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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
Aachen, also an einem der bedeutendsten Badeorte Deutsch-
lands mit starkem internationalen Verkehr. Vom Standpunkt
des Hotelfachmannes aus sind besonders die Klagen über die
unzureichenden Angaben in den offiziellen Hotelführern sowie
über die Nichteinhaltung der darin angegebenen Preise beach-
tenswert und wichtig. Aus langjähriger Erfahrung weiß ich,
daß in gewissen Kreisen der Hotelbesitzer schon immer eine
Abneigung gegen die Nennung fester Preise bestanden hat. Ich
konstatiere die Tatsache, ohne die Gründe zu untersuchen
beziehungsweise zu nennen. Aus dem Schreiben des Aachener
Reisebureaus erfahren wir ganz authentisch, welche üblen
Folgen für den internationalen Besuch Deutschlands entstehen
müssen, wenn die Interessenten die gewünschten Angaben in
den Hotelführern nicht finden. Schon der Name „Hotelführer“
sagt, daß das Buch dem Interessenten ein Wegweiser, ein
Vademecum, sein will. Wie aber soll der „Führer“ diese Aufgabe
erfüllen, wenn er auf dem heutzutage wichtigsten Gebiete, bei
den Preisen, versagt? Noch schlimmer aber ist es, wenn die
Preise wohl genannt sind, dann aber in der Praxis nicht einge-
halten werden.
Nun zu der anderen Seite des wichtigen Problems, nämlich
zu den Klagen der Hotelbesitzer über gewisse Praktiken der
Reisebureaus. Ein großer, internationaler Hotelbetrieb in einem
der beliebtesten europäischen Reiseländer (nicht Deutschland)
beklagte sich in einer Zuschrift über die Fülle von „Frage-
bogen‘, die ihm von Reisebureaus und ähnlichen Institutionen
zugehen. Zweck dieser Fragebogen sei, auf mehr oder weniger
mühelose Weise „Geld zu machen“. Der Besitzer jenes Hotels
teilte, in dem löblichen Bestreben, seine Kollegen vor Schaden
zu bewahren, einige Fälle aus jüngster Zeit mit, die allerdings
ein seltsames Licht auf die Praxis mancher Reisebureaus
werfen. Das Peinlichste dabei ist, daß die unangenehmen
Erfahrungen bei Firmen gemacht wurden, mit denen das Hotel
teilweise schon in jahrelanger Verbindung stand und die ihm
bisher als reell bekannt waren.
Nach eingehender, wechselseitiger Korrespondenz hatte ein
Gast zu einem festbestimmten Preis für längeren Aufenthalt
Zimmer in jenem Hotel bestellt. Einige Tage vor der Ankunft
erhielt der Hotelier von einem ihm bekannten Reisebureau, am