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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
64. STADTWAPPEN UND REKLAME
Seit längerer Zeit hat sich die Sitte eingebürgert, Stadtwappen
und dergleichen bei geschäftlichen Reklamen des Hotel- und
Gastgewerbes, auf Drucksachen, auf Gegenständen aller Art zu
verwenden. Man benutzt sie als schmückendes Beiwerk, setzt
sie auf Briefköpfe, auf die Umschlagseiten von Werbeschriften
und verbindet sie zuweilen mit dem eigenen „Kennzeichen“ zu
einer allegorischen Zeichnung. Unter den Reiseandenken ist es
namentlich der kleine silberne Mokkalöffel, auf dem man das
Stadtwappen als Stielkrönung findet, während den Hohlraum
des Löffels irgendeine Sehenswürdigkeit der Stadt in Email-
malerei schmückt. Auf Aschenschalen begegnet man dem
Wappen und auf Trinkbechern. Die Kofferetiketten der mon-
dänen Hotels zeigen, außer einer bildlichen Darstellung des
Hauses oder einer bemerkenswerten Erscheinung aus der Stadt
oder der Landschaft, zuweilen auch das Stadtwappen. Auf dem
Porzellan mancher Hotels begegnet man dem Stadtwappen
ebenfalls. Man könnte von der Anwendung des Wappens mit
Wilhelm Busch singen: „Ersteres wird gern geübt, weil es all-
gemein beliebt!“ Mit demselben Recht könnte man dann jedoch
fortfahren: „Aber wenn die Kosten kommen, fühlet man sich
angstbeklommen!‘“ Denn tatsächlich kann es geschehen, daß
die Verwendung eines Stadtwappens mit Kosten verknüpft ist,
die wenig Freude machen, weil man an sie nicht gedacht hatte!
Ich meine die mißbräuchliche, die unerlaubte Verwendung
des Stadtwappens. Es dürfte eine Bekanntmachung des Rates
zu Dresden von allgemeinem Interesse sein, die er Anfang
1926 im Amtsblatt erließ. Sie lautet:
„Wiederholt ist von Handels- und Gewerbetreibenden das
Dresdner Stadtwappen auf Drucksachen, bildlichen Darstel-
lungen, Ansichtspostkarten, Reiseandenken oder anderen Gegen-
ständen angebracht worden, und mehrfach werden solche