Der Landtagsitzungssaal in Salzhurg
ZEHN JAHRE. WIEDERAUFBAU SALZBURG
„Das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet des
„hemaligen Kronlandes Salzburg bildet unter dem
Namen ‚Land Salzburg’ eine gesonderte eigenberech-:igte
Provinz des Staates Deutschösterreich, vollzieht
‘“iemit den Beitritt zu diesem Staat und anerkennt
lie am 21. Oktober 1918 im Landhaus zu Wien kon-‚tituierte
Nationalversammlung.” So lautet der Beschluß,
der am 7. November 1918 unter dem Alters-„räsidenten
Max Ott im Landtagssaale zusammenzetretenen
„Provisorischen Landesversammlung”, mit
dem ein neuer Abschnitt in der anderthalbtausendjährigen
Geschichte Salzburgs anhebt. „Ernährung des
Volkes” und „Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung”
war das, das Volk damals mehr als Verfassungsfragen
interessierende Programm der „Landes-‚ersammlung”,
die am gleichen Tage dem altverlienten
Landeshauptmann Alois Win kler und dessen
Stellvertretern Max Ott und Robert Preußler die
Geschicke des Landes anvertraute. Da diese Provisorische
Landesversammlung, die im Verhältnis des
Ergebnisses der Reichstagswahlen vom Jahre IQ11 zusammengesetzt
war, nicht mehr ein zuverlässiges Bild
des Volkswillens gab, wurde schon auf den ©. April
(919 eine Neuwahl ausgeschrieben und am 23. April
:rat der Landtag des „Freistaates Salzburg” zur konstituierenden.
Sitzung zusammen, in der Ing. Oskar
Meyer zum Landeshauptmann und Dr. Franz Rehrl,
Robert Preußler und Max Ott zu seinen Stellvertretern!
gewählt wurden. Nur drei Jahre dauerte die
Funktion dieses Landtages, da das „Landesverfassungsgesetz”,
das durch die Umwandlung des Staates in
ine Republik auf bundesstaatlicher Grundlage mit
lem „Bundesverfassungsgesetze” zu korrespondieren
hatte, einen Abbau der Zahl der Landtagsabgeordneten
von 40 auf 26 (wie im Jahre 1861) und der
Zahl der Mitglieder der Landesregierung von IO auf 5
brachte. Der neue Landtag wählte am 4. Mai 1022
Dr. Franz Rehrl zum Landeshauptmann und Robert
Preußler und Michael Neureiter zu Stellvertretern,
die auch nach den Wahlen des Jahres 1027 abermals
zur Leitung des Landes berufen wurden.
Gemäß dem Beschlusse der Provisorischen Landesversammlung
vom 7. November 1918: „Die Scheidung
der landesfürstlichen und der autonomen Verwaltung
st für das Gebiet des Landes Salzburg aufgehoben”,
wurde hier die bereits in der monarchistischen Staats-°orm
als Ideal hingestellte, jedoch immer wieder hin-1usgeschobene
Vereinfachung des Verwaltungsapparates
'n den Ländern durch Zusammenlegung der Hoheitsand
Selbstverwaltung des Landes gleich nach Einührung
der neuen Staatsform energisch eingeleitet
ınd binnen verhältnismäßig kurzer Zeit rein und vor-»ildlich
durchgeführt. Dabei wurde die Geschäfts-‚ührung
des Amtes der Landesregierung den Leitern
ler Abteilungen des Amtes und dem Landesamtslirektor
ein weitgehendes Fıntscheidungsrecht einzeräumt.
Fin Blick in die Protokolle der Landtagsverhandlungen
der ersten Jahre zeigt, daß neben der Ernährung
und öffentlichen Sicherheit, Wirtschaftsfragen
die Hauptsorgen des Landtages bildeten,
in erster Linie die Eindämmung der Arbeits-