durch an die Landesverwaltung - angeschlossenen
Fachkörperschaften oder durch freiwillige Zusammenschlüsse
einzelner Landwirte in Landwirtschaftsgesellschaften
und dergleichen Vertretung und Unterstützung
fanden, erstand in der niederösterreichischen
Landes-Landwirtschaftskammer mit ihren 66 Bezirksbauernkammern
als Unterorganisationen eine umfassende,
auf breitester Grundlage aufgebaute, nach
demokratischen Prinzipien organisierte Berufsverretung,
die sich auf das System von Urwahlen, auf
Zwangszugehörigkeit, völlige Autonomie und auf das
Recht der Selbstbesteuerung aufbaute. Damit wurde
im Bundeslande Niederösterreich eine berufsständische
Vertretung der Landwirtschaft geschaffen, die als ein
Muster, ja fast als ein Endziel korporativer Gebundenheit
gewertet werden kann. Mit dieser Gründung
begann der planmäßige, alle Erwartungen übertreffende
Wiederaufbau der österreichischen Landwirtschaft.
Die bisher erschienenen Tätigkeitsberichte der
niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer
und der übrigen landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
bieten für diese Behauptung einen Beweis,
_ Diese große, auf die berufsständische Zusammentassung
der Landwirtschaft einerseits, auf die Hebung
ihrer Produktivität anderseits gerichtete Bewegung
and von Niederösterreich aus über alle Bundesänder
Verbreitung. In rascher Folge wurden auch
m den meisten anderen Bundesländern nach dem
Kammersystem aufgehaute Berufsvertretungen, wenn
auch vielfach unter dem alten, bewährten Namen
eines Landeskulturrates, gebildet. Wo dies bis heute
32och nicht der Fall ist, haben die bestehenden alten
Landeskulturräte von der Bedeutung und Macht der in
den anderne Bundesländern nach dem Kammersystem
aufgebauten Berufsvertretungen so viel gewonnen, daß
äe fast gleiche Geltung erlangt haben. Die Umbildung
dieser wenigen Organisationen in formelle Landwirtschaftskammern
steht übrigens unmittelbar bevor.
Obwohl nun alle diese berufsständischen Landes-Organisationen
der österreichischen Landwirtschaft
in Gesetzgebung und Verwaltung zu den Landesinstitutionen
zählen, so haben sie doch auch gegenüber
dem Bunde die volle Gleichstellung mit den
übrigen Berufsvertretungen der österreichischen Wirtichaft,
den Handels- und Gewerbekammern und den
Arbeiterkammern durchgesetzt und so erfloß das
Jundesgesetz vom 18. Juli 1024, betreffend das Verhältnis
der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
zu den Bundesbehörden. In diesem Gesetze wurden
diese Behörden verpflichtet, Gesetzentwürfe und Ver-Drdnungen,
die die Interessen der Land- und Forst-Wirtschaft
berühren, den Hauptkörperschaften zur
Begutachtung zu übermitteln und sie überhaupt in
ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. Zu land- und forstirtschaftlichen
Hauptkörperschaften wurden. erklärt:
Für Niederösterreich die niederösterreichische Landes-Landwirtschafiskammer
in Wien, 1& Oberöster-‚eich
der Landeskulturrat in Linz, für Salzburg der
„‚andeskulturrat in Salzburg, für Tirol der Landeszulturrat
in Innsbruck, für Vorarlberg die Vorarljerger
Bauernkammer in Bregenz, für Steiermark die
5teiermärkische Landwirtschaftsgesellschaft als voräufige
Kammer für Land- und Forstwirtschaft in
Sraz, für Kärnten der Landeskulturrat in Klagenfurt,
ür das Burgenland die Burgenländische Landwirtchaftskammer
in Sauerbrunn, für das Land Wien
lie Oesterreichische Land- und Forstwirtschaftszesellschaft
in Wien. .
Diese Körperschaften haben sich bald, und zwar
ınfangs Jänner 1923 zu einer Präsidentenkon-‚erenz
der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
zusammengeschlossen und damit ein zentrales Forum
zur gemeinsamen Vertretung der Interessen der Landınd
Forstwirtschaft geschaffen. Die Geschäftsstelle der
>räsidentenkonferenz befindet sich bei der niederösterreichischen
Landes-Landwirtschaftskammer. Der
Dräsident der Konferenz ist gleichzeitig Präsident der
ıiederösterreichen Landes-Landwirtschaftskammer. Der
Generalsekretär wird vom Präsidenten im KEinverı1ehmen
mit den landwirtschaftlichen Hauptkörperıchaften
bestellt. Die Konferenz hält ihre Tagungen nach
3edarf, durchschnittlich etwa jedes zweite Monat ab
ınd befaßt sich mit allen großen, die österreichische
“and- und Forstwirtschaft - gemeinsam berührenden
Josef Reither
Präsident der Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen
Hauntkörperschaften
AP