Full text: Finanzwissenschaft

D. II. Abschnitt. Brtragssteuern. 
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zweite Richtung ist die Berechnung der Steuerquelle mit Hilfe des 
Ertragskatasters und mit Berücksichtigung der individuellen Ver 
hältnisse. Die dritte Richtung berechnet unmittelbar für die ein 
zelnen Steuersubjekte die Einkommen, mit Benutzung der Daten 
des Katasters. 
Die gänzliche Verwerfung der objektiven Basis und der aus 
schließliche Aufbau des Steuerwesens auf persönlicher Grundlage 
ist namentlich in großen Staaten, in welchen hinsichtlich der Er 
werbsverhältnisse in einzelnen Staatsteilen sehr verschiedene Ver 
hältnisse obwalten, dann in von Parteikämpfen zerklüfteten Staaten 
ein Ding der Unmöglichkeit. Die dritte oben gekennzeichnete 
Richtung wäre die richtigste vom Standpunkte der Steuerreform, 
doch in einem Staatswesen mit stark entwickeltem Ertragssteuer 
system ist es unmöglich auf demselben eine Einkommensteuer als 
Hauptsteuer zu organisieren. Zweckmäßiger ist das erste Ver 
fahren, mit dessen Hilfe die gegenwärtigen Ertragssteuern zu par 
tiellen Einkommensteuern ausgestaltet werden, während bis zum 
Eintritt dieser Reform der Staat durch eine in Form eines Zuschlages 
eingehobene allgemeine Einkommensteuer seine Bedürfnisse be 
friedigt. 
Ein anderer Plan (Buchenberger) will die bestehenden Er 
tragssteuern zu Vermögenssteuern umwandeln , wobei die gegen 
wärtigen Ertragskataster zu Wertkatastem umgestaltet würden, 
womit jene Nachteile vermieden wären, welche von dem Ertrags 
kataster unzertrennlich sind. Neben diesen Vorschlägen kommt 
jenes radikale Bestreben zur Geltung, welches die Ertragssteuern 
überhaupt abschaffen oder wenigstens dieselben aus dem Staats 
haushalte in den Gemeindehaushalt versetzen will. 
Die geschichtliche Entwicklung der Ertragssteuern zeigt ein 
doppeltes Bestreben; einerseits größere Pünktlichkeit in der Fest 
setzung des Ertrages, andererseits die Ausdehnung des Ertrags 
steuersystems auf alle jene - Ertragsquellen, welche mit dem Fort 
schritte des wirtschaftlichen Lebens zu größerer Bedeutung ge 
langten. So entstanden jene Arbeiten, welche die Berechnung des 
Ertrages mittels möglichst dataillierten und genauen statistischen 
Daten befördern wollten, wie die verschiedenen Kataster. Anderer 
seits sehen wir, daß sich von der Grundsteuer, als Haupttypus 
der Ertragssteuern, zuerst die Haussteuer, dann die Erwerbssteuer 
loslösen. Mit der wachsenden Geltendmachung der persönlichen 
Arbeit tritt die Besteuerung der Löhne, Gehälter ein; diese Steuern 
bilden gegenüber den objektiven Steuern des Ertragssteuersystems 
die persönliche Ergänzung, welche den Übergang zur persönlichen
	        
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