Object: Russlands Bankerott

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Ungarn 1867 
Ttrafmaßnah- 
n:en der Lon 
doner u. Am 
sterdamer 
Börse 
wurde. Unmittelbar nach dem Nikolsburger 
Frieden hatte die Dynastie mit den Magyaren 
Verhandlungen angeknüpft und ihnen selb 
ständige staatliche Stellung eingeräumt; in den 
.Gesetzesartikeln von 1867 repudiierten nun die 
Magyaren ausdrücklich die unter dem absolu 
tistischen Regime aufgenommene Staatsschuld 
und erklärten sich nur bereit, zur Verzinsung 
einen Jahresbeitrag von 29,188 Millionen 
Gulden zu leisten; dadurch wurde die ganze 
Last der riesigen Staatsschuld — die damals 
in mehr als hundert gesonderten Anleihen notiert 
war — auf Oesterreich gewälzt, und um diese 
unerträgliche Bürde zu erleichtern, wurde auf 
Anregung des Parlaments die hohe Coupon 
steuer auferlegt, wodurch die „konsolidierte ge 
meinsame Rente" de facto von 5 auf 4,2% 
herabgedrückt wurde; dieser Zustand bestand bis 
zur Böhm-Bawerlschen Konversion von 1903 
für die ganze Rente fort und besteht noch heute 
für den sogenannten „ungarischen Block" im 
Betrage von 1400 Millionen Kronen. 
Die Wirkungen der achtundsechziger 
Couponsteuer, die wegen ihrer Höhe nicht mit 
Unrecht als Zwangskonversion angesehen wurde, 
waren ganz eigentümliche. Zwar konnte das 
Defizit, das zu Ende 1868 52 Millionen fl. 
betrug, nicht beseitigt, aber doch um 21% Milli 
onen Gulden gekürzt werden — ohne daß der 
inländische Rentenbesitz einen reellen Schaden 
erlitt; denn diese Aufbesserung des Budgets 
wurde von der Börse mit einem starken 
Steigen der Kurse beantwortet, so daß dem 
jenigen, der die Couponsteuer nicht tragen wollte, 
Gelegenheit gegeben war, sich ohne Nachteil der 
Rente zu entledigen. Damit war im wesent 
lichen derselbe Effekt erzielt, als wenn der Staat 
freie Konversion angeboten hätte. Dem Ausland 
gegenüber gestaltete sich freilich die Sache anders: 
die Londoner Stock Exchange wie die 
Amsterdamer Börse strichen die öster 
reichische Rente aus dem Kursblatt; indessen 
hatte dieser Akt der Selbsthilfe des fremden
	        
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