DIE ANZEIGE IM RESTAURANTBETRIEB
7. DIE ANZEIGEIM RESTAURANTBETRIEB
Es ist kaum möglich, bei den Reklameanzeigen zwischen
solchen für Hotels und Anzeigen für ausgesprochen gast-
gewerbliche Betriebe zu unterscheiden. Die Unterschiede
verwischen sich genau so, wie sich die wirtschaftlichen Unter-
schiede schon verwischt haben, seitdem wir in vielen Hotels
starken Restaurantbetrieb, Fünfuhrtees, Tanzabende usw.
finden. Fast alles, was ich über die technische Seite der
Anzeigen im allgemeinen schon gesagt habe und noch schreiben
werde, trifft auch für die Spezialanzeigen des „Schankwirtes“
zu. Mit dieser Benennung, Schankwirt, verirre ich mich für
einen Moment ins Reich des Herrn Bureaukratius. Der unter-
scheidet bekanntlich zwischen Gastwirt und Schankwirt. Gast-
wirt ist für ihn der Mann, der Gäste beherbergt, also der
Hotelier. Unter Schankwirt begreift Herr Bureaukratius
dagegen alles, was Getränke „ausschänkt‘, also den Restau-
rateur, Cafetier, Tanzsaalbesitzer usw. In seinen Schankwirts-
topf wirft der Bureaukrat demnach den Besitzer des vornehm-
sten Weinrestaurants und den Kaschemmenwirt. So ist das
Leben — in den Augen des Herrn Bureaukratius. Die Zeitungs-
anzeige wurde vom Leben ebenfalls schon nivelliert. Allerdings
findet man im Schankwirtschaftsbetrieb eine Art von Spezial-
inseraten, und höchstens von ihnen könnte man sagen, daß sie
sich nicht für alle, also nicht fürs Hotel oder Sanatorium, fürs
vornehme Fremdenheim schicken. Das Wort „Spezial‘“ bitte
ich aber so zu verstehen, daß diese Spezialanzeigen, je nach
der Art der sich ihrer bedienenden Betriebe, entweder die
gastronomischen oder die Leistungen auf dem Gebiete des Ver-
gnügens, der Musik usw. spezialisieren müssen. Auch hierfür
gebe ich unter den zahlreichen Anzeigen aus der Praxis einige
Musterbeispiele, so daß ich mich kurz fassen kann. ;
Unter diesen Beispielen sind eine Anzahl amerikanische. In