der Geldentwertung angepaßt werden!). Die große Krise
auf dem Arbeitsmarkte — in Oesterreich sind seit 1023
im Jahresdurchschnitte stets 15-20% der Arbeiterschaft
arbeitslos gewesen — erforderte eine Arbeitslosenfürsorge,
die über die eigentliche Versicherung mit ihren zeitlich
begrenzten Unterstützungsleistungen hinausging. Aehnlich
wie England den „extended benefit“, Deutschland die
„Krisenfürsorge“ einführte, wurden in Oesterreich „außer-
ordentliche Maßnahmen der Arbeitslosenfürsorge“ ein-
gerichtet. Nachdem der Arbeitslose die Unterstützung
durch die zulässige Höchstdauer bezogen hat, nachdem
er „ausgesteuert“ worden ist, wird ihm noch eine „Not-
standsaushilfe“ zugestanden. Diese außerordentlichen
Maßnahmen werden in Oesterreich jeweils nur für eine
begrenzte Zeit (zum erstenmale mit der VI. Novelle vom
15. Dezember 1922) eingeführt, in der Annahme, daß
aine Besserung der Wirtschaftslage sie wieder entbehrlich
machen wird.
Vielleicht die weitestgehende Aenderung betrifft das
Ananzielle System. Die Beteiligung des Staates wurde,
soweit die ordentliche Versicherung in Frage kommt, mehr
und mehr zurückgezogen, bis endlich mit der Novelle
vom 28. Juli 1926 in dieser Hinsicht ein System der
zeinen Versicherung eingeführt wurde, indem die
Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den ganzen
Aufwand zu decken haben. Mit der oben erwähnten
Novelle wurde dabei noch ein weiteres volkswirtschaftlich
wichtiges Prinzip, wenn auch zunächst nur für begrenzte
Zeit, in das Beitragssystem eingeführt, nämlich die
Stabilisierung der Beiträge. Bis dahin wurden die
Beiträge, je nach Bedarf, — zeitweise sogar mehrmals in
ainem Jahre — geändert. In Hinkunft soll vermieden
werden, daß die Beiträge im Zusammenhange mit der
schwankenden Zahl der Arbeitslosen und dem daraus ent-
stehenden schwankenden Geldbedarf sich unaufhörlich
ändern und gerade in Zeiten der Verschlechterung erhöht
werden müssen. Dabei ist zum Schutze der Volkswirt-
schaft bestimmt worden, daß die Beiträge der Arbeit-
geber und Arbeitnehmer eine feste Obergrenze
(80% des Krankenversicherungsbeitrages) nicht über-
schreiten dürfen. Diese Begrenzung hat allerdings mit
sich gebracht, daß der Staat in der Arbeitsmarktkrise
der letzten Jahre einspringen mußte; Ende 1027 war
es ‚bereits ein Betrag von etwa 28 Millionen Schilling,
der ungedeckt geblieben war und vom Staate zunächst
vorgeschossen werden mußte. Der Bund kann mit einer
Rückzahlung erst rechnen, wenn die Verhältnisse sich
wesentlich gebessert haben, so daß aus den Höchst-
beiträgen auch diese Rückstände abgezahlt werden; Auf
diese Weise ist es aber nunmehr gelungen, die Beiträge
für eine längere Zeit von Jahren zu stabilisieren.
1) Derzeit beträgt die Arbeitslosenunterstützung in der höch-
sten Lohnklasse, täglicher Arbeitsverdienst von über S 4.20, in
welche weit mehr als die Hälfte der Arbeiter und Angestellten
eingereiht ist:
Für Arbeitslose im Familienverband . . . S 2.— täglidı
Für alleinstehende Arbeitslose, auch verhei-
ratete Arbeitslose ohne Kind . . . . „250
Für Arbeitslose mit einem Kind . . 0.0. 270 »
Mit 2 Kindern © 020 2.900
Mit 3 und mehr Kindern .. 0.0.0... „310
Die Arbeitslosenunterstützung wird auch für den Sonntag
‚usgezahlt.
