Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 
64. STADTWAPPEN UND REKLAME 
Seit längerer Zeit hat sich die Sitte eingebürgert, Stadtwappen 
und dergleichen bei geschäftlichen Reklamen des Hotel- und 
Gastgewerbes, auf Drucksachen, auf Gegenständen aller Art zu 
verwenden. Man benutzt sie als schmückendes Beiwerk, setzt 
sie auf Briefköpfe, auf die Umschlagseiten von Werbeschriften 
und verbindet sie zuweilen mit dem eigenen „Kennzeichen“ zu 
einer allegorischen Zeichnung. Unter den Reiseandenken ist es 
namentlich der kleine silberne Mokkalöffel, auf dem man das 
Stadtwappen als Stielkrönung findet, während den Hohlraum 
des Löffels irgendeine Sehenswürdigkeit der Stadt in Email- 
malerei schmückt. Auf Aschenschalen begegnet man dem 
Wappen und auf Trinkbechern. Die Kofferetiketten der mon- 
dänen Hotels zeigen, außer einer bildlichen Darstellung des 
Hauses oder einer bemerkenswerten Erscheinung aus der Stadt 
oder der Landschaft, zuweilen auch das Stadtwappen. Auf dem 
Porzellan mancher Hotels begegnet man dem Stadtwappen 
ebenfalls. Man könnte von der Anwendung des Wappens mit 
Wilhelm Busch singen: „Ersteres wird gern geübt, weil es all- 
gemein beliebt!“ Mit demselben Recht könnte man dann jedoch 
fortfahren: „Aber wenn die Kosten kommen, fühlet man sich 
angstbeklommen!‘“ Denn tatsächlich kann es geschehen, daß 
die Verwendung eines Stadtwappens mit Kosten verknüpft ist, 
die wenig Freude machen, weil man an sie nicht gedacht hatte! 
Ich meine die mißbräuchliche, die unerlaubte Verwendung 
des Stadtwappens. Es dürfte eine Bekanntmachung des Rates 
zu Dresden von allgemeinem Interesse sein, die er Anfang 
1926 im Amtsblatt erließ. Sie lautet: 
„Wiederholt ist von Handels- und Gewerbetreibenden das 
Dresdner Stadtwappen auf Drucksachen, bildlichen Darstel- 
lungen, Ansichtspostkarten, Reiseandenken oder anderen Gegen- 
ständen angebracht worden, und mehrfach werden solche
	        
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