zutage gefördert. Die Anwendung des Phosphatgesetzes
hatte die Feststellung der in
Oesterreich befindlichen Phosphatvorkommen
zur Voraussetzung. Zu diesem Zwecke
mußte das Bundesministerium für Landund
Forstwirtschaft eine Untersuchung und
Erforschung sämtlicher im Staatsgebiete vorhandenen
Höhlen vornehmen und es erschien
zweckdienlich, auch bisher unbekannte
Höhlenvorkommen aufzusuchen. Diese großzügige
Aktion, die sich über das ganze
Gebiet von Neuösterreich erstreckte, führte
dazu, daß fast sämtliche bekannte
Üöhlenvorkommen einer eingehenden
fachmännischen Untersuchung
interzogen wurden und zahlreiche neue Höh-€nvorkommen
festgestellt werden konnten.
Diese Ermittlungen führten auch vor
allem dazu, daß der Vorrat Oesterreichs
an Höhlenphosphaten — mit Ausschluß des
-agers von Mixnitz — mit zirka 3000
Tonnen Phosphaterde festgestellt werden
<onnte, Leider krankte der Abbau und Vertrieb des in Mixnitz
gewonnenen Höhlendüngers an verschiedenen technischen
Mängeln, die bei diesem durchaus neuen Unterı1chmen
und bei der Geschwindigkeit, mit der infolge
des Notstandes die Invertriebsetzung des Höhlendüngers
verlangt wurde, begreiflicherweise nicht ausgeschlossen
werden konnten. Dieser Umstand, sowie die Verbesserung
der Wirtschaftsverhältnisse und die im Staatshaushalte
zebotenen Sparmaßnahmen brachten es mit sich, daß
diese viel Erfolg versprechende Aktion nach Beendigung
des Abbaues der Mixnitzer Drachenhöhle vorerst ein-Bestellt
wurde. Welche Zukunftsaussichten eine Höhlen-Jüngeraktion
bei einem rationellen Betriebe haben
kann, bezeugt der Umstand, daß Rumänien im heurigen
Jahre den Abbau des großen Phosphatlagers der
Szoklovinaerhöhle auf großzügigste Art und Weise in
Angriff genommen hat und schon heute aus Ungarn
und Rumänien Bestellungen für tausende Waggons
. Phot. F. A. Saal, Müncher
Eisriesenwelt im Tennengebirge. Alexander von Mörck-Dom
Jöhlendünger bei dem den Betrieb führenden Unterı1ehmen
einliefen.
Die im Zuge der Höhlendüngeraktion vorgenommene
achmännische Untersuchung der Österreichischen
löhlenvorkommen hatte aber auch neuerdings die Aufnerksamkeit
des Bundes auf besonders eindrucksvolle
Jöhlen gelenkt und mit Rücksicht auf die sich immer
nehr versteifenden fremdenverkehrspolitischen
"’endenzen die Gewißheit geschaffen, daß die -in
Jesterreich bereits teilweise erschlossenen großen
löhlenvorkommen mit Aussicht auf Erfolg dem Fremlenverkehre
und damit indirekt der Volkswirtschaft
ıutzbar gemacht werden könnten. Soweit diese Objekte,
rarisches Figentum darstellten, war es dem Bunde ein
eichtes, durch Eigenregieverwaltung oder durch entprechende
Beaufsichtigung der Pächter dieser Objekte,
ne rationelle Bewirtschaftung vorzusehen und eine
ıuf Raubbau ausgehende Betriebsart zu verhindern,
Schon vor dem Kriege wurde eine Anzahl
großer Höhlenvorkommen von privaten Verzinen
und Unternehmungen zu Schauzwecken
ausgestaltet. Es waren dies die
gewaltigen Eishöhlen im Dachsteinund
Tennengebirge, die Wasserhöhlen
im Koppentale und bei Lofer sowie die
Iropfsteinhöhlen beiSemriach-Pegzau
in Steiermark. Alle diese Unternehmungen
kamen über einen gewissen Grad
der Entwicklung, mangels verfügbaren Kapitales,
mangels staatlicher Förderung und
mangels bestehenden Interesses des Publikums
nicht hinaus. Der Bund bemühte sich
aun im Rahmen der ihm zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten, die Erschließung
zumindestens der ärarischen Höhlen zu
fördern. Hinsichtlich der im privaten FEigentum
stehenden Höhlenvorkommen war ihm
auch weiterhin die Möglichkeit genommen
mangels einer gesetzlichen Regelung bewußten
oder unbewußten Schädigungen
Phot. Dr, Rudolf Saar
Rieseneishöhle im Dachstein. Partie aus dem Kreuzgange
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