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I. Der Markt von Lübeck
Schröder vorging, so war sein Werk doch ein höchst willkommenes Kontroll-
mittel und hat mir auch für die Zeit nach 1315 als Quelle und Wegweiser in
den Oberstadtbüchern der späteren Zeit unschätzbare Dienste geleistet.
Wesentlich erleichtert wurde die Rekonstruktion durch den Umstand,
daß mit Ausnahme der Blocks I—VI und XIII die Blocks als Ganzes
in ihren äußeren Umrissen noch im heutigen Stadtplan erhalten sind.
Wer heute das alte Marktgelände aufmerksam durchschreitet, findet z. B.
die kleinen Gäßchen zwischen den Blocks VII, VIII und ]X einerseits,
zwischen X und XI andrerseits als hofartige, jetzt für den Verkehr ver-
schlossene Räume wieder. Für die Blocks I—VI, die heute gänzlich ver-
schwunden sind, hat ein glücklicher Zufall es gefügt, daß der Senat 1881,
also beim Aufkauf des Geländes für den Neubau des Postgebäudes, eine
genaue kartographische Aufnahme des damaligen Befundes hat herstellen
lassen). Damals bildeten bereits die Blocks I und II, III und IV, V und VI
je eine durch überbaute Durchgänge voneinander getrennte Einheit; vom
Plane ließ sich aber noch deutlich der Verlauf der ursprünglich „tenebrosae
crambodae‘“, im Volksmunde später „„Tittentasterstraße‘“ genannten Gasse
ablesen, die ursprünglich die Blocks I, III, V von den Blocks II, IV, VI
trennte. Genau wie es noch heute bei den oben behandelten kleinen Gäßchen
der Fall ist, war diese Gasse dem Verkehr entzogen worden und dann den
Anliegern als Hofraum zugefallen; im Jahre 1868 wurden die zwischen den
Blocks liegenden Teile des dem Durchgangsverkehr entzogenen „Düsteren
Krambuden‘‘ an die Anlieger verkauft‘).
Die weitere Rekonstruktion, d. h. die genaue Festlegung der einzelnen
Marktbuden innerhalb der einzelnen Blocks, ließ sich am genauesten für die
im Oberstadtbuch genannten, also im Privatbesitz befindlichen Buden aus-
führen. Hier werden Anlieger und gegenüberliegende Häuser genannt, z. B.
tür die Buden 231 A—C das Haus Schüsselbuden 186 (n. Nr. 32). Auf diese
Weise war es möglich, sämtliche im Oberstadtbuch vorkommenden Markt-
duden innerhalb der Blocks unterzubringen. Die Größenverhältnisse der
einzelnen Buden waren dank der kartographischen Überlieferung am zu-
verlässigsten für die Blocks I—VI wiederzugeben; in den übrigen Blocks
sind zwar die Anliegerverhältnisse innerhalb der Blocks genau wiedergegeben;
die Größenverhältnisse der einzelnen Buden ergeben sich hier aus bestimmten
Erwägungen und Anhaltspunkten, ohne dieselbe Sicherheit im einzelnen zu
verbürgen. Innerhalb dieser Blocks mag also eine Bude auf Kosten einer
Nachbarbude räumlich zu groß angesetzt sein: nennenswerte Abweichungen
von der Wirklichkeit sind aber so gut wie ausgeschlossen.
Die Aufzeichnungen über den städtischen Budenbesitz in den städtischen
Verwaltungsbüchern gehen nicht auf genaue Angabe der Lage, wie beim
Oberstadtbuch, sondern auf die Feststellung der städtischen Einkünfte aus.
Dennoch ließen sich die Blocks XIV, XV, XVII, XX sowie der geringe