Full text : Das Hotel- und Gastgewerbe

DIE REKLAME AN DER LANDSTRASSE

90. DIE REKLAME AN DER LANDSTRASSE

Die Streckenreklame hatte schon vor dem Kriege eine solche
Ausdehnung erfahren, daß der „Heimatschutz‘“ vielfach Veranlassung
 fand, sich damit zu beschäftigen. Er wandte sich in
erster Linie gegen jene Reklameauswüchse, die geeignet waren,
das Landschaftsbild ungünstig zu beeinflussen, es zu verhäßlichen.
 Mit voller Absicht stelle ich das an den Anfang dieses
Kapitels. Möchte ich doch den Hotelbesitzern, Kurortleitern und
Fremdenverkehrsinteressenten recht nachdrücklich ans Herz
legen, daß sie berufene Hüter der landschaftlichen Reize ihres
Heimatgebietes sind! Berufene Hüter auch deshalb, weil sie
damit zugleich ihre eigenen Interessen wahren. Es würde widersinnig
 sein, wollte ein Kurort in seinen Werbeschriften die
Schönheiten der Umgebung preisen, sie aber sozusagen im
gleichen Atemzuge durch unschöne, aufdringliche, marktschreierische
 Streckenreklame entwerten. Diese Mahnung ist
durchaus nicht ungerechtfertigt, denn ich habe Streckenreklamen
 gesehen, gegen die einzuschreiten der Heimatschutz
alle Ursache hat. Man sehe sich mein diesbezügliches „Musterbeispiel“
 an! Es ist ein „Muster“ in abschreckendem Sinne.
Etwas Häßlicheres kann man sich kaum vorstellen. Deshalb
sei hier eingeschaltet, daß die Hotelbesitzer, Kurortleiter und
Fremdenverkehrsvereine es sich zur Aufgabe machen sollten,
die Streckenreklame der Industrie und des Handels ebenso
sorgfältig zu überwachen, wie die eigene. Gegen häßliche Auswüchse
 müßte mit allen Mitteln eingeschritten werden, wobei
man wohl immer die tatkräftige Unterstützung des Heimatschutzes
 finden wird. An einem Beispiel aus der Praxis will ich
zeigen, wie beachtenswert meine Mahnung ist. Eine Großfirma
der Auto-Brennstoffindustrie in England hat im Herbst 1925
ihre Reklameschilder von allen Landstraßen entfernt! Warum?
Sie stellte fest, daß ihr Absatz infolge dieser Streckenreklame
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.