gen moderner Produktionsprozesse auszubilden, sowie sie
dem Müßiggang zu entziehen. Es hat sich gezeigt, daß
die Absolventen solcher Nachschulungskurse meist in
verhältnismäßig kurzer Zeit eine Arbeit finden, es hat
sich auch gezeigt, daß man manchmal durch diese Aus-
bildung neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen konnte,
zum Beispiel durch die Ausbildung von Angestellten für
moderne Kalkulationsmethoden.
Die Anweisung der Unterstützungen erfolgt ausnahms-
los nur durch die berufene Arbeitsvermittlungsstelle, das
Arbeitslosenamt. Als allgemeiner Grundsatz für die
ganze Organisation der Arbeitslosenfürsorge gilt die
Paritätischhe Zusammensetzung aller Behörden;
die zur Entscheidung berufenen Organe sind in allen
Instanzen (bis zum Beirat im Bundesministerium für
soziale Verwaltung) aus Vertretern der Arbeitgeber und
der Arbeitnehmer in gleicher Zahl zusammengesetzte
Kommissionen. Eigene Bestimmungen richten sich gegen
die Ueberstimmung durch eine der beiden Kurien.
Einen ungefähren Ueberblikk über die Entwicklung
der Arbeitslosenversicherung gibt nachstehende Tabelle:
Jahr l
1919" 147.192
1920 | 32.217
19217 11.672
1922, 149.484
1928 109.786
1924! 95,295
1925! 149.980
1926! 176,537
1927 ' 177.218
Zahl d-r Arbeitsloser Beiträge der Ar-
—— — utstosen___ Dean beitgeber und
Jahres- Niederster | Höchster A
schnitt Stand (am Monatsende‘ Schilling
37.266
14.733
8.709
30.967
75.810
63.556
116.420
148.111
127.352
186.030
69.427
16.713
117.144
L67.417
154.491
207.834
231.361
244.257
49,823.000 '
68.015.000
126,451.000
152,643.000
153.279.000
40,302.000
68,535.000
90.619.000
118,038.000
114.697.000
I. Arbeitsvermittlung.
Gegen Ende des Krieges, im Dezember 1017, als man,
wie erwähnt, anfıng, sich mit der bevorstehenden De-
Mobilisierung zu befassen, wurde eine durchgreifende
Regelung der Arbeitsvermittlung begonnen. Eine „Reichs-
Stelle für Arbeitsvermittlung” und „Landesstellen für
Arbeitsvermittlung” wurden errichtet und mit der Auf-
8abe betraut, ein lückenloses Netz von Arbeitsnachweisen
Zu schaffen. Diese Gedanken wurden unmittelbar nach
dem Umsturz mit einer Vollzugsanweisung vom 4. No-
vember 1918, StGBl. Nr. 18, später mit einer Ministerial-
Verordnung vom 26. Mai 1920, BGBl. Nr. 243, weiter
“Ntwickelt. Ein entscheidender Grundgedanke hiebei ist,
die Arbeitsvermittlung unter eine „paritätische” Leitung zu
stellen. Dieser Gedanke hat sich als glücklich erwiesen.
Paritätische Kommissionen, aus Vertretern der Arbeit-
zeber und Arbeitnehmer zusammengesetzt, waren der
\ufgabe, die Organisation des Arbeitsmarktes zu
schaffen, besser gewachsen, als die Organe der bisherigen
»olitischen Verwaltung, aber auch besser als einseitige
Campforganisation von der einen oder von der anderen
Seite oder als humanitäre Einrichtungen. Insbesondere
lie Einrichtung der bereits im November 1918 geschaffenen
‚Industriellen Bezirkskommissionen” hat sich bis heute
;ehr bewährt‘). Sie haben in ganz Oesterreich den öffent-
ichen Arbeitsnachweis durchgesetzt und den Facharbeits-
ıachweis, der sich bis dahin in den Händen der
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen befand,
Jurchwegs zu paritätisch verwalteten Finrichtungen um-
zestaltet.
Fs war von großer Bedeutung für den neuen Apparat
les Arbeitsnachweises, daß ihm die Durchführung der
Arbeitslosenfürsorge und auch die Arbeitsvermittlung
übertragen wurde. Daraus ergeben sich wichtige Vor-
teile.
Die zehn Jahre, die seither vergangen sind, waren
einer Verfeinerung des Arbeitsnachweiswesens insoferne
nicht günstig, als die Depression des Arbeitsmarktes den
neuen Stellen nur beschränkte Möglichkeiten bot, neue
Methoden anzuwenden. Dennoch kann man hier wichtige
Fortschritte verzeichnen. Die Arbeitsnachweise haben sich
eine sorgfältige Evidenz über das vorhandene Material
4ergestellt. Jeder einzelne Arbeitsuchende ist in einem
Kataster mit allen seinen bisherigen Verwendungen, Kennt-
nissen und Fähigkeiten verzeichnet; auch die Betriebe,
deren Bedarf zu decken ist, wurden in einem eigenen
Kataster erfaßt. Tüchtigen Arbeitsvermittlungsbeamten
wurde durch die erwähnte organisatorische Entwicklung
die Möglichkeit gegeben, in enge Fühlung mit den Be-
rieben in ihrem Sprengel zu treten, sich über die
3Zedürfnisse der größeren Betriebe genau zu unter-
:ichten und sich das Vertrauen der Betriebsleitungen zu
zrwerben.
Auch für ein weiteres, sehr schwieriges und sehr wich-
iges Gebiet sind so die ersten Grundlagen geschaffen
worden. Finzelne Industrielle Bezirkskommissionen haben
gene Einrichtungen für die Berufsberatung der der
ichule entwachsenen Jugend ins Leben gerufen, andere
konnten die ausgebreiteten Kenntnisse des praktischen
Lebens Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stellen,
lie es unternahmen, dieses Gebiet zu organisieren.
ı) Der Name dieser Einrichtung stammt aus den Zeiten der
Demobilisierung und gibt heute kein richtiges Bild ihres Auf-
zabenkreises; im Deutschen Reich hat man die paritätischen
Sinrichtungen dieser Art „Landesarbeitsämter” genannt.
DAS ARBEITSRECHT
Von Ministerialrat im Bundesministerium für soziale Verwaltung Dr. Franz Wlcek.
Im alten, national zersplitterten Oesterreich begegnete
die Tätigkeit der gesetzgebenden Körperschaften und
der Regierungen vielfach großen Hemmungen, die ihre
letzte Ursache in den nationalen Zwistigkeiten hatten.
Manche sozialrechtliche Gesetzesvorlage wurde in dem
vom nationalen Hader zerrissenen Reichsrate von Session
zu Session verschleppt, ohne der Erledigung zugeführt
zu werden. In dem neuen, national ‚einheitlichen
Oesterreich trat ein Umschwung ein, die Sozial-
zolitik erlangte eine überragende Bedeutung. Man