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DRITTER TEIL
Der Überschuss ist auch dieses Mal bedeutend. Zu einem erheblichen
Teil (£16.382.00 von £42.322.000) muss er auf den mit dem 31. Dezember
1918 beendeten Zeitabschnitt zurückgeführt werden, da die während dieser
Periode wirksamen Ursachen von Gewinnen sich zur Zeit der ersten
Bewertung noch nicht erschöpft hatten. Der Rest ist dem Zeitabschnitt
1918—1922/23 zuzuschreiben.
Die grossen Gewinnquellen im Verhältnis zu den Rechnungsgrundlagen
sind wieder die Leistungen in Krankheitsfällen (ungefähr £11.000.000),
in Invaliditätsfällen (ungefähr £4.000.000) und die Kapitalanlagen (Überzins
von 3 v. H., ungefähr £6.000,000).
Dieser Überschuss verteilt sich unter die Gesellschaften von Grossbritannien
in folgender Weise:
England... .
Schottland . . .
Wales
Überschüsse
Zahl der
Gesellschaften
Zahl
oder * der Mitglieder
Zweige
7.055
530
364
12.623.000
1.582.000
560.000
Überschuss
auf ein
Mitgl.
;@hl der
Gesellxchaften
oder
Zweige
2,94 99 |
2,53 | 8 |
1,71 21
Fehlbeträge
Fehlbe-Zahl
der trag auf
Mitglieder 'ein Mitglied
167.000
9.500
37.060
0,38
0,42
0.45
Der „verfügbare Überschuss‘ hat zwei sehwierige Fragen aufgerollt.
1. Vermöge der Ungleichheiten zwischen den von den verschiedenen
Gesellschaften erzielten Überschüssen haben manche Versicherte Anspruch
auf recht erhebliche Mehrleistungen, sie sind also bevorzugt. Wenn auch
die Möglichkeit solcher Ungleichheiten mit der ganzen Organisation zusammenhängt,
so war die königliche Kommission doch der Meinung, dass
sie begännen, einen den Belangen der Versichertengesamtheit schädlichen
Grad zu erreichen ; sie hat daher vorgeschlagen, sie in Zukunft abzuschwächen,
indem man die Hälfte aller Überschüsse an einer Stelle vereinigte
und die Summe unter die Gesellschaften im Verhältnis ihrer Mitglieder
verteilte (R. C. Bericht, S. 279/80).
2. Die verfügbaren Überschüsse waren in ihrem Gesamtbetrage so
bedeutend, dass man nicht daran denken konnte, sie wie bei der ersten
Bewertung durch Mehrleistungen während eines fünfjährigen Zeitraums
zu erschöpfen. Die Aufstellung eines Mehrleistungsplanes für eine längere
Dauer als 5 Jahre aber stiess auf ernstliche Verwaltungsschwierigkeiten.
Ist man aber an. diese Zeitgrenze gebunden, so muss man auch den verfügbaren
Überschuss für diese Periode abschätzen. Dieser Überschuss
arreicht nahezu £27.000.000.
Im Irischen Freistaat ist ebenfalls eine versicherungstechnische Bewertung
für alle 5 Jahre vorgesehen. Die zweite Bewertung (die erste im Freistaat)
bezieht sich auf den Stichtag vom 31. Dezember 1923. N
72 Gesellschaften und 20 Zweiggesellschaften weisen einen Überschuss
der Aktiven von 5s. 3d. bis 77s. 5d. auf ein Mitglied auf. Von diesen Gesell -
schaften, die 314.000 Versicherte zählen, haben 84 einen Überschuss für
Mehrleistungen gehabt, der von 18s. 6d. bis zu 49s. 10d. auf ein Mitglied
schwankte.