ADRESSEN VON KONSULATEN
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107. ADRESSEN VON KONSULATEN
Die Konsulate der europäischen Fremdenverkehrsländer gewinnen
immer mehr an Bedeutung, weil sie nicht nur für Anfragen
und’ Auskünfte aller Art in Betracht kommen, sondern
weil gar manche dieser Konsulate sich auch bereit erklärt
haben, die Fremdenverkehrspropaganda zu unterstützen und
Werbematerial zu verteilen. Eine sehr erfreuliche Neuerung
im Konsulatswesen, die nach Möglichkeit ausgebaut werden
sollte.
Nachstehend gebe ich die Adressen von Konsulaten der für
den Fremdenverkehr wichtigsten Länder bekannt. Das Verzeichnis
macht keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal es
erst ein Feststellungs-Versuch sein soll, ob in einem Werk wie
das vorliegende für Adressen dieser Art überhaupt Interesse
vorhanden ist. Aus diesem Grunde würden Verfasser und Verlag
für diesbezügliche Mitteilungen aus dem Leserkreise dankbar
sein, damit etwaige Wünsche bei der nächsten Auflage berücksichtigt
werden können.
REUTSCHE KONSULATE IM AUSLAND.
Die nachstehenden Adressen sind dem „Handbuch für das
Deutsche Reich 1926“ (Carl Heymanns Verlag, Berlin) entnommen.
Briefe und Sendungen aller Art sind am besten an das Konsulat,
also nicht an eine persönliche Adresse zu richten, weil
ja hin und wieder Personenwechsel eintritt.
Wo bei den persönlichen Adressen ein Gesandter (also kein
Konsul) genannt ist, werden die Konsulatsgeschäfte für die zuständigen
Bezirke von der Gesandtschaft erledigt. Die mit einem
Sternchen (*) bezeichneten Konsulate sind Berufskonsulate
oder durch Berufsbeamte verwaltete Konsularämter.