Körperschaften, nämlich zu einem Sechstel vom 
Bund, zu einem Drittel vom Land. Die andere Hälfte 
der Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeit- 
nehmern aufgebracht. 
Nun ist noch eine Einrichtung zu erwähnen, die dem 
Gesetze erst später, nämlich im Juli 1922, durch die 
ünfte Novelle beigefügt wurde, die „Produktive 
Arbeitslosenfürsorge”. In der Oeffentlichkeit werden 
‘äufig Stimmen laut, die bedeutenden Mittel, die für die 
Arbeitslosen aufgewendet werden (in den Jahren 1926 
ınd 1927 waren es im Jahre etwa 150 Millionen Schilling), 
vürden weit besser in der Art verwendet werden, daß 
nan sie in produktiven Verwendungen anlegt, bei denen 
Arbeitslose Beschäftigung finden. Diese Argumentation 
übersieht nun freilich, daß mit dem Betrage von 150 Mil- 
ionen Schilling zwar alle Arbeitslosen unterstützt werden 
können, aber nur ein Bruchteil der Arbeitslosen 
beschäftigt werden könnte. Dieser Betrag hat zur 
Unterstützung eines Jahresdurchschnittes von etwa 
80.000 Arbeitslosen gedient; würden dann statt der 
Jnterstützungen Löhne gezahlt und müßte dieser Betrag 
ıußerdem zum Ankauf von Materialen, von Rohstoffen 
ınd Hilfsstoffen, und zur Deckung aller anderen Regien 
‚erwendet werden, dann würde man damit äußerstenfalls 
zn Drittel der Arbeitslosen beschäftigen können, wahr- 
;cheinlich noch weniger, während der größte Teil deı 
Arbeitslosen ganz leer ausginge. Außerdem wird über- 
;ehen, daß ja eben das Wesen der Krise zum Teile in 
mangelndem Absatz, zum Teile in mangelndem Kapital 
liegt und daß mit der erwähnten primitiven Maßnahme 
vielfach keine Vermehrung, sondern nur eine Verschiebung 
in den Beschäftigungsmöglichkeiten herbeigeführt würde. 
Die produktive Arbeitslosenfürsorge ist daher auf ein ver- 
1ältnismäßig enges Gebiet beschränkt, auf die öffentlichen 
Arbeiten der Gebietskörperschaften. In der Praxis ergib{ 
sich, daß sich im wesentlichen nur Straßen- und Wasser- 
’‚egulierungsarbeiten für diese Zwecke eignen, in letzter 
Zeit hat man vielfach Versuche auch mit Meliorations- 
ırbeiten angestellt. Nicht jeder Arbeitslose kann freilich 
ı1ach seiner körperlichen Konstitution für Arbeiten dieser 
Art mit Erfolg verwendet werden. Wenn im Jahre 1927 zeit- 
weise für die Beschäftigung von 12.000 bis 15.000 Arbeits- 
losen gleichzeitig derartige Beihilfen geleistet wurden; 
hat man wohl alle Möglichkeiten, die auf diesem Ge- 
biete liegen, erschöpft. In diesem Zusammenhang ver- 
dient schließlich eine andere Aktion Erwähnung, für die 
das Gesetz nur insoferne die Grundlage gibt, als es die 
Beschaffung der Mittel ermöglicht, das ist die Nach- 
schulung oder Umschulung der Arbeitslosen. Mit 
der Umschulung von Arbeitslosen zu völlig anderen 
Berufen konnte man wenig Erfolg erzielen. Wohl aber 
hat sich die Einrichtung von Nachschulungskursen außer- 
ordentlich bewährt. Ihr Ziel ist, die Arbeitslosen in ihrem 
aigenen Berufe weiterzubilden, Lücken ihrer beruflichen 
\usbildung auszufüllen und sie für die neuen Anforderun-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.