Object: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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wegen eines neuen Vertrages. Aehnliche Salzlieferungsverträge wie mit der 
Schweiz, hatte Württemberg auch mit Preußen und Nassau abgeschlossen. Aber 
auch bei diesen letzten beiden Verträgen wird der geringe Nutzen finanzieller 
Art beklagt, der sich hierbei für die Württembergische Staatskasse ergab. Mit 
Recht betonte im Jahre 1849 der damalige Referent für das Salinenwesen, 
der Abg. Schweickhardt, in der württ. Kammer, daß diese beiden Verträge mit 
Preußen und Nassau überflüssig werden, sobald einmal die Verkehrsschranken im 
Innern Deutschlands beseitigt und so den Württembergischen Salinen ihr natür 
liches Handelsgebiet eingeräumt sein würde. Bemerkt sei noch, daß die mit Preu 
ße n abgeschlossenen Salzlieferungsverträge im Jahre 1848 ihr Ende erreichten, 
ohne erneuert zu werden. Aehnlich war die Sachlage mit den Lieferungsver 
trägen der freien Reichsstadt Frankfurt am Main, die im Jahre 1849 abgelau 
fen waren. 
Wie aus der oben gegebenen Uebersicht der schweizerischen Salzlieferungs 
verträge zu ersehen ist, erreichte ein großer Teil der Verträge in den Jahren 
1850 und 1851 sein Ende. Da naturgemäß eine Erneuerung derselben außer 
ordentlich im finanzwirtschaftlichen Interesse der Württembergischen Staatssalinen 
wünschenswert war, so ließ es die Regierung an geeigneten Schritten nicht fehlen. 
Allein diese Erneuerung der Verträge, die zudem nur eine vorherrschend kurz 
fristige war, konnte in den meisten Fällen nur mit finanziellen Opfern seitens 
der Regierung erreicht werden. Zwei ehemals bedeutende Abnehmer, die Kan 
tone Aargau und Solothurn, konnten überhaupt nicht für die vertragsmäßige 
Abnahme des Salzes wiedergewonnen werden. Der Kanton Schaffhausen konnte 
zum Abschluß eines neuen Vertrages nur dadurch geneigt gemacht werden, daß 
der frühere, für Württemberg günstigere Vertrag in seiner Dauer um ein Jahr 
verkürzt wurde. Die sich immer mehr entwickelnde Konkurrenz der ausländischen 
Salinen, insbesondere der schweizerischen selbst, gestaltete die wirtschaftliche Lage 
der württembergischen Staatssalinen auf dem schweizerischen Markt von Jahr zu 
Jahr ungünstiger. Wir lassen hier die neuen Salzverträge mit den schiveizeri- 
fchen Kantonen, soweit der württembergischen Regierung ein Abschluß mögliche 
wurde, in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfange folgen ] ) : 
Kanton. 
Thurgau 
Unterwalden nid 
dem Wald 
Uri 
Zug 
Schaffhausen 
Der Abschluß 
mäßigter Preise, 
lieferungsverträgen 
Beginn des 
Vertrages. 
Ende des 
Vertrages. 
Jährliche Lieferung. 
1. Januar 1851 
31. Dez. 1852 
700 Fässer 
(zu 650 Pfd.) 
mit Verpflichtg. 
1. Januar 1853 
31. Dez. 1858 
1200 „ 
mit 
200 „ 
ohne 
1. Januar 1851 
81. Dez. 1856 
250 „ 
mit 
250 „ 
ohne 
1. Januar 1851 
31. Dez. 1854 
1000 Ztr. 
mit 
„ 
1000 „ 
ohne 
„ 
1. Januar 1851 
31. Dez. 1858 
350 Fässer 
mit 
„ 
200 „ 
ohne 
„ 
1. Januar 1851 
31. Dez. 1860 
600 ,. 
mit 
„ 
400 , „ 
ohne 
„ 
aller dieser Verträge war nur möglich durch Gewährung er- 
Obwohl sich die Schwierigkeiten für den Abschluß von Salz- 
mit der Schweiz immer mehr häuften, besonders hervorge- 
1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1852. II. Beilag. Bd. S. 311.
	        
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