Object : Die deutsche Hausindustrie

§  l.  Begriff  der  Hausinduftrie

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recht  bei  der  Hausinduftrie.  Im  Einzelfalle,  wo  uns  ein  Hausinduftrieller
begegnet,  zeigt  fich  bei  näherer  Unterfuchung,  daß  er  auch  Handwerker  ift,
und  in  einem  andern  Falle  begegnet  uns  die  Hausinduftrie  mit  Fabrikarbeit
bei  derfelben  Perfon  vereinigt.  Das  kann  uns  jedoch  nicht  wundern.  Die  Hausinduftrie
  tritt  bei  weitem  nicht  in  dem  Maße  wie  andere  Befchäftigungen  als
Hauptberuf  auf.  Ihre  Eigentümlichkeit,  dafz  fie  an  keinen  beftimmten  Raum
und  Betrieb,  ankeine  feft  umgrenzte  Zeit,  häufig  auch  an  kein  befonderes  fachmännifches
  Können  gebunden  ift,  ermöglicht  es,  dafz  fie  neben  andern  Arbeiten,
neben  Landwirtfchaft  und  befonders  auch  neben  gewerblicher  Arbeit,  betrieben
werden  kann.  Und  fo  ift  im  Einzelfalle  die  Frage  oft  fchwer  zu  entfcheiden:
Was  ift  der  Arbeiter  im  Grunde?  Bauer?  Handwerker?  Fabrikarbeiter?  oder
Heimarbeiter?  —  Was  wir  definiert  haben,  ift  der  Typus  des  Heimarbeiters ­
  oder  Hausinduftriellen,  der  in  der  Heimarbeit  feinen  Hauptberuf  und
Lebenserwerb  erblickt.  Gewiffe  Züge  diefes  Typus  finden  fich  auch  in  andern
Arbeiterkategorien  vor,  fo  dafz  fich  die  Heimarbeit  fchließlich  viel  weiter  ausdehnt
  als  die  berufsmäßige  Heimarbeiterfchaft.  Sehr  richtig  fagt  Wilbrandt 1 ):
„Ausgehend  von  dem  klaffifchen  Fall  des  Heimarbeiters,  der  allein  oder  nur
mit  Familienhilfe  in  feiner  Wohnung  als  Lohnarbeiter  für  einen  Kapitaliften
fchafft,  fehe  ich  zu  unbeftimmbaren  Grenzen  hin  eine  Welt  von  Hausinduftrie
oder  Heimarbeit  ausgebreitet,  deren  Arbeitskräfte,  um  diefes  Zentrum  herum
gruppiert,  an  der  Peripherie  einerfeits  vom  Handwerker  und  anderfeits  von
feiner  modernen  Spaltung,  Fabrikarbeiter  und  Fabrikant,  nicht  fcharf  zu
fcheiden  find.“
Wir  gehen  jetzt  zur  weitern  Klärung  des  Begriffs  noch  auf  die  Definitionen
einiger  bekannter  Nationalökonomen  ein.  Karl  Bücher  definiert  nicht
die  Hausinduftrie,  fondern  das  Verlagsfyftem  als  „diejenige  Art  des
gewerblichen  Betriebs,  bei  welcher  ein  Unternehmer  regelmäßig  eine  größere
Zahl  von  Arbeitern  in  ihren  Wohnungen  befchäftigt“.  Das  Hauptgewicht  legt
Bücher  beim  Verlagsfyftem  darauf,  daß  „das  Produkt,  ehe  es  in  die  Hand  des
Konfumenten  gelangt,  noch  ein-  oder  mehrmal  Warenkapital  wird“.  Dies
bringt  er  allerdings  auffallenderweife  in  der  Definition  nicht  zum  Ausdruck,
fondern  fpricht  hier  nur  von  der  Befchäftigung  der  Arbeiter  in  ihren  Wohnungen.
Im  Grunde  fcheint  er  die  beiden  von  uns  aufgeftellten  Wefenselemente  der
Hausinduftrie  auch  als  das  Wefentliche  anzufehen.  Indes  gehen  unfere  Auffaffungen
  infofern  auseinander,  als  Bücher  die  gewerbliche  Unternehmungsform, ­
  das  Verlagsfyftem,  ins  Auge  faßt  und  definiert,  während  unfere  Definition
die  Hausinduftrie  erklärt,  die  das  Arbeitsverhältnis  im  Verlagsfyftem  bedeutet.  *

*)■  R.  Wilbrandt,  Arbeiterinnenfchutz  und  Heimarbeit,  Jena  1906,  11.

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