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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
forderungen der Chauffeure dadurch wehrlos ausgesetzt ist.
Das Ausfragen der Einheimischen nach dem Wege ist nicht
gerade angenehm. Die Zeichnung eines solchen richtung-
gebenden Lageplanes und die Klischierung ist eine einmalige
Ausgabe; das Klischee kann immer wieder, auch zu anderen
Zwecken (in Anzeigen, auf Postkarten, Briefbogen, Rechnungen)
benützt werden.
Worüber jeder Fremde, ganz gleich, ob arm oder reich, unbe-
dingt orientiert sein möchte, das sind die Preise. Gerade darin
sündigen die meisten Prospekte. Die Annahme ist falsch, daß
die Angabe von Preisen abschreckend wirke. Das Gegenteil ist
der Fall. Die Nichtangabe macht mißtrauisch, wirkt ab-
schreckend. Die Verhältnisse sind jetzt wieder so übersichtlich
geworden, daß Grundpreise unter allen Umständen genannt
werden können. Zimmer von 2 oder 3 oder 4 Mk. ab, Zimmer
mit Bad von 8 oder 10 oder 12 Mk. ab. Pension von 5 oder 6
oder 7 Mk. ab. Es kann und muß angegeben werden, was für
den Pensionspreis geboten wird. Ich würde mich nicht nur auf
einen Grundpreis beschränken, sondern würde sagen: Zimmer
im ersten Stock von 5 Mk. ab, im zweiten Stock von 4 Mk. ab,
im dritten von 3 Mk. ab, im vierten von 2 Mk. ab. Man kann
es noch mehr differenzieren und eine weitere Zwischenstufe
einschalten: Straßenseite, Aussichtsseite, Gartenseite, Hofseite,
Südfront, Nordfront. Als Anschauungsmuster hierfür gebe ich
die Innenseiten eines Faltprospektes vom Hotel Atlantic in
Hamburg wieder. Darin ist die hier aufgestellte Forderung
ungefähr erfüllt.
Noch einen Schritt weiter würde ich gehen und einen kleinen
Auszug aus der Speisenkarte und der Weinkarte dem Prospekt
beifügen. Die gangbarsten Speisen und Weine würden genügen;
sie orientieren den einigermaßen erfahrenen Reisenden aber mit
einem Schlage über das, was ihm am wissenswertesten erscheint.
Eine Frage: Wem ist damit gedient, daß alljährlich die be-
kannten, verallgemeinernden Klagen wegen Preisübervortei-
lungen in Hotels oder Fremdenheimen in der Tagespresse er-
scheinen? In den meisten Fällen waren sie dadurch entstanden,
daß die Beschwerdeführer sich in Häuser verirrten, über deren
Preise beziehungsweise Darbietungen sie nicht oder falsch
unterrichtet waren. Deren Preise, ihren Darbietungen ent-
sprechend, mit dem Geldbeutel jener Beschwerdeführer aber
nicht harmonierten. Ist es nicht zweckmäßiger, solche ..Verir-