Das gleiche Beitragssystem ist jedoch nicht anwendbar
wfdie außerordentlichenMaßnahmen der Arbeits-
‚osenfürsorge. Hier haben wir es schon mit einem Ueber-
zang zum Armenwesen zu tun. Infolgedessen müssen
lie öffentlichen Körperschaften und müssen die lokalen
Faktoren mehr herangezogen werden. Die Deckung
lieser Lasten erfolgt also zur Hälfte von den öflent-
lichen Körperschaften, nämlich zu einem Sechstel vom
Bund, zu einem Drittel vom Land. Die andere Hälfte
der Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeit-
nehmern aufgebracht.
Nun ist noch eine Einrichtung zu erwähnen, die dem
Gesetze erst später, nämlich im Juli 1922, durch die
ünfte Novelle beigefügt wurde, die „Produktive
Arbeitslosenfürsorge”. In der Oeffentlichkeit werden
‘äufig Stimmen laut, die bedeutenden Mittel, die für die
Arbeitslosen aufgewendet werden (in den Jahren 1926
ınd 1927 waren es im Jahre etwa 150 Millionen Schilling),
vürden weit besser in der Art verwendet werden, daß
nan sie in produktiven Verwendungen anlegt, bei denen
Arbeitslose Beschäftigung finden. Diese Argumentation
übersieht nun freilich, daß mit dem Betrage von 150 Mil-
ionen Schilling zwar alle Arbeitslosen unterstützt werden
können, aber nur ein Bruchteil der Arbeitslosen
beschäftigt werden könnte. Dieser Betrag hat zur
Unterstützung eines Jahresdurchschnittes von etwa
80.000 Arbeitslosen gedient; würden dann statt der
Jnterstützungen Löhne gezahlt und müßte dieser Betrag
ıußerdem zum Ankauf von Materialen, von Rohstoffen
ınd Hilfsstoffen, und zur Deckung aller anderen Regien
‚erwendet werden, dann würde man damit äußerstenfalls
zn Drittel der Arbeitslosen beschäftigen können, wahr-
;cheinlich noch weniger, während der größte Teil deı
Arbeitslosen ganz leer ausginge. Außerdem wird über-
;ehen, daß ja eben das Wesen der Krise zum Teile in
mangelndem Absatz, zum Teile in mangelndem Kapital
liegt und daß mit der erwähnten primitiven Maßnahme
vielfach keine Vermehrung, sondern nur eine Verschiebung
in den Beschäftigungsmöglichkeiten herbeigeführt würde.
Die produktive Arbeitslosenfürsorge ist daher auf ein ver-
1ältnismäßig enges Gebiet beschränkt, auf die öffentlichen
Arbeiten der Gebietskörperschaften. In der Praxis ergib{
sich, daß sich im wesentlichen nur Straßen- und Wasser-
’‚egulierungsarbeiten für diese Zwecke eignen, in letzter
Zeit hat man vielfach Versuche auch mit Meliorations-
ırbeiten angestellt. Nicht jeder Arbeitslose kann freilich
ı1ach seiner körperlichen Konstitution für Arbeiten dieser
Art mit Erfolg verwendet werden. Wenn im Jahre 1927 zeit-
weise für die Beschäftigung von 12.000 bis 15.000 Arbeits-
losen gleichzeitig derartige Beihilfen geleistet wurden;
hat man wohl alle Möglichkeiten, die auf diesem Ge-
biete liegen, erschöpft. In diesem Zusammenhang ver-
dient schließlich eine andere Aktion Erwähnung, für die
das Gesetz nur insoferne die Grundlage gibt, als es die
Beschaffung der Mittel ermöglicht, das ist die Nach-
schulung oder Umschulung der Arbeitslosen. Mit
der Umschulung von Arbeitslosen zu völlig anderen
Berufen konnte man wenig Erfolg erzielen. Wohl aber
hat sich die Einrichtung von Nachschulungskursen außer-
ordentlich bewährt. Ihr Ziel ist, die Arbeitslosen in ihrem
aigenen Berufe weiterzubilden, Lücken ihrer beruflichen
\usbildung auszufüllen und sie für die neuen Anforderun-