Full text: Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffenburg (alter Handelshafen) bis zur Mündung vom 20. September 1928, nebst Güterklassenverzeichnis und Ausführungsbestimmungen

In 
Ausführungsbestimmungen 
zum Tarif 
jür die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main. 
A. Allgemeines. 
5 1. 
Dienststellen. 
Die Abgaben werden für Rechnung des Reichs vom staatlichen 
Wasserbauamt und der Kreiskasse II zu Frankfurt a. M. und von den 
Hebestellen an den 12 Schleusen: 
Stockstadt, Klein-Ostheim, Groß-Welzheim, Groß-Krotzenburg, 
Kesselstadt, Mainkur, Offenbach, Frankfurt-Niederrad, Höchst, 
Okriftel (Kelsterbach), Flörsheim (Raunheim) und Kostheim 
nach folgenden Bestimmungen erhoben. 
$ 2, 
Die Schiffahrtabgaben sind bei jeder Befahrung der kanali- 
sierten Mainstrecke im voraus an den im $1 genannten Hebestellen 
(Schleusen) bar zu zahlen (s. $ 3, Zf. 3). Abgabepflichtigen, die einen 
regelmäßigen Verkehr unterhalten, können die Abgaben unter den 
angefügten Bedingungen gegen Sicherheit gestundet werden. 
B. Bestimmungen für den Güterverkehr. 
8 3. 
Zahlung der Abgaben bei jeder einzelnen Fahrt. 
ll. Anmeldung, 
Der Führer des Schiffes hat für jede Fahrt eine Anmeldung 
(Vordruck A oder A 1), die mit Tinte oder Tıntenstift wahrbeits- 
getreu ausgefüllt ist, bei sich zu führen. 
Auf der Vorderseite des Scheins ist das Gesamtgewicht der 
Ladung nach Tiefgang und Eichschein nachzuweisen. Auf der 
zweiten Seite sind in Spalte 2 die Güter nach ihrer warenmäßigen 
Bezeichnung in Übereinstimmung mit den Ladepapieren (Fracht- 
scheinen usw.) einzutragen. 
Die Spalten 3 und 4 sind nach dem Güterverzeichnis des Tarifs 
auszufüllen. Statistische Nummern sind nicht aufzunehmen.
	        
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