Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen.

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Es gibt nun drei Arten der Wünschensungewißheit. Erstens
nämlich kann jemand wissen, daß ihm bereits der als eine Bedingung
eines besonderen Wünschens in Betracht kommende Lustgewinngedanke
zugehört, und daß es überdies unmittelbar möglich sei, daß er durch
eine noch ungewisse Ereignisreihe die als zweite Bedingung jenes
Wünschens in Betracht kommende Unlust gewinnen werde. In solchem
Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich der bedingenden
Unlust ungewissen Wünschen“, wie es z. B. in den Worten
zum Ausdrucke gelangt: „Wenn ich wüßte, daß ich sonst morgen
allein bin, würde ich wünschen, daß A zu mir kommt“. Jener, der
jene Worte gebraucht, weiß, daß ihm der solches Wünschen bedingende
Lustgewinngedanke bereits zugehört, daß nämlich „Kommen des A“
überhaupt eine solche Veränderung ist, welche ihm Lust bereitet, er ist
aber noch in Ungewißheit, ob ihm die bedingende Unlust zugehören
wird, weil er in Ungewißheit ist, ob eine besondere Ereignisreihe,
welche ihm das Gegenständliche solcher Unlust, nämlich „Wissen um
künftiges Alleinsein“ wirken würde, eintreten wird. Zweitens kann
jemand wissen, daß ihm bereits die als eine Bedingung eines besonderen
 Wünschens in Betracht kommende Unlust zugehört, und daß es
überdies möglich sei, er werde durch eine noch ungewisse Ereignisreihe
 den als zweite Bedingung jenes besonderen Wünschens in
Betracht kommenden Lustgewinngedanken gewinnen. In solchem Falle
sprechen wir von einem „hinsichtlich des bedingenden Lustgewinngedankens
 ungewissen Wünschen“, wie es z. B. in
den Worten zum Ausdrucke gelangt: „Wenn ich wüßte, daß A ein
angenehmer Gesellschafter ist, würde ich wünschen, daß er kommt,
da ich morgen sonst allein bin“. TJener, welcher derart spricht, weiß,
daß ihm die solches Wünschen bedingende Unlust an künftigem „Alleinsein“
 bereits zugehört, er ist aber noch in Ungewißheit, ob ihm der
entsprechende Lustgewinngedanke zugehören wird, weil er noch in
Ungewißheit ist, ob eine besondere Ereignisreihe, welche ihm den entsprechenden
 Lustgewinngedanken wecken würde, eintreten wird,
Drittens schließlich kann jemand wissen, daß ihm weder die als eine
Bedingung eines besonderen Wünschens in Betracht kommende Unlust
loch der als zweite Bedingung jenes besonderen Wünschens in Betracht
 kommende Lustgewinngedanke zugehört, daß es aber unmittelbar
 möglich sei, er werde durch zwei noch ungewisse Ereignisreihen
 jene Unlust und jenen Lustgewinngedanken gewinnen, In
Solchem Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich der bedingenden
 Unlust und des bedingenden Lustgewinn-Zedankens
 ungewissen Wünschen“, welches auch als „zweifach
 ungewisses Wünschen“ bezeichnet werden kann, während
in jedem der anderen Fälle der Wünschensungewißheit ein „einfach
A*
            
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