Festsitzung des oberösterreichischen Landtages am 12. November 1928. Unter Vorsitz des
‚andeshauptmannes Dr. Josef Schlegel und unter Anwesenheit der Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Josef Schwinner
Tosef Gruber und Franz Langoth. Links von der Präsidententrihüne stehend: Landesamtsdirektor Hermann Attems
OBERÖSTERREICH
Politische Uebersicht.
Die Provisorische Nationalversammlung für Deutschseterreich
faßte am 12. November 1918 den Beschluß,
lie feierlichen Beitrittserklärungen der Länder, Kreise
ınd Gaue des Staatsgebietes zur Kenntnis zu nehmen
ınd diesen Beschluß des Staates unter den Schutz
der ganzen Nation zu stellen. Dieser Beschluß zeigt
offenkundig die Vorstellung einer vertragsmäßigen
Konstituierung des Staates Deutschösterreich. Hier
nacht sich aber auch die Eigenexistenz, die Autonomie
der Länder geltend, mit ihr die Tendenz
»ines bundesstaatlichen Aufbaues Deutschösterreichs.
Die provisorische Landesregierung von Oberösterreich
hatte am 18. November I918 im Sinne und Auftrage
des Nationalrates die von den in Öberösterreich
zur Zeit des Zusammenbruches der Monarchie
bestehenden Parteien namhaft gemachten Personen
zur provisorischen Landesversammlung einberufen.
Der bisher vom Kaiser ernannte Landeshauptmann
von Oberösterreich, Prälat Hauser, wurde einstimmig
zum Landeshauptmann gewählt. In dieser provisorischen
Landesversammlung waren vertreten:
Von der christlichsozialen Partei 63 Mitglieder
deutschnationalen „ 24 #
sozialdemokrat. 15 »
Als Landeshauptmannstellvertreter wurden gewählt
Dr. Max Mayr (cristlichsozial), Franz Langoth
‘deutschfreiheitlich) und Josef Gruber / Sozialdemokrat).
Der Landeshauptmann und die drei Landeshauptnannstellvertreter
bildeten die Landesregierung.
In den Landesausschuß wurden 12 Mitglieder gewählt,
und zwar 7 Christlichsoziale (darunter I Landeshauptmannstellvertreter),
3 Deutschfreiheitliche Partei
and Bauernverein (darunter I Landeshauptmannstellvertreter),
2 Sozialdemokraten (darunter I Landeshauptmannstellvertreter).
;
Den Vorsitz im Landesausschuß führte der Landesıauptmann,
so daß also der Landesausschuß 13 Mitzlieder
zählte.
Die provisorische Landesversammlung war nur von
zurzer Dauer, denn schon am 18. Mai 19190 fanden
gemäß des von der provisorischen Landesversammlung
beschlossenen Gesetzes über die Grundzüge der
"andesvertretung (L. G. u. V. Bl. Nr. 23 ex 1919)
and der Landtagswahlordnung (L.G. u. V. Bl. Nr. 24
2x 1910) die Landtagswahlen statt. Dem in der ersten
provisorischen Landesversammlung proklamierten
Grundsatze entsprechend, wurde mit Gesetz vom
8. Mai 1019 (L. G. u. V. Bl. Nr. 23) insbesondere fest-