Full text : 10 Jahre Wiederaufbau

durch an die Landesverwaltung - angeschlossenen
Fachkörperschaften oder durch freiwillige Zusammenschlüsse
 einzelner Landwirte in Landwirtschaftsgesellschaften
 und dergleichen Vertretung und Unterstützung
 fanden, erstand in der niederösterreichischen
Landes-Landwirtschaftskammer mit ihren 66 Bezirksbauernkammern
 als Unterorganisationen eine umfassende,
 auf breitester Grundlage aufgebaute, nach
demokratischen Prinzipien organisierte Berufsverretung,
 die sich auf das System von Urwahlen, auf
Zwangszugehörigkeit, völlige Autonomie und auf das
Recht der Selbstbesteuerung aufbaute. Damit wurde
im Bundeslande Niederösterreich eine berufsständische
Vertretung der Landwirtschaft geschaffen, die als ein
Muster, ja fast als ein Endziel korporativer Gebundenheit
 gewertet werden kann. Mit dieser Gründung
begann der planmäßige, alle Erwartungen übertreffende
 Wiederaufbau der österreichischen Landwirtschaft.
 Die bisher erschienenen Tätigkeitsberichte der
niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer
und der übrigen landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
 bieten für diese Behauptung einen Beweis,
_ Diese große, auf die berufsständische Zusammentassung
 der Landwirtschaft einerseits, auf die Hebung
ihrer Produktivität anderseits gerichtete Bewegung
and von Niederösterreich aus über alle Bundesänder
 Verbreitung. In rascher Folge wurden auch
m den meisten anderen Bundesländern nach dem
Kammersystem aufgehaute Berufsvertretungen, wenn
auch vielfach unter dem alten, bewährten Namen
eines Landeskulturrates, gebildet. Wo dies bis heute
32och nicht der Fall ist, haben die bestehenden alten
Landeskulturräte von der Bedeutung und Macht der in
den anderne Bundesländern nach dem Kammersystem
aufgebauten Berufsvertretungen so viel gewonnen, daß
äe fast gleiche Geltung erlangt haben. Die Umbildung
dieser wenigen Organisationen in formelle Landwirtschaftskammern
 steht übrigens unmittelbar bevor.
Obwohl nun alle diese berufsständischen Landes-Organisationen
 der österreichischen Landwirtschaft
in Gesetzgebung und Verwaltung zu den Landesinstitutionen
 zählen, so haben sie doch auch gegenüber
 dem Bunde die volle Gleichstellung mit den
übrigen Berufsvertretungen der österreichischen Wirtichaft,
 den Handels- und Gewerbekammern und den
Arbeiterkammern durchgesetzt und so erfloß das
Jundesgesetz vom 18. Juli 1024, betreffend das Verhältnis
 der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
zu den Bundesbehörden. In diesem Gesetze wurden
diese Behörden verpflichtet, Gesetzentwürfe und Ver-Drdnungen,
 die die Interessen der Land- und Forst-Wirtschaft
 berühren, den Hauptkörperschaften zur
Begutachtung zu übermitteln und sie überhaupt in
ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. Zu land- und forstirtschaftlichen
 Hauptkörperschaften wurden. erklärt:
Für Niederösterreich die niederösterreichische Landes-Landwirtschafiskammer
 in Wien, 1& Oberöster-‚eich

 der Landeskulturrat in Linz, für Salzburg der
„‚andeskulturrat in Salzburg, für Tirol der Landeszulturrat
 in Innsbruck, für Vorarlberg die Vorarljerger
 Bauernkammer in Bregenz, für Steiermark die
5teiermärkische Landwirtschaftsgesellschaft als voräufige
 Kammer für Land- und Forstwirtschaft in
Sraz, für Kärnten der Landeskulturrat in Klagenfurt,
ür das Burgenland die Burgenländische Landwirtchaftskammer
 in Sauerbrunn, für das Land Wien
lie Oesterreichische Land- und Forstwirtschaftszesellschaft
 in Wien. .
Diese Körperschaften haben sich bald, und zwar
ınfangs Jänner 1923 zu einer Präsidentenkon-‚erenz
 der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
zusammengeschlossen und damit ein zentrales Forum
zur gemeinsamen Vertretung der Interessen der Landınd
 Forstwirtschaft geschaffen. Die Geschäftsstelle der
>räsidentenkonferenz befindet sich bei der niederösterreichischen
 Landes-Landwirtschaftskammer. Der
Dräsident der Konferenz ist gleichzeitig Präsident der
ıiederösterreichen Landes-Landwirtschaftskammer. Der
Generalsekretär wird vom Präsidenten im KEinverı1ehmen
 mit den landwirtschaftlichen Hauptkörperıchaften
 bestellt. Die Konferenz hält ihre Tagungen nach
3edarf, durchschnittlich etwa jedes zweite Monat ab
ınd befaßt sich mit allen großen, die österreichische
“and- und Forstwirtschaft - gemeinsam berührenden

Josef Reither
Präsident der Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen
Hauntkörperschaften

AP
            
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