einem mächtigen Zweig des Wirtschaftslebens geworden
ist.
In den verflossenen zehn Jahren hat ja auch das
landwirtschaftliche Genossenschaftswesen schwere Krisen
durchgemacht. Durch die ungeheuere Geldentwertung
(I Goldkrone wurde schließlich 14.40C
Papierkronen wert) verloren zunächst die Raiffeisenkassen,
die Keimzellen des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens,
ihre Mittel. Da der Sparsinn
durch die Währungsinflation vollständig unterbunden
wurde, flossen den Kassen wenig neue Mittel zu,
so daß ihr Geldverkehr schließlich nicht mehr ausreichte,
selbst die ganz geringen Betriebsspesen zu
decken. Erst als das große Werk der Währungsstabilisierung
durch Bundeskanzler Seipel eingeleitet und
durchgeführt und damit wieder eine Grundlage für
Sparsamkeit und Kapitalsbildung gegeben war, stiegen
auch die Einlagen bei den Raiffeisenkassen wieder
allmählich an und vermehrten sich seitdem unaufhörlich,
so daß gegenwärtig der Einlagestand bei den
Raiffeisenkassen und deren Verbände mit etwa 182
Millionen Schilling schon 50% des Vorkriegsstandes
ausmacht. Aber auch die Darlehen an die Mitglieder
sind in annähernd gleicher Weise gestiegen und haben
mit etwa 142 Millionen Schilling 55% des Vorkriegsstandes
erreicht. Durch die Einlagen konnte das
landwirtschaftliche Genossenschaftswesen auch seine
Warenorganisation allmählich wieder mit billigeren
Betriebskrediten versorgen und auch den Personalkredit
wieder in größerem, wenn auch noch lange
nicht genügendem Ausmaße pflegen. Die Bezugsorganisationen
der Genossenschaften haben im verflossenen
Dezennium eine erfreuliche Entwicklung
zenommen, da sie während dieser ganzen Zeit, ohne
Inflationsgewinne die Landwirtschaft mit Bedarfsartikeln
zu billigen Preisen beliefert haben. Aber auch die
Verwertungsgenossenschaften aller Art, welche sogar
während der Zwangswirtschaft das Vertrauen der
ländlichen Bevölkerung bewahren konnten, zeigen
unaufhaltsame aufsteigende Entwicklung. Bei allen
Genossenschaften steigt die Mitgliederzahl und deı
Umsatz stetig. So betrug zum Beispiel der Warenumsatz
der Verbände Niederösterreichs, Steiermarks.
Kärntens, Tirols und Vorarlbergs im Jahre 1027 rund
20.000 Waggons, wobei der größte Anteil auf
Niederösterreich entfällt. Jedenfalls kann mit vollem
Rechte behauptet werden, daß das landwirtschaftliche
Genossenschaftswesen einen hervorragenden Anteil
an der Entwicklung und dem Ausbau der österreichischen
Landwirtschaft aufzuweisen hat.
Wie hoch entwickelt das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen
Österreichs ist, möge daraus entnommen
werden, daß im Allgemeinen Verband für
das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in
Österreich, der als oberste Spitzenorganisation aller
landwirtschaftlichen Genossenschaften fungiert, 14
(enossenschaftsverbände, Zentralkassen und Zentralmolkereien
mit insgesamt rund 3200 Finzelgenossenschaften
vereinigt sind. Davon sind 1700 Raiffeisen-<assen,
700 Verwertungsgenossenschaften, 250 Finınd
Verkaufsgenossenschaften, 200 Viehgenossenschaften,
350 sonstige Genossenschaften. Insgesamt
gehören rund 450.000 Landwirte den Genossen-'chaften
als Mitglieder an. Da aber zumeist nur das
“amilienoberhaupt Mitglied ist und eine Bauernamilie
durchschnittlich vier bis fünf Köpfe aufweist,
so erscheint die Wirtschaftskraft von rund
zwei Millionen Menschen im Genossenschaftswesen
vereinigt, wodurch seine große Bedeutung wohl am
innfälligsten dargetan wird. Hiebei ist insbesondere
die genossenschaftliche Aufbautätigkeit im Burgenland
zu erwähnen, wo von früher her keinerlei landwirtschaftliche
Genossenschaftsorganisation nach österveichischem
Muster bestand und die Schaffung der
dort heute bestehenden 180 Finzelgenossenschaften
und ihres Landesverbandes erst Ende des Jahres 1923
einsetzte.
Mehr denn je ist heute das landwirtschaftliche
Genossenschaftswesen in Österreich auf Selbsthilfe
angewiesen. In Vorkriegszeiten stellten Staat und
„änder dem Genossenschaftswesen in bedeutendem
Ausmaß auch finanzielle Unterstützung zur Verfügung,
die heute fast gänzlich verschwunden ist. Dies macht
sich insbesondere bei den anwaltschaftlichen Funktio-1en
und bei der Durchführung der gesetzlichen
Revisionen der Genossenschaften in überaus beengender
Weise fühlbar. Auch die in Vorkriegszeiten
gesetzlich festgelegte Steuer- und Gebührenerleichterungen
der Genossenschaften wurden, ohne gesetzlich
aufgehoben zu werden, durch die Praxis in vielen
vällen illusorisch. In ideeller Beziehung unterstützen
Landesregierungen und Bundesregierung nach wie
vor das gemeinnützige ländliche Genossenschaftswesen-In
diesem Zusammenhang sei auf die verschiedenen
Ȋuerlichen Notstandsaushilfen und Kreditaktionen
ıngewiesen, die im Wege der landwirtschaftlichen
Genossenschaften und ihrer Verbände abgewickelt
werden, so insbesondere die Kunstdüngerkreditaktion,
die Sämerei- und Saatgutkreditaktion und die Völkerbundmolkereikredite.
;
Die österreichische Landwirtschaft kann auf ihre
großen, im letzten Dezennium errungenen Erfolge
um so stolzer sein, als sie während dieser ganzen Zeit
im Öffentlichen Interesse, insbesondere auch zur
Sanierung unseres Staates gewaltige Steuern und Abgaben
auf sich genommen hat. In dieser Hinsicht muß
vor allem auf die Grundsteuer hingewiesen werden,
die sich heute als die höchste Ertragssteuer darstellt,
die überhaupt ein Berufsstand in Oesterreich zu entrichten
hat. Sie beträgt im effektiven Ausmaße 10 bis
‘5% des Reinertrages, wird jedoch nicht vom Reinertrag
als solchen bemessen, sondern beruht auf der
vor vielen Jahrzehnten durchgeführten typischen Er-(ragsberechnung,
die weder auf besondere Verhält-N