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aus handelt, wie denn ja auch im Schreiben vom 13. April
eine Ergänzung der Fragen des Herrn Regierungspräsi-
denten nach Eingang des Gutachtens des Ruhrsiedlungs-
verbandes und eine Aufforderung zur weiteren Stellung-
nahme zu etwa noch später in Aussicht zu nehmenden,
weiteren Plänen ausdrücklich vorbehalten worden sind. Die
Kammer ihrerseits bittet nicht nur ganz allgemein im
ferneren Verlauf der Eingemeindungsverhandlungen zur
Erörterung aller die von ihr vertretenen Wirtschafts-
interessen außerordentlich berührenden Punkte noch weiter
hinzugezogen zu werden, sondern stellt in Zweifelsfällen
der nachfolgenden Einzelgutachten (vergl. S. 25, 28) in
aller Form den Antrag auf Beteiligung an den dort be-
handelten weiteren Untersuchungen.
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Die Einzelgutachten.
I. Stadt Wesel, Kreis Rees.
Die Stadt Wesel wünscht: im Westen die Bü- Anträge
dericher Insel, im Nordosten Obrighoven-Lackhausen, im von kom)
Süden die Siedlung Friedrichsfeld und das anstoßende In- Seite.
Justriegelände in ausreichendem Abstand vom Lippe-
Seiten-Kanal bis zum Rhein einzugemeinden.
Der Herr Regierungspräsident zieht die
Erhebung Wesels zum Stadtkreis in Erwägung und will
die Zukunftsmöglichkeiten eines nach Süden in den Land-
kreis Dinslaken erweiterten Stadtkreises Wesel offen
halten.
Die vom Herrn Regierungspräsidenten
dazu gestellte Spezialfrage lautet:
„Welche wirtschaftliche Entwicklung ist für die
Stadt Wesel in absehbarer Zeit anzunehmen? HKrfor-
dert sie aus wirtschaftlichen Gründen, daß die künftigen
Hafenanlagen sowie die beiden Ufer der Mündung des
Lippe-Seiten-Kanals kommunal in einer Hand liegen?”
Die durch den früheren Festungscharakter Wesels be-
dingten Rayonverhältnisse sind einer günstigen Entwick-
lung der Stadt höchst hinderlich gewesen. An sich
sind die Voraussetzungen für einen wirt-
schaftlichen Aufschwung Wesels vorhan-
den. Ansätze sind genügend da. Es darf angenommen
werden, daß sie dank der ungewöhnlich günstigen geogra-
ohischen Lage an der Mündung der Lippe in den Rhein.