Full text : 10 Jahre Wiederaufbau

lediglich die Holzernte. Die wirkliche Holzproduktion
umfaßt die Begründung, Erziehung und Pflege der Bestände
 unter Ausnützung der natürlichen Produktionsfaktoren
 des Waldbodens, sowie den Forstschutz und
benötigt je nach den örtlichen Verhältnissen, im Hochwaldbetriebe
 einen Zeitraum von 70-140 Jahren zur
Erzielung des Fertigproduktes, das ist des reifen haubaren
 Holzes. Die jährliche Holzproduktion besteht
lemnach nicht in’ der jährlichen Holzernte, sondern im
‘ährlichen Holzzuwachse. Wird die Nutzholzausfuhr in
7estmeter Rohholz umgerechnet (1 q Nutzholz roh =
7°20 fm, bearbeitet = 0'33 fm}, so waren für die Nutz-1olzausfuhr
 erforderlich: Im Jahre 1921 I'14 Millionen
“estmeter, im Jahre 1923 2'43 Millionen Festmeter, im
Jahre 1925 4‘63 Millionen Festmeter, im Jahre 1927 5°37 Millionen
 Festmeter Rund- (Rohholz). Der Nutzholzüberschuß
 wurde früher mit 2'00 bis 2'50 Millionen Festmeter
 angegeben, woraus sich im Mittel
eine solche von 2'25 Millionen Festmeter
errechnet. Es ist also zu ersehen, daß
in den ersten Jahren Holzreserven aufgespart
 worden sind, die aber in den
(etzten Jahren mehr als aufgezehrt wurden.
 Ob die Verteilung der Bestände
nach Altersklassen eine normale ist,
konnte nicht festgestellt werden und
läßt sich schwer sagen. In einzelnen
Gebieten und Forstbetrieben werden
manchmal noch die Althölzer überwiegen.
 Groß sind solche Gebiete jedoch
 kaum, es sei denn, daß sie in
schwer bringbaren Gegenden liegen,
oder nur mit minderwertigen Beständen
bestockt sind. Mögen auch Zeiten der
Not weitgehende Mehrnutzungen rechtfertigen,
 so dürfen sie doch nicht zur
Regel werden, wenn eine Katastrophe in
wirtschaftlicher Beziehung vermieden werden soll. Denn
[OOjähriges Holz läßt sich nicht in wenigen Jahren,
nicht in Jahrzehnten,. sondern erst nach Generationen
produzieren.
Auf dem Gebiete der Gesetzgebung muß insbesondere
folgendes hervorgehoben werden: Die Kompetenz in
"orstangelegenheiten lag in der alten Monarchie bei
den Ländern. Im Bundesverfassungsgesetze vom I. Oktober
 1920 wurde die Gesetzgehung über die Grundsätze

»etreffend das Forstwesen als Bundessache, die Erlasung
 von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung als
‚andessache erklärt. Diese Verfassungsbestimmung hat
turch die Bundesverfassungsgesetznovelle vom 30. Juli
‘025 eine wesentliche Änderung in der Richtung erfahen,
 daß nunmehr das Forstwesen in Gesetzgebung und
/ollziehung Bundessache ist. Dadurch erscheint der
bedeutung des Waldes für die Gesamtheit, sei es nun
ıls Wirtschafts- ‚oder Wohlfahrtsobjekt Rechnung getra-‚en.
 Es ist dies eine außerordentlich erfreuliche Erscheiıung,
 die wohl die Hoffnung rechtfertigt, daß der Bund
n Hinkunft seiner Aufgabe auf diesem Gebiete nach-;ommen
 will. Aber erst in den letzten Jahren ist es durch
jereitstellung größerer Bundesmittel endlich möglich gevorden,
 die Forstwirtschaftsförderung durch das Bundesninisterium
 für Land- und Forstwirtschaft mit den Landes-5rstinspektionen
 im Finvernehmen und unter Mitwirkung
der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
 im größeren Umfange wieder
aufzunehmen. Die Aufforstungstätigkeit,
die nach dem Kriege sehr zurückgeblieben
 war, ist schon im erfreulichen
\ufstiege begriffen. Die Kenntnis über
die Bedeutung und das Wesen der Forstwirtschaft
 sowie über die Notwendigkeit
einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung
wird in immer weitere Kreise getragen.
Die Forstvereinstätigkeit beginnt sich
zu beleben. Sämtliche Landesforstvereine
haben sich im alten österreichischen
Reichsforstvereine zusammengeschlossen.
 Dieser hat bereits ein Forstprogramm
 veröffentlicht, in dem alle jene
Momente zusammengetragen sind, die
auf dem Gebiete der Forstwirtschaft und
Forstpolitik im Interesse der Gesamtwirtschaft
 und der Volkswohlfahrt beachtet
werden sollen. Auch sonst ist überall viel Kleinarbeit
am Werke, um die Forstwirtschaft wieder hoch zu brinzen,
 Dies wird sicherlich gelingen, wenn die Vorausjetzungen
 für die Ertragsfähigkeit der Forstwirtschaft so
vie der Landwirtschaft, insbesondere der Bergbauernınwesen
 geschaffen werden und an der Sicherheit des
Valdeigentums nicht mehr gezweifelt werden kann. Die
Vlöglichkeit, die Holzproduktion, das ist den Holzzuwachs
 ganz wesentlich zu steigern, steht außer Zweifel.

Aufnahme des Forstmeisters Ing. Pekarek
Waldstraße in den Karawanken
(Kärnten)

ZEHN JAHRE WIEDERAUFBAU BEI DEN ÖSTERREICHISCHEN
BUNDESFORSTEN
Von Regierungsrat Ferd. Preindl, kommerzieller Direktor der Oesterreichischen Bundesforste.

Wenn man einen Ueberblickk über den Wiederaufbau
 der Oesterreichischen Bundesforste geben will,
muß man sich zunächst vor Augen halten, wie sich
die durch den Friedensvertrag von St. Germain bewirkte
 Gebietsverkleinerung Oesterreichs auf die vom
Staate verwalteten Forste ausgewirkt hat. Gegen
Kriegsende betrug die von der Staatsforstverwaltung
verwaltete Gesamtfläche rund 1,539.000 ha, wovon

‚042.000 ha auf Wald, 121.000 ha auf produktive
ınd 376.000 ha auf unproduktive Nebengründe entiel.
 Dagegen beträgt die gegenwärtig von der Bundesorstverwaltung
 verwaltete Fläche rund 728.000 ha,
wovon 413.000 ha auf Wald, 37.000 ha auf proluktive
 Nebengründe und 278.000 ha auf unproluktive
 Nebengründe entfallen. In Prozenten der entprechenden
 Fläche des Jahres 1028 ausgedrückt,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.